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Schiedsstelle für Schulen einrichten

08.04.2008: Dr. 16/1366

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, analog zur Clearingstelle bei der Berliner Polizei, eine Schiedsstelle bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu schaffen.

Die Schiedsstelle soll als Anlauf- und Beratungsstelle für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie dem pädagogischen und nichtpädagogischen Personal der Schulen fungieren.

Zu den Aufgaben der Schiedsstelle gehört es:

• in Konfliktfällen an Schulen beratend und vermittelnd tätig zu werden

• bei Problemen oder Unstimmigkeiten zwischen Eltern, Schüler/-innen, Schulen bzw. Lehrer/-innen zu vermitteln und konfliktschlichtend aktiv zu werden, wenn die Schulkonferenz ungeeignet erscheint

• Eltern, Schüler/-innen, Lehrer/-innen und sonstiges pädagogisches Personal bei Mobbingfällen oder bei Verdacht auf Mobbing zu beraten und sie bei der Problemlösung zu unterstützen

• bei Gewalttätigkeiten an der Schule, alle Parteien: Schule bzw. Lehrkräfte, Eltern, Jugendliche und Kinder verpflichtend und zeitnah einzuladen, um eine Konfliktlösung zu erreichen

• den Opfer-Täter-Ausgleich-Prozess zu begleiten. Die Schiedsstelle soll im Bedarfsfall anonym arbeiten und die sie anrufenden und aufsuchenden Personen schützen. Die Schiedsstelle soll alle zwei Jahre in einem Bericht ihre Arbeit dokumentieren und entsprechende Handlungsstrategien gegen Mobbing und Gewalt an Schulen aufzeigen und dem Abgeordnetenhaus vorlegen.

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2008 ein Konzept zur Einrichtung einer Schiedsstelle vorzulegen.

Begründung: Die Häufungen von Konflikten, Unstimmigkeiten, bis hin zu Mobbingfällen zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Schulen bzw. dem Personal der Schule und zunehmende Vorkommnisse im Bereich Jugendgewalt und Jugenddelinquenz an Berliner Schulen legen nahe, dass ein verbindliches und vorgerichtliches Schiedsverfahren für alle Beteiligten an den Schulen eingerichtet werden muss. Schule, Eltern, Kinder und Jugendliche müssen sich auf ein zeitnahes Schiedsverfahren verlassen können.

Einerseits gehen wir davon aus, dass sich das Delinquenzverhalten von Jugendlichen entscheidend ändert, wenn Eltern, Schule und sie selbst vor einer neutralen Person, also einer Schiedskommission beraten oder einer Schiedsperson Rede und Antwort stehen müssen. Anderseits ist es notwendig, Eltern, Schüler/-innen und das gesamte Schulpersonal im Falle von Mobbing oder Mobbingverdacht zu beraten und bei der Lösungsfindung zu vermitteln und zu unterstützen.

Die Schiedsstelle kann auch die interkulturelle Bildung in Zusammenarbeit mit außerschulischen Initiativen und Einrichtungen in diesem Bereich fördern. Sie ist Anlaufstelle, an die sich Schüler, Eltern und Lehrer mit ihren Sorgen und Nöten im Kontext des interkulturellen Zusammenlebens wenden können. Die Schiedsstelle bietet dann ein niederschwelliges Angebot zur Prävention und ggf. Intervention bei kulturellen Konflikten und muss dafür mit entsprechend qualifiziertem interdisziplinärem Personal besetzt sein.

Berlin, den 08. April 2008 Eichstädt-Bohlig Ratzmann Mutlu Herrmann und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Antrag kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
d16-1366.pdfDownload (29 kb)
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