Einbürgerung von Iranern
29.04.2003: DR. 15/10610
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat der Fall des Einbürgerungsbewerbers D. D.-T. im Bezirk Schöneberg-Tempelhof bekannt, der sich seit dem 18.12.1995 ohne Erfolg um eine Einbürgerung bemüht?
2. Wie wird die Länge der Bearbeitungszeit im einzelnen begründet?
3. Ist dem Senat bekannt, dass dem Ein-bürgerungsbewerbers D. D.-T. durch das Bezirksamt Schöneberg-Tempelhof am 04.09.1998 und am 17.01.2001 eine Einbürgerungszusicherung erteilt wurde, Herr D. D-T. bisher dennoch nicht eingebürgert ist? Wie bewertet der Senat dieses?
4. Ist dem Senat bekannt, dass es sich bei dem Einbürgerungsbewerber D. D.-T. um einen iranischen Staatsbürger handelt und der Iran eine Ausbürgerung für seine Staatsbürger nicht vorsieht und der Gesetzgeber aus diesem Grund bei Iranerinnen und Iranern regelmäßig die Anwendung des §87 AuslG (Hinnahme der Mehrstaatigkeit) vorsieht?
5. Weshalb wird im konkreten Fall die Ablehnung bzw. die Entlassungsverweigerung der iranischen Botschaft aus der iranischen Staatangehörigkeit vom 17.0.52001 nicht als ausreichend angesehen und wie ist zu erklären, dass das Bezirksamt Schöneberg-Tempelhof einen Nachweis zum Verlust der iranischen Staatsangehörigkeit einfordert?
6. Welche Rechtsvorschrift sieht im vorliegenden Fall, mit welcher Begründung eine zwingende Ablehnung des Einbürgerungsantrags vor?
7. Ist dem Senat bekannt, dass D. D.-T. als Akademiker nunmehr seit fast 40 Jahren legal in der Bundesrepublik Deutschland lebt und längst seinen Lebensmittelpunkt in Berlin hat?
8. Kann im vorliegenden Fall davon ausgegangen werden, dass sich der Einbürgerungsbewerber in die hiesigen Lebensverhältnisse gewöhnt und in die Gesellschaft integriert hat, und daher alsbald eingebürgert werden sollte?
9. Ist der Senat der Meinung, dass trotz der aktuellen Arbeitsmarktlage von einer Person mit 60 Jahren die Aufnahme und der Nachweis eines regulären (dauerhaften) Arbeitsplatzes verlangt werden sollte?
10. Welche Möglichkeiten sieht der Senat darauf hinzuwirken, dass im Sinne einer raschen Bearbeitung gerade der lang zurückliegenden Einbürgerungsanträge die aufwendige Erstellung von wirtschaftlichen Zukunfts-prognosen unterbleibt?
11. Teilt der Senat die Einschätzung, dass im vorliegendem Fall, die in dem Ablehnungsbescheid vom 19.06.2002 angeführten Gründe hinsichtlich der Inanspruchnahme von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe nach dem Rundschreiben des Innensenators vom 11. Juli 2002 hinfällig sind und wenn nein, warum nicht?
12. Beabsichtigt der Senat eine Klarstellung und eine entsprechende Änderung des besagten Rundschreibens?
13. Wie bewertet der Senat das bisherige Vorgehen des Bezirksamt Schöneberg-Tempelhof im vorliegendem Fall und welche Möglichkeiten sieht der Senat, dass das Verfahren endlich mit einer positiven Entscheidung abgeschlossen wird?




