WillkommenHosgeldinizWelcomeBienvenue LinksNewsletter-AboMeine TermineSitemapSucheRSS-Feed einbindenImpressum
Presse
Themen
Dokumente
Anfragen im Parlament
Parlamentsanträge
Persönliche Erklärungen/Aufrufe
Reden
Englische Vorträge
Türkische Vorträge / Türkçe
Politisches 1x1
Weitere Dokumente
Persönliches
English
Türkçe
Kontakt
Startseite >> Dokumente >> Anfragen im Parlament

Wiederholung der Klassenstufe im Schuljahr 2005/2006

28.11.2006: Dr. 16/10038

Wiederholung der Klassenstufe im Schuljahr 2005/2006

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele SchülerInnen haben im Schuljahr 2005/ 06 das Klassenziel nicht erreicht und mussten "Sitzenbleiben"? (sortiert nach Jahrgangsstufe, Schultyp und Bezirk)

Zu 1.: Die Erhebung der Versetzungen und der Wiederholer für das Jahr 2005/06 ist noch nicht ausgewertet. Es stehen nur die Daten für 2004/05 für die Schulformen nach Bezirken zur Verfügung.

2. Wie hat sich der § 59 Abs.2 SchulG auf diese Zahlen ausgewirkt, und welche Erfahrungen haben die Schulen mit dieser Neuregelung sammeln können?

Zu 2.: Die Schulen haben auf der Grundlage des § 59 Abs. 2 SchulG individualisierte Formen des Lernens, Binnendifferenzierung, Kleingruppenarbeit und frühzeitige Berufsorientierung schulspezifische Bildungs- und För-derpläne entwickelt und insbesondere neue Wege der Diagnose von Lernausgangslagen und -fortschritten sowie der Einbindung der Schülerinnen und Schüler und der Eltern in die individuelle Bildungssteuerung beschritten. Sie werden darin unterstützt durch Fortbildungsangebote und seit dem Schuljahr 2006/07 durch geeignete Instrumente für die individuelle Lernbeobachtung, der Lernausgangslage Jahrgangsstufe 7, für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch.

Ihre Arbeit gestalten die Schulen in eigener Verantwortung. Eine Evaluation aller Schulen hinsichtlich der Bildungs- und Förderpläne erfolgt in Zusammenhang mit der Schulinspektion und der Genehmigung der Schulprogramme durch die Schulaufsicht.

Aus Schulberichten im Zusammenhang mit einzelnen Projekten wird bereits jetzt deutlich, dass die Eltern und Schülerinnen und Schüler das strukturierte Verfahren der Lernberatung positiv aufnehmen, da Defizite und Fördermaßnahmen konkret benannt und Lernfortschritte systematisch verfolgt werden können.

Eine Aussage zu statistisch signifikanten Veränderungen ist auf Grund der noch ausstehenden Auswertung der Erhebung des Schuljahres 2005/06 nicht möglich.

3. Welche weitere Maßnahmen gedenkt der Senat - neben den Vorgaben des § 59 Abs.2 SchulG - umzusetzen, damit die Zahl der SchülerInnen, die die Klassenstufe wiederholen müssen, minimiert werden kann und so die Ressource Lebenszeit von SchülerInnen sowie Haushaltsmittel des Landes nicht vergeudet werden?

Zu 3.: Das Wiederholen einer Klassenstufe ist eine pädagogische Entscheidung, die im Einzelfall getroffen werden muss. Damit kann auch die Chance für die Schülerinnen und Schüler verbunden sein, deutliche Leistungsrückstände im Wiederholungsjahr aufzuarbeiten und wieder erfolgreich die Schullaufbahn zu gestalten. Diese Möglichkeit kann nicht allein aus Haushaltsgründen verwehrt werden.

Zielgruppe für besondere präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholung von Klassenstufen und Schulabbruch sind derzeit die Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen und Gesamtschulen, von denen nicht erwartet werden kann, dass sie dem Unterricht auf dem Hauptschul- bzw. Grundkursniveau der Gesamtschulen ohne Schwierigkeiten folgen können. Sie erhalten innerhalb des Projekts "Minimierung von Schulabbruch" eine besondere Förderung in Kleingruppen und zusätzliche Förderstunden. In den Hauptschulen steigen die Schülerinnen und Schüler in der Regel von der Klassenstufe 7 nach Klassenstufe 8 auf, auch wenn deutliche Lerndefizite auftreten. Sie werden im Rahmen des neuen Hauptschulkonzepts durch eine stärkere Individualisierung des Lernens, Binnendifferenzierung, Kleingruppenarbeit, frühzeitige Berufsorientierung, Verstärkung des praxisorientierten Unterrichts in den Stammklassen, in Praxisklassen oder in Klassen für "Produktives Lernen", durch zusätzliche sozialpädagogische Betreuung und Förderunterricht im Rahmen des Projekts " Minimierung von Schulabbruch" und in DaZ (Deutsch als Zweitsprache) in besonderer Form gefördert.

Alle Gesamtschulen wurden zum Schuljahr 2006/07 in Ganztagsschulen umgewandelt. Zur besonderen Förderung von Schülerinnen und Schülern stehen die Schülerarbeitsstunden, die Unterstützung durch zusätzliche Lehrerstunden und Fortbildung im Rahmen des DaZ-Konzeptes und für Schulen mit einer über dem Durchschnitt liegenden Abbrecherquote zusätzliche Lehrerstunden für die Förderung und Fortbildungsangebote aus dem o.g. Projekt für abbruchgefährdete Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. In Realschulen soll durch gezielte Förderung in den Unterrichtsfächern eine Senkung der Wiederholerquote erreicht werden.

Darüber hinaus beteiligt sich Berlin seit 2005 am Mercator-Projekt. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund aus allen Schulformen erhalten vier Stunden Förderunterricht in der Woche, können freiwillig an bildungsfördernden Ganztagsangeboten oder an Sprachfördercamps in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe innerhalb und außerhalb Berlins teilnehmen. Ziel ist es, die Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsfächern zu verbessern, Wiederholungen von Klassenstufen zu vermeiden und sie zu qualifizierenden Schulabschlüssen zu führen.

4. Nach welchen Kriterien werden in den Schulen Förderpläne für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler erarbeitet, und in welcher Weise werden die Eltern daran beteiligt?

Zu 4.: Die Schulen gestalten die individuellen Bildungs- und Förderpläne gemäß Rundschreiben I Nr. 34/ 2004 in eigener Verantwortung. Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler und der Eltern ist ausdrücklich vorgesehen.

5. Welche Erfahrungen wurden bisher damit gemacht, und zu welchen Erfolgen haben die Förderpläne geführt?

Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 2.

6. Wie viele Lehrerstunden werden den Schulen für die Erarbeitung von individuellen Förderplänen und -maßnahmen zur Verfügung gestellt?

Zu 6.: Keine. Lerndiagnose - und Lernberatung und damit die Erstellung von individuellen Bildungs- und Förderplänen gehören zu den regulären Aufgaben der Lehrkräfte.

Berlin, den 28. November 2006, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezemb. 2006)

Die Kleine Anfrage kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
ka16-10038.pdfDownload (118 kb)
Späte Einsicht ist auch gut – KMK stoppt Schultrojaner, wir gratulieren!
07.05.2012 | (Presse) [mehr]
Neue Regelung, viel Kritik: Ganztagsbetreuung für Fünft- und Sechstklässler
10.04.2012 | Tagesspiegel (Presse) [mehr]
Putzplan aus den 90ern
26.03.2012 | Tagesspiegel (Presse) [mehr]


Banner: atom
Banner: klima
Banner: mitglied-werden
Zum SeitenbeginnDruckversion für die SeiteSeite versenden