Migration und Integration
02.12.2002: Dr. 15/1101
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Querschnittsaufgabe Migration und Integration – Leitstelle beim Regierenden Bürgermeister jetzt! (Dr. 15/1101)
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hält es für erforderlich, mit der Neubesetzung der Stelle der Ausländerbeauftragten des Senats von Berlin im Sommer 2003 die institutionellen Rahmenbedingungen für die Stelle neu zu organisieren und die bisherige Stelle der Ausländerbeauftragten durch die Einrichtung einer Leitstelle "Integration und Migration" mit erweiterten Kompetenzen zu ersetzen. Die neue Leitstelle trägt die Bezeichnung Integrationsbeauftragte. Die Integrationsbeauftragte soll in einem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis stehen, die Dienstaufsicht liegt bei dem Regierenden Bürgermeister. Die Integrationsbeauftragte soll vom Abgeordnetenhaus auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt und vom Senat ernannt werden. Nach Ablauf der Legislaturperiode bleibt die Integrationsbeauftragte solange im Amt, bis eine Nachfolgerin gewählt ist. Die Integrationsbeauftragte soll nach entsprechender gesetzlicher Regelung ein Rederecht in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses erhalten. Der Integrationsbeauftragten sollen insbesondere folgende Kompetenzen übertragen werden:
•Die Leitstelle ist vor dem Erlass von Gesetzen, Verordnungen, Weisungen und Verwaltungsrichtlinien, die die Belange von Migrations-, Flüchtlings- und Integrationspolitik berühren, anzuhören.
•Die Prüfung von bestehenden und zukünftigen Rechtsvorschriften im Hinblick auf diskriminierende und integrationshemmende Bestimmungen sowie die Veröffentlichung der jeweiligen Prüfergebnisse
•Der Beauftragten obliegt die Koordination der Förderung von Selbsthilfegruppen, freien Trägern und Projekten für Migranten und Migrantinnen und Flüchtlinge im Land Berlin bzw. die Koordinierung der integrations- und migrationspezifischen Fördermaßnahmen, soweit sie in der Zuständigkeit des Landes Berlin liegen Die Integrationsbeauftragte soll insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:
•Integration der in Berlin lebenden MigrantInnen, Flüchtlinge, ethnischen und religiösen Minderheiten
•Wahrung der Rechte der in Berlin lebenden MigrantInnen, Flüchtlinge, ethnischen und religiösen Minderheiten
•Förderung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit und Beseitigung bestehender Benachteiligungen
•Verbesserung der Integrationsbereitschaft der Mehrheitsbevölkerung
•öffentliche Information und Kommunikation zu Fragen der Migrations- und Integrationspolitik
•Erarbeitung von Konzepten und Vorschlägen für eine integrative Migrations- und Integrationspolitik im Land Berlin
•Ressortübergreifende Koordination der Integrations- und Migrationspolitik
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.03.2003 zu berichten. Der Bericht soll auch Auskunft zur notwendigen gesetzlichen Regelungen geben.
Den kompletten Antrag und die dazugehörige Begründung können Sie nachfolgend herunterladen




