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Arbeitskreis Schule und Islam

24.09.2008: Dr. 16/12451

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Was ist die konkrete Zielsetzung der Handreichung des Arbeitskreis Schule und Islam? Zu 1.: Zielsetzung der Handreichung ist es, Schulen, Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern praktikable Lösungswege bei interreligiösen Konflikten anzubieten, insbesondere im Zusammenhang mit der Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht, an der Sexualerziehung, an Klassenfahrten, an Freizeitaktivitäten und Arbeitsgemeinschaften sowie zum Frauenbild, zum Kontrolldruck auf muslimische Schülerinnen und Schüler durch Mitschülerinnen und Mitschüler und zu Konflikten unter Schülerinnen und Schülern.

2. Seit wann wird an der Ausarbeitung der Handreichung gearbeitet, und wann soll die Handreichung endgültig fertiggestellt sein und den Lehrkräften zur Verfügung stehen?

Zu 2.: Die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises erfolgte am 10. November 2005. Die Fertigstellung der Handreichung war für den Frühsommer 2008 geplant. Die aktuelle öffentliche Debatte über eine dem Arbeitskreis vorliegende, von ihm allerdings nicht gebilligte Arbeitsfassung belastet den abschließenden Diskussionsprozess jedoch und wird voraussichtlich zu einer Verzögerung der Veröffentlichung führen.

3. Ist der Senat tatsächlich der Auffassung, dass die Handreichung eine objektive und wissenschaftlich fundierte Hilfestellung für Berliner Lehrerinnen und Lehrer darstellt?

4. Welche Personen und Institutionen waren bei der Ausarbeitung im einzelnen beteiligt und nach welchen Kriterien wurden Sie dafür ausgewählt?

5. Warum sind keinerlei kritische Stimmen zum Islam an der Ausarbeitung der Handreichung beteiligt und in der Handreichung enthalten?

8. Ist der Senat der Meinung, dass in der Handreichung neutral und wissenschaftlich korrekt über alle Facetten des Islams, im Allgemeinen und im Einzelnen aufgeklärt wird?

14. Wird die Handreichung vor dem endgültigen Druck von objektiven, wissenschaftlich und pädagogisch fundierten Experten/-innen begutachtet?

15. Wenn ja, um welche Experten/-innen handelt es sich dabei und wenn nein, warum nicht?

Zu 3., 4., 5., 8., 14., 15.: Ja, der Senat ist der Auffassung, dass die Handreichung eine fundierte Hilfestellung für die Berliner Lehrkäfte darstellen und entsprechend neutral und sachlich korrekt über wichtige Fragestellungen des Islam informieren soll. Um dies so weit wie möglich zu erreichen, sind in die Erarbeitung der Handreichung eine Vielzahl von Personen mit islamwissenschaftlicher, politikwissenschaftlicher und pädagogischer Expertise eingebunden und für diesen Themenbereich relevante Institutionen zur Mitarbeit gewonnen worden.

Die Bitte an Personen und Institutionen um Mitarbeit im Arbeitskreis erfolgte im Hinblick auf deren jeweilige wissenschaftliche und religiöse Expertise, deren Sachkenntnis und praktische Konflikt- und Beratungserfahrung sowie deren fachliche und dienstliche Zuständigkeiten. Dem Arbeitskreis Islam und Schule gehörten und gehören Einzelpersonen sowie Vertreterinnen und Vertreter folgender Einrichtungen bzw. Institutionen an: • Institut für Islamwissenschaft der Freien Universität Berlin,

• Philosophische Fakultät III der Humboldt-Universität Berlin

• Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

• Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration

• Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Migrantenbeauftragten

• Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

• Regierender Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten

• Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg

• Friedrich-Ebert-Stiftung

• Handwerkskammer Berlin

• Arbeitskreis Neue Erziehung

• Schulleiterinnen und Schulleiter aus Grund- und Hauptschulen

• Papatya, Türkisch-deutscher Frauenverein .

• Al Nadi - Treffpunkt für arabische Frauen

• Kumulus - Bildungsberatung

• Türkischer Bund Berlin-Brandenburg

• Türkischer Elternverein

• Islamische Föderation

• DITIB-Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion

• Religionsgemeinschaft der Aleviten

• Muslimische Akademie

• Frau Necla Kelek

• Frau Seyran Ates

Diese Übersicht widerlegt den in Frage 5 enthaltenen Vorwurf, es seien keine kritischen Stimmen zum Islam an der Ausarbeitung der Handreichung beteiligt. Vielmehr ist durch die Vertreterinnen und Vertreter der genannten Institutionen gewährleistet, dass eine fundierte und ggf. auch kontroverse Diskussion zu den relevanten Themen geführt wird. Dass dies auch Dissense zu einzelnen Punkten einschließt, ist gewollt und in einer Demokratie selbstverständlich. Angesichts der Expertise dieser Fachleute bedarf es vor dem endgültigen Druck keiner zusätzlichen Begutachtung durch wissenschaftlich und pädagogisch ausgewiesene Expertinnen und Experten, da diese bereits an deren Ausarbeitung mitwirken.

6. Ist dem Senat bekannt, dass kritische Teilnehmer des Arbeitskreises sich aufgrund der Teilnahme mancher Personen ihre Arbeit im Gremium und der Ausarbeitung der Handreichung beendet haben?

7. Wenn ja, wie ist der Senat diesem Problem begegnet?

Zu 6. und 7.: Zwei Mitglieder des Arbeitskreises sind nach anfänglicher Teilnahme an den Sitzungen weiteren Einladungen ohne Angabe von Gründen nicht mehr gefolgt.

9. Welche konkreten Hinweise und Hilfen bietet die Handreichung den Lehrerinnen und Lehrern in Konfliktfällen (Nichtteilnahme an Klassenfahrten und am Schwimmunterricht, Kopftuch, Fasten von Kindern während der Schulzeit usw.)?

10. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die Handreichung (Entwurf) kaum Antworten auf die konkreten Probleme des Schulalltags bietet und Konfliktthemen eher verharmlost werden?

Zu 9. und 10.: Da der Arbeitskreis seinen Diskussionsprozess bisher nicht abgeschlossen hat, sind Aussagen zu eventuell in der Handreichung enthaltenen Einzelpunkten derzeit nicht möglich. Die in Frage 10 anklingende Bewertung wird daher zurückgewiesen.

11. Ist gewährleistet, dass die verschiedenen Konfessionen und Strömungen innerhalb des Islams, mit ihren jeweiligen Unterschieden in der Handreichung berücksichtigt sind und Lehrkräfte dementsprechend aufgeklärt werden?

12. Wie kann es sein, dass die Senatsverwaltung bei einem derart wichtigen und sensiblen Thema, Personen, die in der Sache selbst befangen sind, z.B. der Geschäftsführer der Islamischen Förderation, und nur eine bestimmte Strömung des Islams repräsentieren, so viel Gestaltungsraum und Dominanz bei der Ausarbeitung der Handreichung (des Entwurfs) geboten wird?

13. Wie kann der Senat es verantworten, dass die Handreichung (Entwurf) ein relativ langes Interview mit einem Imam abdruckt, dem eine Nähe zu zwielichtigen muslimischen Organisationen nachgesagt wird?

Zu 11., 12. und 13.: Anliegen der Handreichung ist es im Sinne einer pluralistisch ausgetragenen Diskussion unterschiedliche Stimmen und Positionen zu Wort kommen zu lassen. Dabei ist weder beabsichtigt noch im Rahmen einer schulischen Handreichung möglich, die verschiedenen Konfessionen und Strömungen innerhalb des Islams in sämtlichen Facetten darzustellen. Somit wird es gewährleistet, dass sich die Nutzer der Handreichung ein eigenständiges Urteil zu den in der Broschüre aufgegriffenen Themen bilden können, welches Grundlage für schulisches und unterrichtliches Handeln auch in Problemfällen sein sollte. Im Übrigen sei betont, dass auch der innerislamische Diskurs nicht bei allen aufgegriffenen Themen zu einer einheitlichen abschließenden Bewertung kommt.

Berlin, den 24. September 2008 In Vertretung Eckart R. Schlemm Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Septemb. 2008)

Die Kleine Anfrage kann nachfolgend heruntergeladem werden.

Zugehörige Dateien:
ka16-12451.pdfDownload (42 kb)
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