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Lernmittel sicherstellen - Zwei-Säulen-Modell aus Ausleihe und Elternbeteiligung

26.03.2003: Dr.15/1489

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird beauftragt, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Lernmitteln künftig durch ein "Zwei-Säulen-Modell" aus Ausleihe und Elternbeteiligung sicherzustellen. Das bisherige Ausleihsystem wird ab der weiterführenden Schule durch eine Elternbeteiligung ergänzt: 75 Prozent der Schulbücher bleiben in der Ausleihe, 25 Prozent werden durch die Eltern selbst gekauft. Um soziale Härten zu vermeiden, werden Familien mit Sozialhilfe- oder Wohngeldbezug und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Elternbeteiligung befreit. Die vom Eigenanteil befreiten SchülerInnen erhalten Gut-scheine, mit denen sie die Bücher im Buchhandel kaufen können. Die Gutscheine werden ihnen automatisch und rechtzeitig vor Schuljahresbeginn durch die entsprechenden Stellen (Wohngeld- bzw. Sozialamt) per Post zugeschickt.

Bei der Umsetzung der Neuregelung sind folgende Punkte zu beachten und gesetzlich zu verankern:

• In der Grundschule bleibt die Ausleihe wie bisher bestehen.

• Lehr- und Lernmitteltopf müssen von den Schulen getrennt geführt werden. Die für Lernmittel zugewiesenen Mittel dürfen von den Schulen nicht für andere Zwecke verwendet werden.

• Im Schulgesetz erhält der Senat eine Ermächtigung zum jährlichen Erlass einer Rechtsverordnung, in der die Summe für Lernmittel pro Klassenstufe und Schultyp festlegt wird.

• Die Schulkonferenz bzw. Fachkonferenz entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, welche Bücher im Unterricht eingesetzt werden sollen und welche Bücher davon im Rahmen der Eigenbeteiligung von den Eltern selber angeschafft werden müssen.

• Im Schulgesetz wird den Schulen untersagt, die Eltern zur Anschaffung von zusätzlichen, über die festgelegte Elternbeteiligung hinausgehenden Lernmitteln aufzufordern.

Begründung: Laut Schulgesetz herrscht an Berlins allgemein-bildenden Schulen Lernmittelfreiheit. In der Realität sind Berliner Eltern jedoch seit langem gezwungen, einen Teil der Lernmittel für ihre Kinder selbst zu bezahlen. Die jetzige Situation ist insbesondere gekennzeichnet durch Unterfinanzierung. Die Senatsverwaltung für Finanzen überweist den Bezirken pro Jahr und SchülerIn einen äußerst knapp bemessenen Betrag, der sich aus einer Zuweisung für Lernmittel (Schulbücher u. ä.) und für Lehrmittel (Unterrichtsmaterial, Geräte, Verbrauchsmaterial u. ä.). zusammensetzt. Während die Lernmittel aber einer Zweckbindung unterliegen und von den Bezirken im vollen Umfang an die Schulen weitergereicht werden müssen, werden die Lehrmittel häufig nur mit erheblichen Kürzungen an die Schulen überwiesen. Die unzureichende Aus-stattung im Bereich der Lehrmittel kompensieren viele Schulen wiederum durch einen Griff in den ohnehin unterausErgebnis ist ein veralteter Schulbuchbestand - Atlanten mit Karten der ehemaligen DDR sind keine Seltenheit an Berliner Schulen - und ein wachsender Druck auf die Eltern, selber neue Bücher anzuschaffen. Dies produziert nicht vertretbare soziale Härten, weil Eltern mit geringem Einkommen die gesetzlich gar nicht vorgesehene inoffizielle Elternbeteiligung ebenso tragen müssen wie die Besserverdienenden. Angesichts dieser Situation kann das Ziel einer Reform bei der Versorgung der Berliner SchülerIn-nen mit Lernmitteln nicht die Haushaltskonsolidierung sein. Auch Elternbeiträge in Höhe bis zu 100 Euro, wie sie der rot-rote Senat plant, sind Fehl am Platze. Vorrangig ist vielmehr eine Erneuerung des Schulbuchbestandes und die Garantie der Lernmittelfreiheit für Schülerinnen und Schüler aus Familien mit niedrigem Einkommen. In diesem Zusammenhang ist das Zwei-Säulen-Modell aus Ausleihe und Elternbeteiligung sozial gerecht und annähernd kostenneutral. Wenn sich nach einiger Zeit der Schulbuchbestand etwas erneuert hat, könnte es sogar einen kleinen Einsparbetrag erbringen.

Berlin, den 26. März 2003 Dr. Klotz, Ratzmann, Mutlu, Esser und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestatteten Lernmitteltopf.

Zugehörige Dateien:
d151489.pdfDownload (118 kb)
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