WillkommenHosgeldinizWelcomeBienvenue LinksNewsletter-AboMeine TermineSitemapSucheRSS-Feed einbindenImpressum
Presse
Themen
Dokumente
Persönliches
English
Türkçe
Kontakt
Startseite

Politisches 1x1

Immer wieder stelle ich fest, dass einfache und vor allem komplexere Verfahrensweisen des politischen Alltags vielen Menschen gar nicht bekannt sind. Deshalb stelle ich hier die wesentlichen Fragen und Antworten zusammen. Das Angebot wird ständig erweitert. Es besteht also kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Zur Gesetzgebung

  • Was ist ein Gesetz?
  • Wo findet die politische Auseinandersetzung statt oder, wo sind die Abgeordneten?
  • Was sind Lesungen im Parlament, und warum gibt es gleich drei davon?
  • Was bedeutet Fraktionszwang?

Spezielle Ausschüsse:

  • Was macht eigentlich ein Vermittlungsausschuss?
  • Was macht der Petitionsausschuss?

Noch wissenswert:

  • Was sind eigentlich Anfragen?

Was ist ein Gesetz?

Das Wort verrät bereits Einiges über seine Bedeutung, denn Gesetze verankern Normen und Regeln, die sich durchgesetzt haben. Grundsätzlich hängt es vom Sachverhalt ab, den ein Gesetz regeln soll, wer darüber entscheiden kann. Über Gesetze aus den Bereichen Kultur, Bildung, Medien und Polizei entscheiden zum Beispiel primär die Länder. Der Bund ist dagegen für nationale Fragen wie Passwesen, Verteidigung und Postwesen ausschließlich zuständig. Außerdem gibt es Fälle wie das Hochschulwesen, in denen der Bund den Ländern durch Gesetze Rahmen für ihre Politik vorgibt. Von konkurrierender Gesetzgebung spricht man in Bereichen, für die sowohl Bund als auch Länder Gesetzgebungskompetenz haben. Dazu gehören beispielsweise Straf- und Bürgerliches Recht, gerichtliche Verfahren, sowie Arbeit und Wirtschaft. Solange es auf Bundesebene keine Gesetze gibt, kann jedes Land über diese Bereiche selbst entscheiden.

Wo findet die politische Auseinandersetzung statt oder wo sind die Abgeordneten?

Immer wieder wird danach gefragt, mit was die Abgeordneten eigentlich ihre Zeit verbringen. Nun, ein Großteil der politischen Arbeit findet in Gremien wie den Ausschüssen, Arbeitsgemeinschaften und den Arbeitskreisen statt - was viel Zeit beansprucht. Dort werden die Gesetzesinhalte diskutiert und vorbereitet, die später im Plenum verabschiedet werden sollen. Die jeweiligen Fachpolitiker vertreten die Themen dann im Plenum und sprechen sich dafür oder dagegen aus. Wenn Abstimmungen anstehen, die besonders strittig sind, müssen alle Abgeordnete ins Plenum.

Was sind Lesungen im Parlament und warum gibt es gleich drei davon?

Wer bei Lesungen an Literatur denkt, liegt in diesem Fall falsch. Mit Lesungen sind nämlich Beratungen im Plenum des Abgeordnetenhauses gemeint. Die erste Lesung dient vor allem dazu, den Gesetzentwurf der Öffentlichkeit und den Medien zugänglich zu machen. Für die Abgeordneten bietet sich die Chance die Positionierung ihrer Parteien öffentlich bekannt zu machen und zu erläutern. Das Abgeordnetenhauses beschließt dann die Überweisung in Ausschüsse, in denen die eigentliche Arbeit an den Entwürfen stattfindet. Wenn hier mit Experten und Betroffenen diskutiert und an den Formulierungen gefeilt wurde, gibt der Ausschuss eine Beschlussempfehlung ab. Diese ist dann Grundlage der zweiten Lesung, in der Änderungsanträge gestellt und diskutiert werden. Sie endet mit einer Abstimmung des Entwurfs als Ganzem oder in Teilen. Der Entwurf kann abgelehnt, zurück in den Ausschuss verwiesen oder bestätigt werden. Dann erfolgt die letzte Beratung in der dritten Lesung. Anschließend wird über die endgültige Fassung abgestimmt. Wenn in der zweiten Lesung keine Änderungsvorschläge eingebracht werden, kann die dritte Lesung direkt im Anschluss an die zweite stattfinden.

Was bedeutet Fraktionszwang?

Wenn die Abgeordneten über Gesetzentwürfe abstimmen, sind sie "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Artikel 38 des Grundgesetzes legt damit fest, dass jedes Mitglied des Bundestags oder eines Landtages freie Entscheidungen nach eigener Überzeugung treffen soll. Trotzdem geben die Fraktionen den Abgeordneten bei manchen Abstimmungen bestimmte Linien vor. Das macht schon deshalb Sinn, weil es schlichtweg unmöglich ist, dass jeder Politiker über jeden Gesetzentwurf optimal informiert ist. Gerade die kleinen Fraktionen sind deswegen auf Teamwork angewiesen. Jede Partei steht für einen bestimmten Kurs, für den ihre Politiker von den Menschen gewählt werden. Die Wähler erwarten, dass diese sich gemeinsam für die Umsetzung des Wahlprogramms einsetzen. Wenn sie dagegen wie ein Hühnerhaufen wirken, leidet die Glaubwürdigkeit der Partei sehr darunter. Während also Fraktionssolidarität oder –disziplin sehr wichtig ist, kann und soll sie nie zum Zwang werden.

Was macht eigentlich ein Vermittlungsausschuss?

Wenn im Bundesrat eine andere politische Mehrheit herrscht, als im Bundestag, ist es gar nicht einfach, einen Kompromiss zu finden, mit dem Bund und Länder einverstanden sind. Dafür gibt es den Vermittlungsausschuss. Die eine Hälfte entspricht den Mehrheitsverhältnissen des Bundestags, die andere den des Bundesrates. Im Ausschuss saßen in der 15. Legislaturperiode 32 Politiker, darunter sowohl Ministerpräsidenten der Länder als auch Abgeordnete des Bundestags. Ein Verfahren wird nur dann eingeleitet, wenn der Vermittlungsausschuss angerufen wird. In den meisten Fällen geschieht das durch den Bundesrat. Alles, was im Vermittlungsausschuss passiert, ist streng vertraulich.

Was macht der Petitionsausschuss?

Jeder Mensch, egal wie alt er ist, hat das Recht Bitten und Kritik einzubringen. Während Einzelpetitionen vor allem individuelle Probleme von Bürgerinnen und Bürgern beinhalten, haben Massen- und Sammelpetitionen zahlreiche UnterstützerInnen. Zunächst organisiert der Ausschuss Informationen von den zuständigen Organen der Bundesregierung. Diese sind eine wichtige Grundlage, um die eingegangenen Beschwerden und Änderungsvorschläge zu prüfen. Schließlich fasst der Ausschuss eine Beschlussempfehlung, die er der Regierung vorstellt. Darin kann zum Beispiel stehen, dass dringend Abhilfe notwendig ist, oder das Material für künftige Entscheidungen berücksichtigt werden sollte. Bisher müssen Petitionen immer schriftlich eingehen. Im Juni 2005 fiel jedoch im Ausschuss die Entscheidung zu einer Modernisierung des Petitionsrechts. Ab dem ersten September können Petitionen dann auch per E-Mail eingereicht werden. Außerdem kann man sich ab dann online über aktuelle Petitionen informieren und diese mit unterstützen. Wenn eine Sammel- oder Massenpetition mehr als 50.000 Unterstützer findet, kommt es zu einer Anhörung in einer öffentlichen Ausschusssitzung.

Was sind eigentlich Anfragen?

Anfragen sind ein beliebtes Mittel der Opposition, um Entscheidungen der Regierung zu hinterfragen und zu kritisieren. An einer großen Anfrage muss eine Fraktion beteiligen. Kleine Anfragen dagegen können auch von einzelnen Politikern stammen. Meistens reichen Oppositionspolitiker Fragen beim Präsident des Abgeordnetenhauses ein, für deren schriftliche Beantwortung der Senat dann zwei Woche Zeit hat. Wie der Name vermuten lässt, sind große Anfragen umfangreicher als kleine und müssen demnach auch ausführlicher beantwortet werden.

Vorerst friedlich
21.01.2012 | Berliner Zeitung (Presse) [mehr]
Marode Schulen müssen warten Gelder dürfen nicht ausgegeben werden
17.01.2012 | Tagesspiegel (Presse) [mehr]
Fahndung ins Leere
23.12.2011 | Der Tagesspiegel (Presse) [mehr]


Banner: atom
Banner: klima
Banner: mitglied-werden
Zum SeitenbeginnDruckversion für die SeiteSeite versenden