Gleichberechtigten Zugang für wehrdienstkritischen Verbände in Schulen schaffen - Keine einseitige Werbung für die Bundeswehr in Schulen!
04.05.2010: Dr. 16/3198
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, die Zusammenarbeit der Schulen mit der Bundeswehr und wehrdienstkritischen Verbänden, sowie mit Vertreter/-innen des Bundesamtes für den Zivildienst, bzw. Träger von Zivildiensteinrichtungen, der Freiwilligendienste und von Organisationen der Friedens- und Konfliktforschung, durch ein Rundschreiben verbindlich zu regeln, um Schulleitungen, den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern Rechtssicherheit zu geben. Dabei ist darauf zu achten, dass wehrdienstkritische Verbände, Vertreter/-innen des Bundesamtes für den Zivildienst bzw. Träger von Zivildiensteinrichtungen, der Freiwilligendienste und von Organisationen der Friedens- und Konfliktforschung, einen gleichberechtigten Zugang zu Schulen erhalten.
Das Rundschreiben soll auch die Einbeziehung von Jugendoffizieren und anderen Vertrete-rinnen und Vertretern der Bundeswehr in den Schulunterricht und weitere Veranstaltungen der Schulen, wie zum Beispiel die Berufsorientierung, regeln. Ebenso sollen die Rahmenbedingungen für eventuelle Besuche von Schulklassen in Einrichtungen der Bundeswehr festgelegt werden. Diese müssen in jedem Fall durch Auseinandersetzung mit Friedens- und Konfliktforschung verbunden werden.
Die Eltern sind über Veranstaltungen der Bundeswehr und von wehrdienstkritischen Ver-bänden sowie von Vertreter/-innen des Bundesamtes für den Zivildienst bzw. Trägern von Zivildiensteinrichtungen, der Freiwilligendienste und von Organisationen der Friedens- und Konfliktforschung zu informieren. Schüler/-innen und Eltern sollen das Recht haben, der Teilnahme an o.g. Veranstaltungen zu widersprechen; in solchen Fällen werden die betreffenden Schüler/-innen von der Teilnahme freigestellt und in anderer Form unterrichtet.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.10.2010 zu berichten.
Nachfolgend kann der Antrag heruntergeladen werden.




