Zukunft Wissenschaft II -
26.05.2003: Dr: 15/1752
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zukunft Wissenschaft II - Hochschulvertragsverhandlungen nutzen, um drohenden LehrerInnenmangel abzuwenden
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, den ab 2006/7 deutlich ansteigenden jährlichen Neueinstellungsbedarf von durchschnittlich 1 000 Lehrerinnen und Lehrern pro Jahr im Land Berlin durch ein entsprechendes Studienplatzangebot zu sichern. Eine Zahl von 1 300 Lehramtsstudienplätzen pro Jahr ist dafür mindestens erforderlich. Im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit den Hochschulen zu den Hochschulverträgen 2006 ff ist darauf hinzuwirken, dass diese Zahl, verteilt auf die vier Universitäten des Landes, erreicht wird.
Begründung: Im Gegensatz zu den Interviewäußerungen von Finanzsenator Dr. Sarrazin weisen sämtliche offiziellen Senatsprognosen eindeutig steigende Neueinstellungsbedarfe des Landes Berlin für Lehrerinnen und Lehrer ab 2006 aus. Zwar wird der Lehrerbedarf insgesamt in den kommenden Jahren aufgrund der Schülerzahlenentwicklung kontinuierlich abnehmen. Dieser Effekt wird jedoch mehr als kompensiert durch die in den nächsten Jahren aus dem Schuldienst ausscheidenden Lehrerinnen und Lehrer. So entsteht ein vom Senat ermittelter erheblicher Einstellungsbedarf von 903 Lehrerinnen und Lehrern bereits im Jahr 2006/7. Dieser Bedarf steigt bis 2011/12 auf 1 378 notwendige Neueinstellungen weiter an.
Die Neueinstellungsbedarfe sind nicht berlinspezifisch, sondern ein bundesweites Phänomen. Hoffnungen, der eigene stark steigende Bedarf könne durch Anwerben von Lehrerinnen und Lehrern aus anderen Bundesländern gedeckt werden, gehen daher fehl. Berlin braucht qualifizierte Lehrerinnnen und Lehrer und sollte sie auch durch eine vorzuhaltende Mindestzahl an Lehramtsstudienplätzen absichern.
Die Reform der LehrerInnenbildung in Berlin, die gerade anläuft und eine grundsätzliche Verbesserung der Studierbarkeit des Lehramtsstudiums bringen soll, soll auch den Anteil derer, die ihr Studium abbrechen, senken. So erscheint die bisherige Abbrecherquote von 50 % längerfristig als zu hoch geschätzt. Andererseits wird es aus guten Gründen immer, auch als Ergebnis der Lehrerbildungsreform, Studierende geben, die sich entscheiden, nicht den Weg in die Schule zu gehen, ob am Ende ihres Lehramtsstudiums oder schon zuvor. Das Angebot von 1 300 Studienplätzen pro Jahr erscheint unter diesen Umständen als Minimum, um den LehrerInnenbedarf für das Land Berlin zu sichern.
Leider gehört der Bereich der Lehramtsstudiengänge zu denen, die innerhalb der Universitäten die geringste Lobby haben. Lehramtsspezifische Professuren und Fachdidaktiken sind in einem erheblichen Ausmaß nicht besetzt, in vielen Bereichen werden spezifische Lehramtsstudiumsangebote nicht oder nur spärlich angeboten. Bei der allgemeinen Finanzknappheit der Berliner Universitäten besteht die Gefahr, dass gerade im Bereich der Lehramtsstudiengänge Studienplätze abgebaut werden oder Studiengänge gar ganz verschwinden. Deshalb sollte in den Hochschulvertragsverhandlungen darauf gedrungen werden, dass nicht nur die Gesamtzahl der jeweiligen Studienplätze in den Hochschulverträgen verankert wird, sondern als Untergruppe auch die Gesamtzahl der jeweiligen Lehramtsstudienplätze an den vier Universitäten.
Berlin, den 26. Mai 2003 Dr. Klotz, Ratzmann, Paus, Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Den Antrag können Sie nachfolgend herunterladen.




