Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes I (Änderung der Aufnahmeregelung für die Grundschule)
07.10.2008: Dr. 16/1804
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
...Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom...
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel I Das Schulgesetz für Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl S. 26) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 17. April 2008 (GVBl. S. 95), wird wie folgt geändert:
1. § 55 a erhält nach Absatz 1 folgenden neuen Absatz 2. "(2) Bei der Festlegung der Einschulungsbereiche durch die Bezirke nach Absatz 1 kann für mehrere Grundschulen ein gemeinsamer Einschulungsbereich bestimmt werden. In diesem Fall sind sämtliche in dem jeweiligen Einschulungsbereich befindlichen Grundschulen als zuständige Grundschule im Sinne des Absatz 1 Satz 1 anzusehen. Die Aufnahme in die einzelne Grundschule erfolgt in entsprechender Anwendung von Absatz 5"
1.1 Die Absätze 2-6 werden zu Absätzen 3-7
Artikel II Dieses Gesetz tritt am Tage nach Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Begründung: Das Elternwahlrecht wird durch strikte Einschulungsbereiche im Grundschulbereich in hohem Maße beschnitten. Ziel des Gesetzes ist es, bei der Aufnahme in die Grundschule, zu mehr Transparenz zu kommen und das Elternwahlrecht zu stärken.
Obwohl die Berliner Grundschulen mit enormem Engagement an ihren Schulprofilen arbeiten und hervorragende Konzepte anbieten, können sie nicht in einen für alle Schulen lernförderlichen Wettbewerb treten. Deshalb fordern wir, dass die Ausdehnung der Schuleinzugsbereiche (Schulsprengel), die mehrere Grundschulen enthalten können, im Schulgesetz festgeschrieben wird. Eine generelle Abschaffung der Schuleinzugsbereiche erscheint uns aufgrund der sozialen Disparitäten in der Stadt und aus Sicht der Schulplanung, die dezentral im Bezirk angesiedelt bleiben soll, nicht förderlich. Da die gültige Grundschulverordnung den Bezirken die Möglichkeit bietet, ihre Schuleinzugsbereiche auszudehnen, dieses aber im Schulgesetz nicht ausdrücklich verankert ist, ist die Änderung des Schulgesetzes an dieser Stelle zwingend notwendig. Durch erweiterte Schuleinzugsbereiche (Schulsprengel) wird einerseits die Wahlfreiheit der Eltern gestärkt und andererseits den Grundschulen die Möglichkeit zu einem produktiven Wettbewerb von Programmen und Profilen gegeben. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass ein zeitnahes Schulplatzvergabeverfahren eingerichtet wird, um den Eltern und den Schüler/-innen Schulplatzsicherheit zu bieten. Die Ausweitung der Einschulungsbereiche ist auch im Hinblick auf zukünftige Veränderungen der Schulstruktur sinnvoll, um z.B. eine stärkere Verzahnung von vorschulischen Bildungseinrichtungen und den Grundschulen zu erreichen.
Berlin, den 7. Oktober 2008
Eichstädt-Bohlig Ratzmann Mutlu Pop Schillhaneck und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Antrag kann nachfolgend heruntergeladen werden.




