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Attraktives Ticket auch für Schülerinnen und Schüler

04.03.2003: Dr.15/1471

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Verkehrsunternehmen, dem Landesschulbeirat, dem Landeselternausschuss und der Landesschülervertretung darauf hinzuwirken, dass ein sozial verträgliches Ticket für Schüler und Schülerinnen angeboten wird, das sich am Solidarprinzip des Semestertickets orientiert.

Bei dem Preis eines solchen Tickets sind die Ausgleichszahlungen für die ermäßigte Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs zu berücksichtigen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum August 2003 über den Stand der Verhandlungen zu berichten.

Begründung: Nach fast zehnjährigen Verhandlungen gibt es ab dem 1. April 2003 für ca. 140 000 Studierende der Berliner Hochschulen ein Semesterticket. Für das Tarifgebiet ABC kostet das personenbezogene Ticket inklusive Fahrradmitnahme pro Semester 109 Euro, was einem Monatsbetrag von etwas mehr als 18 Euro entspricht. So groß die Freude über das Semesterticket ist, so groß ist aber auch die Ungerechtigkeit gegenüber den Schülerinnen und Schülern, weil es für diesen Personenkreis keine vergleichbare Regelung gibt. Es ist nicht zu akzeptieren, dass beispielsweise eine siebenjährige Schülerin für das schultägliche Zurücklegen weniger Busstationen mehr bezahlen muss als ein 27-jähriger Student, dem zudem das gesamte Tarifgebiet ABC offen steht.

Begründung: Nach fast zehnjährigen Verhandlungen gibt es ab dem 1. April 2003 für ca. 140 000 Studierende der Berliner Hochschulen ein Semesterticket. Für das Tarifgebiet ABC kostet das personenbezogene Ticket inklusive Fahrradmitnahme pro Semester 109 Euro, was einem Monatsbetrag von etwas mehr als 18 Euro entspricht. So groß die Freude über das Semesterticket ist, so groß ist aber auch die Ungerechtigkeit gegenüber den Schülerinnen und Schülern, weil es für diesen Personenkreis keine vergleichbare Regelung gibt. Es ist nicht zu akzeptieren, dass beispielsweise eine siebenjährige Schülerin für das schultägliche Zurücklegen weniger Busstationen mehr bezahlen muss als ein 27-jähriger Student, dem zudem das gesamte Tarifgebiet ABC offen steht. Gegenwärtig gibt es in den Berliner privaten und öffentlichen Schulen ca. 390 000 Schülerinnen und Schüler. Diese Kinder und Jugendlichen sind vielfach auf Bus und Bahn nicht nur für den Schulweg, sondern auch für den Besuch ihrer Freunde und außerschulischen Bildungseinrichtungen wie Vereinen und Freizeitstätten angewiesen. Um die dafür notwendige Mobilität zu sichern, benötigen sie eine Monatskarte für Bus und Bahn, die vor allem wegen der Kosten von nicht einmal der Hälfte der Schülerinnen und Schüler gekauft wird. Die ermäßigten Einzelfahrausweise sind selbst bei wenigen Fahrten im Monat dazu keine Alternative, denn mit 1,40 Euro (ab 01.08.2003 1,50 Euro) ist die Fahrt für Kinder und Jugendliche in Berlin - im Gegensatz zu München (0,75 Euro) oder Köln und Leipzig (jeweils 0,80 Euro) am teuersten in ganz Deutschland. So ist der Anteil vor allem von Jugendlichen unter den festgestellten Schwarzfahrern besonders hoch, ein Umstand der durch die Einführung eines Schultickets nahezu gänzlich beseitigt werden könnte. Gemäß § 45a (PBefG) zahlte das Land Berlin "für die ermäßigte Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs" im Jahr 2001 136,2 Mio. DM. Dass die Berliner Schülerinnen und Schüler für ihre Monatskarte 23 € (Geschwister 15 €) bezahlen müssen, steht dazu in keinem Verhältnis. Die drastischen Tariferhöhungen der letzten Jahre bedeuteten für eine vierköpfige Familie für dasselbe Tarifgebiet eine Seigerung von 1 800 DM in 1991 auf 4 500 DM in 2000. Diese soziale Schieflage wurde durch die Einführung des Geschwistertickets und die Reduzierung des Schülertickets auf 23 € gemildert. Dennoch können viele Berliner Familien ihren Kindern den Weg zur Schule mit Bus und Bahn kaum mehr fi-nanzieren. In vielen Schulen verzichten die Lehrer zunehmend auf einen Besuch im Museum, Zoo, Theater oder anderen außerschulischen Bildungseinrichtungen, weil er die mühselige und teils auch vergebliche Prozedur des Fahrgeldeinsammelns voraussetzt. Angesichts von Schul- und Bäderschließungen wird die Notwendigkeit, den ÖPNV zu benutzen für die Schüler- und Schülerinnen steigen. Um diesen gleichsam für SchülerInnen, Eltern und Schulverantwortliche gravierenden Problemen zu begegnen, wird der Senat aufgefordert, mit den Verkehrsunternehmen zu verhandeln, um eine am Semesterticket orientierte Regelung zu erreichen. Die Anlehnung an das Modell des Semestertickets garantiert, dass die wichtigen Fragen nach Ausnahmen, sozialen Härten und schulorganisatorischen Verfahrensweisen in den Verhandlungen berücksichtigt und für alle Beteiligten akzeptabel gelöst werden können. Die Zusammenarbeit mit Landesschulbeirat und Landeselternausschuss sichert die unverzichtbare aktive Einbindung von Eltern und Schulverantwortlichen und ihren Kenntnissen über die konkreten Bedürfnisse und Probleme hinsichtlich des Schülerverkehrs.

Berlin, den 4. März 2003 Dr. Klotz, Ratzmann, Cramer, Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zugehörige Dateien:
d151471.pdfDownload (115 kb)
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