Keine übereilte Oberstufenreform!
05.03.2003: Dr.15/1419
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, die Reform der gymnasialen Oberstufe mit der anstehenden Reform des Berliner Schulgesetzes zu verbinden und nicht im Rahmen eines Vorschaltgesetzes einzuführen. Vor einer Reform der gymnasialen Oberstufe ist ein ausführliches Beteiligungsverfahren nach dem Schulerfassungsgesetz durchzuführen und die gemeinsame Bildungskommission der Länder Berlin und Brandenburg zu beteiligen. Bei der Reform der gymnasialen Oberstufe ist Individualisierung und Flexibilisierung als Kern und Ziel der Reform zu berücksichtigen und die Reform in eine Gesamtkonzeption vom Schulanfang bis zum Abitur einzubetten. Dazu gehört die Flexibilisierung der Schuleingangsphase mit unterschiedlicher Verweildauer von ein bis drei Jahren genauso, wie die Möglichkeit einer parallelen zwei- und dreijährigen Oberstufe. Ziel muss auch die Entbürokratisierung und zeitsparende Neuorganisation der Abiturprüfung sowie die qualitätssichernde Weiterentwicklung der Oberstufe und die Sicherung äquivalenter Lernchancen an Oberstufen unterschiedlicher Schulformen sein. Die zeitgleiche Einführung des Zentral-Abiturs wird abgelehnt.
Begründung: Eines der zur Zeit in Berlin umstrittensten schulpolitischen Projekte ist die geplante Reform der gymnasialen Oberstufe. Kernpunkte der geplanten Reform sind:
a) Verkürzung der Schulzeit um drei Monate
b) Einführung eines Zentralabiturs für die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache. Die Kritik von Eltern und Lehrern entzündet sich dabei vor allem an dem übereilten Verfahren und den unklaren Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Reform. Ebenfalls in der Kritik ist die Verknüpfung der Schulzeitverkürzung mit dem Zentralabitur. Die geplante Reform der gymnasialen Oberstufe weist erhebliche Mängel auf, sie bringt den Schülerinnen und Schülern kaum Vorteile. Die Schulzeitverkürzung und die Verschiebung des Abiturzeitpunkts bringt wenig Gewinn, weil im Grunde alle in Frage kommenden Fristen, wie Einschreibungsfrist u. ä. zum 31.03. des jeweiligen Jahres längst abgelaufen sind und andere unmittelbare Anschlussperspektiven fehlen. Zum Beispiel können Abiturientinnen und Abiturenten, die eine Ausbildung absolvieren möchten, diese in der Regel erst zum 1. September d. J. beginnen. Zeitgleich mit der Reform der gymnasialen Oberstufe ist die Einführung von zentralen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache vorgesehen. Zentralprüfungen führen zur Verdichtung der Lerninhalte, befördern das "Pauken" dieser Fächer und machen einen handlungs- und projektorientierten Unterricht nahezu unmöglich. Eine klammheimliche Einführung des Zentralabiturs ist keine Antwort auf die PISA-Studie. Entscheidend für eine Reform ist vielmehr die inhaltliche Ausgestaltung und Neuorganisation der gymnasialen Oberstufe. Eine Reform der gymnasialen Oberstufe muss Erfahrungen und Ergebnisse aus anderen Bundesländern (insbesondere der negativen Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz) in Sachen Schulzeitverkürzung berücksichtigen und die Durchlässigkeit der Berliner Schule gewährleisten. Solange die Anschlussperspektiven für die Schülerinnen und Schüler nach dem Abitur nicht neu geregelt sind, macht eine derartige Reform keinen Sinn. Zu klären ist auch die Frage nach dem Kindergeld und der Krankenversicherung während der Zeit bis zum Studiumsbeginn. Letztendlich muss es auch um den sorgsamen Umgang mit der Lebenszeit von Kindern und Jugendlichen gehen.
Berlin, den 05.03.2003 Dr. Klotz, Ratzmann, Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen




