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Schülerwohl gewährleisten - Ombudsstelle für Schulkonflikte schaffen!

01.03.2010: Dr. 16/3019

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, eine Ombudsstelle zur Lösung von Konflikten in der Schule bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu schaffen.

Die Ombudsstelle soll als Anlauf- und Beratungsstelle für Eltern, Schüler/-innen sowie dem pädagogischen und nichtpädagogischen Personal von staatlichen und Schulen in freier Trägerschaft fungieren. Sie soll anonym arbeiten können und die sie anrufenden und aufsuchenden Personen schützen.

Zu den Aufgaben der Ombudsstelle gehört es:

• Anlaufstelle für Eltern und Schüler/-innen zu sein, bei denen die etablierten Konfliktlösungsverfahren in der Schule zu keinem Ergebnis führen.

• Bei Verdacht auf Missbrauch von Schülern/-innen, die Schüler/-innen und Eltern zu beraten und eine zügige Betreuung der Opfer einzuleiten.

• Bei Missbrauch von Schüler/-innen sofort aktiv zu werden und zeitnah Maßnahmen zum Schutze der Schüler/-innen einzuleiten.

• Bei Gewalttätigkeiten an der Schule, alle Parteien: Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Jugendliche und Kinder, verpflichtend und zeitnah einzuladen, um eine Konfliktlösung zu erreichen.

• den Täter-Opfer-Ausgleich-Prozess zu begleiten.

• In Konfliktfällen, die teilweise auch durch Diskriminierung gekennzeichnet sind, an Schulen beratend und vermittelnd im Sinne des Schüler/-innenwohles tätig zu werden.

• Bei Verdacht auf Mobbing zu beraten und Schüler/-innen, Eltern, Lehrer und auch das nicht pädagogische Personal an der Konfliktlösung zu beteiligen.

• Als unabhängige Stelle Konfliktmediation in der Schule zum Wohle der Schüler/-innen durchführen zu können, um so zu verhindern, dass Streitigkeiten oder Beschwerden auf dem Rücken der Schüler/-innen ausgetragen werden.

Die Ombudsstelle soll alle zwei Jahre einen Arbeitsbericht erstellen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2010 zu berichten.

Begründung Die Häufung von Missbrauchsfällen, wie z.B. am Canisius-Kolleg, zunehmende Konflikte, Unstimmigkeiten, Mobbingfälle bis hin zu Diskriminierungen unter Schülerinnen und Schülern, Eltern und den Schulen, bzw. dem Personal der Schulen, legen nahe, dass ein Meditationsverfahren durch eine unabhängige zentrale Stelle, die das Wohl der Schüler/-innen vertritt, in der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung etabliert wird. Aufgabe der Ombudsstelle ist es, als Anlauf- und Beratungsstelle für Eltern, Schüler/-innen sowie dem pädagogischen und nichtpädagogischen Personal von staatlichen und Schulen in freier Trägerschaft zu arbeiten. Dazu muss sie anonym arbeiten können und muss die sie anrufenden und aufsuchenden Personen schützen. Einerseits ist davon auszugehen, dass sich das Delinquenzverhalten von Jugendlichen ändert, wenn Eltern, Schule und sie selbst vor einer neutralen Person, also einer Ombudsstelle beraten oder vor dieser Rede und Antwort stehen müssen. Anderseits ist es notwendig, Eltern, Schüler/-innen und das gesamte Schulpersonal bei Missbrauchs- oder Konfliktfällen und in Fällen von Mobbing oder Mobbingverdacht zu beraten und bei der Lösungsfindung zu vermitteln und zu unterstützen. Dies gilt ebenso für den Verdacht auf Diskriminierung, welches in letzter Zeit häufig als Beschwerde von Eltern mit Migrationshintergrund vorgebracht wird.

Die Ombudsstelle ist Anlaufstelle, an die sich Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen mit ihren Sorgen und Nöten im Kontext des interkulturellen Zusammenlebens wenden können. Die Ombudsstelle bietet niederschwellige Angebote zur Prävention und ggf. Intervention bei kulturellen Konflikten. Hierzu ist die Ombudsstelle mit interdisziplinärem und interkulturellem Kompetenzen auszustatten.

Im Gegensatz zu dem Beschwerdemanagement der örtlichen Schulaufsicht, das nicht funktioniert und den Betroffenen kaum Unterstützung bietet, fungiert die Ombudsstelle als 'Rettungsring'. Dabei ist ihre Arbeit nicht konfrontativ sondern kooperativ definiert. Man könnte sie auch als Mediator für hochemotionalisierte Fälle bezeichnen. Die Arbeitsweise der Clearingstelle der Polizei kann hier als Vorbild dienen. Für die Finanzierung der Ombudsstelle kämen Mittel aus den örtlichen Beschwerdestellen der Schulaufsicht in Frage, die durch die Ombudsstelle entlastet werden.

Berlin, den 1. März 2010 Pop Ratzmann Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zugehörige Dateien:
d16-3019.pdfDownload (33 kb)
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