Studium und Berufsausbildung für junge Asylbewerber/-innen ermöglichen
30.04.2003: Dr.15/1622
Der Senat wird aufgefordert, den in der Weisung D.60.1.2 des Landeseinwohneramtes Berlin, Abt. Ausländerwesen, mit der Überschrift "Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbil-dung durch Asylbewerber" genannten Stichtag - 06.04.1993 - zu streichen, damit auch nach diesem Stichtag eingereisten jungen Flüchtlingen und Asylsuchenden die Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung möglich ist.
Begründung: In der Weisung D.60.1.2. vom 06.10.2000 wird für die Möglichkeit der Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung als Stichtag, bis zu dem die Einreise erfolgt sein muss, der 06.04.1993 genannt. Dieser Stichtag liegt neun Jahre zurück und ist nicht mehr zeitgemäß. Inzwischen haben viele, nach diesem Stichtag eingereiste junge Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Berlin leben, einen Schulabschluss geschafft und teilweise sogar die Studienreife erreicht. Damit haben sie erhebliche Integrationsleistungen erbracht. Es widerspricht dem Grundrecht auf Bildung, wenn ihnen durch derartige Stichtagsregellungen und Verbote ein Studium bzw. die weitere Berufsausbildung verwehrt werden. Junge Asylsuchende und Flüchtlinge brauchen Zukunftsper spektiven. Dabei ist es unerheblich, ob sie die erworbenen Kenntnisse nach der Rückkehr in ihrer Heimat oder im Fall eines dauerhaften Aufenthaltes in Deutschland nutzen können.
Berlin, den 30. April 2003 Dr. Klotz Ratzmann Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen




