NPD bedrängt Migranten-Politiker
22.09.2009: Spiegel Online
Plakate der NPD: Provokationen im Wahlkampf
Der Hass-Wahlkampf der NPD beschäftigt die Berliner Justiz: In einem Brief fordern die Rechtsextremen unter anderem türkischstämmige Bundestagskandidaten dazu auf, das Land zu verlassen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft laut einem Pressebericht wegen möglicher Volksverhetzung.
Berlin - Wenige Tage vor der Bundestagswahl provoziert die rechtsextreme NPD mit einem Brief an mehrere Politiker mit Migrationshintergrund. Den Angeschriebenen wird verkündet, sie müssten Deutschland verlassen. Dies berichtete der "Tagesspiegel" am Montagabend.
ANZEIGEDas zweiseitige Schreiben, das wie eine amtliche "Bekanntmachung" gestaltet ist, in der "Ihr Ausländer-Rückführungsbeauftragter informiert", wurde unter anderem an türkischstämmige Bundestagskandidaten per Post an ihre Privatadresse verschickt. Es solle sie "mit den Einzelheiten Ihrer Heimreise" vertraut machen, heißt es darin.
Die NPD bestätigte, den Brief am Wochenende verschickt zu haben. Der Briefumschlag kam ohne Absender, als Verantwortlicher wird allerdings der Berliner NPD-Chef Jörg Hähnel aufgeführt. Die Staatsanwaltschaft leitete noch am Montag nach Prüfung des Schreibens ein Ermittlungsverfahren gegen Hähnel ein. Es gebe den Anfangsverdacht auf Volksverhetzung, sagte der Leiter der Staatsschutzabteilung, Oberstaatsanwalt Michael von Hagen, dem "Tagesspiegel".
Das Schreiben, das laut Hähnel demnächst auch bei anderen Einwanderern im Briefkasten landen wird, soll offiziell klingen: Gemäß einem "Fünf-Punkte-Plan" würden "Ausländer schrittweise in ihre Heimatländer zurückgeführt", Auszahlungsansprüche aus der Sozialversicherung würden zwar bestehen, allerdings sollten sich die Betroffenen "schon jetzt" um Unterkunft und Arbeit in den Heimatländern kümmern.
Große Empörung über die NPD-Aktion
Senatssprecher Richard Meng bewertet die von Hähnel verschickten Briefe als "widerlich" und "unanständig". Er könne nur raten, die Schreiben direkt in den Papierkorb zu werfen.
Der Grünen-Politiker Özcan Mutlu zeigte sich empört über die NPD-Aktion. "Die haben immer noch nicht verstanden, dass dieses Land auch unser Land ist", sagte Mutlu, bildungspolitischer Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Er erhalte oft E-Mails und Drohbriefe von Rechtsextremen, daran habe er sich leider gewöhnt. Diesmal könnten Einwanderer erschreckt sein, die nicht erkennen, dass der NPD-Brief "eine billige Wahlkampfmasche ist", ohne jegliche rechtliche Grundlage.
Für Hähnel ist es nicht das erste Mal, dass er mit der Justiz in Konflikt gerät. Zuletzt war wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte in der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg den 1919 von Soldaten verübten Mord an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht gebilligt. Das Amtsgericht verhängte zudem eine weitere Geldstrafe, weil Hähnel im November 2008 Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg beleidigt hatte. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
NPD-Pressesprecher wegen Volksverhetzung angezeigt
Die NPD hatte im Wahlkampf zuletzt mehrfach für Eklats gesorgt. So wurde NPD-Pressesprecher Klaus Beier nach Verbal-Attacken gegen den türkischstämmigen Fußball-Nationalspieler Mesut Özil wegen Volksverhetzung angezeigt. Beier hatte in einer Fernsehsendung des Rundfunks Berlin-Brandenburg gesagt, Özil sei "ein Plaste-Deutscher, sprich ein Ausweis-Deutscher" und hatte damit bundesweit für Empörung gesorgt. Die Anzeige erstattete Rechtsanwalt Albert Pfeilsticker, CDU-Stadtrat im sächsischen Oschatz und Mitglied des Kreistages.
Auch Wahlplakate der NPD hatten die Justiz zuletzt beschäftigt. In Vorpommern sind nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald die NPD-Plakate mit der Aufschrift "Polen-Invasion stoppen" wieder verschwunden. "Bei uns hängen keine mehr, sie müssen am Wochenende abgenommen worden sein", sagte eine Sprecherin des Amtes Löcknitz-Penkun im vorpommerschen Landkreis Uecker-Randow. Am Samstag hatte das Oberverwaltungsgericht die Wahlwerbung als "volksverhetzend" eingestuft. Die Plakate, die auch in anderen Kreisen aufgehängt worden waren, würden laut Urteil eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.




