Keine Abschiebung von der Schulbank!
18.06.2003: Dr: 15/1824
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Keine Abschiebung von der Schulbank!
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende zukünftig weder von der Schule noch der Ausbildungsstätte zum Zwecke der Abschiebung durch Sicherheitskräfte abgeholt werden.
Begründung: Trotz der Zusicherung der Innenverwaltung, von Abschiebungen Schulpflichtiger während des laufenden Schuljahres abzusehen (vgl. Drs 15/1640), kommt es offenbar immer wieder dazu, dass Kinder sogar direkt von der Schule abgeholt werden. So berichtete die Presse z. B. im Mai von dem Fall eines 13-Jährigen, den die Polizei aus seiner Klasse holen ließ, um ihn mit seiner Familie nach Belgrad abzuschieben.
Eine Abschiebung stellt gerade für Kinder und Jugendliche einen erheblichen Eingriff dar. Unnötig verschlimmert wird die Situation, wenn SchülerInnen und Auszubildende von fremden Personen aus ihrem Schul- bzw. Ausbildungsalltag herausgerissen werden und ohne Begleitung durch Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere Bezugspersonen zwangsweise einer ungewissen Zukunft zugefügt werden. Sofern eine Abschiebung als letztes Mittel zur Durchsetzung einer gesetzlichen Ausreisepflicht unausweichlich ist, entbindet dies den Staat nicht von der Verpflichtung, das Wohl der Minderjährigen zu berücksichtigen und Schaden so weit wie möglich abzuwenden. In diesem Fall ist außerdem die Belastung zu bedenken, die ein Abholen aus der Schule z. B. für MitschülerInnen und Eltern bedeutet.
Berlin, den 18. Juni 2003 Dr. Klotz, Ratzmann, Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Den Antrag können Sie nachfolgend runterladen.




