Unbesetzte Funktionsstellen an den Berliner Schulen
18.12.2006: Dr. 16/10039
Unbesetzte Funktionsstellen an den Berliner Schulen
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie viele Funktionsstellen, insbesondere Schulleiter- und Stellvertreter/innenstellen sind im laufenden Schuljahr an den allgemeinbildenden Schulen und den Berufsschulen des Landes Berlin nicht besetzt? (sortiert nach Funktionsstellen, Dauer sowie Schultyp und Bezirk)
Zu 1.: Die Anzahl der im laufenden Schuljahr 2006/ 2007 freien Funktionsstellen entnehmen Sie bitte der als Anlage 1 beigefügten Übersicht (differenziert nach Funktionsstellen, Schulart und Bezirk). Die detaillierte Auswertung nach der zeitlichen Dauer der Nichtbesetzung könnte nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand geleistet werden, so dass hier auf entsprechende Angaben verzichtet wird.
2. Wann erfolgte jeweils die Ausschreibung im Amtsblatt, und sind diese Ausschreibungen nach wie vor gültig?
Zu 2.: Die Anzahl der seit 2000 jeweils pro Region bzw. für die einzelnen Schularten im Amtsblatt veröffentlichten Ausschreibungen entnehmen Sie bitte der als Anlage 2 beigefügten Übersicht. Die Ausschreibungen sind unverändert gültig. Die Stellenbesetzungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen worden.
3. Bei wie vielen dieser Funktionsstellen läuft das Besetzungsverfahren schon? (sortiert nach Funktionsstellen, Dauer sowie Schultyp und Bezirk)
Zu 3.: Bei allen ausgeschriebenen Funktionsstellen läuft das Stellenbesetzungsverfahren. Die Schulaufsicht beginnt die Auswahlverfahren zeitnah nach Beendigung der Ausschreibungsfrist. Die Schulaufsichtsbeamten/innen sind angehalten, die Stellenbesetzungsverfahren der ausgeschriebenen Funktionsstellen so zügig wie möglich durchzuführen und zeitnah zum Abschluss zu bringen. Der überwiegende Teil der Stellenbesetzungsverfahren kann zügig durchgeführt werden.
Die Anzahl der ausgeschriebenen Funktionsstellen entnehmen Sie bitte der als Anlage 1 beigefügten Übersicht (differenziert nach Funktionsstellen, Schulart und Bezirken). Die detaillierte Auswertung nach der zeitlichen Dauer der einzelnen Stellenbesetzungsverfahren könnte nur mit einem verhältnismäßig großen Aufwand geleistet werden, so dass hier auf entsprechende Angaben verzichtet wird.
4. Wie viele Schulleiter/innen- und Stellvertreter/innenstellen sind zurzeit lediglich kommissarisch besetzt, und seit wann werden die betroffenen Schulen schon kommissarisch geführt? (sortiert nach Funktionsstellen, Dauer sowie Schultyp und Bezirk)
Zu 4.: Eine zahlenmäßig verlässliche Aussage ist mir nicht möglich, da dieser Sachverhalt nicht systematisch erfasst wird. Für freie Stellen für Schulleiter/innen ist eine kommissarische Beauftragung grundsätzlich nicht erforderlich, da hier die ggf. vorhandenen stellvertretenden Schulleiter/ innen die Aufgaben wahrnehmen. Sofern stellvertretende Schulleiter/innen entsprechend tätig werden oder wenn deren Stellen frei sind, werden Lehrkräfte der Schulen mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben der stellvertretenden Schulleiterin bzw. des stellvertretenden Schulleiters beauftragt.
5. In welchen Bezirken gibt es eine überdurchschnittliche Häufung von langjährig unbesetzten Stellen?
Zu 5.: Wie bereits in meiner Beantwortung zur Frage 1 ausgeführt, könnte eine detaillierte Auswertung nach der zeitlichen Dauer der Nichtbesetzung nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand geleistet werden, so dass dazu auf entsprechende Angaben verzichtet wird. Nach der beigefügten Anlage 2, der u.a. die Anzahl der in den einzelnen Regionen laufenden Ausschreibungen entnommen werden kann, ist für mich keine überdurchschnittliche Häufung von langjährig unbesetzten Funktionsstellen in einzelnen Regionen feststellbar.
Durch die von meiner Verwaltung seit 2002 initiierte "Offensive zur Besetzung von freien Funktionsstellen" konnte die Quote der besetzten Funktionsstellen in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht werden: Während im Jahr 2001 nur 56 % der Funktionsstellen besetzt waren, konnte die Besetzungsquote bis zum Frühjahr 2006 auf 78 % gesteigert werden. Da seitdem weitere Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen werden konnten, erwarte ich für die nächste Auswertung, deren Ergebnisse mir zu Beginn des Jahres 2007 vorliegen werden, einen weiteren Anstieg der Quote der besetzen Funktionsstellen.
Durch fortlaufende Ausschreibung von Funktionsstellen wird sich der Anteil der besetzen Funktionsstellen auch zukünftig weiter erhöhen. Für die nächsten Jahre besteht unverändert die Zielsetzung, die Besetzung von Funktionsstellen in der Berliner Schule möglichst kontinuierlich sicherzustellen.
6. Falls es eine solche Häufung gibt, wie erklärt der Senat diese unbefriedigende Situation, und wie gedenkt der Senat, diese Problematik anzugehen?
Zu 6.: Hier verweise ich zunächst auf meine Beantwortung zur Frage Nr. 5. Auf die Wahrnehmung der Aufgaben, die den gegenwärtig freien und besetzbaren schulischen Funktionsstellen zugeordnet sind, kann nicht verzichtet werden. Sofern es möglich ist, werden geeignete Lehrkräfte mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragt bzw. nehmen die gewählten Vorsitzenden der Fachkonferenzen die Aufgaben wahr.
7. Ist es zwingend notwendig, dass Funktionen an der Berliner Schule immer mit Funktionsstellen ausgewiesen und i.d.R. auf Lebenszeit besetzt werden müssen?
8. Ist es für den Senat denkbar, dass besondere Funktionen an den Schulen nicht mit Funktionsstellen besetzt werden, sondern stattdessen entsprechend qualifizierte Lehrkräfte diese besondere Funktion auf Zeit übernehmen und lediglich für die Dauer der Wahrnehmung dieser besonderen Aufgabe, Funktionszulagen o.ä. erhalten?
Zu 7. und 8.: Nach den geltenden rechtlichen Grundlagen (Landesbeamtengesetz, Bundes- und Landesbesoldungsgesetz sowie Schullaufbahnverordnung) werden höherwertige Funktionen, wenn sie speziellen Ämtern zugewiesen sind, in der Regel im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übertragen. Lediglich Schulleiter/innen und stellvertretende Schulleiter/ innen erhalten ihre Ämter nach § 10a LBG zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe. Darüber hinaus gibt es noch Funktionen an der Berliner Schule, die keinem eigenständigen Amt zugewiesen sind. Für die Wahrnehmung werden nach der Lehrkräftezulagenverordnung Stellenzulagen gezahlt, zum Beispiel für die Tätigkeit als Fachseminarleiter/in.
Mit der gerade erfolgten Grundgesetzänderung ist die Besoldungsgesetzgebung in die Kompetenz der Länder verlagert worden. Damit kann eine Änderung der bisherigen Praxis für die Zukunft, für die jedoch noch weitere Gesetzesänderungen erforderlich wären, nicht ausgeschlossen werden.
Berlin, den 18. Dezember 2006 Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dezemb. 2006)
Die Kleine Anfrage kann nachfolgend heruntergeladen werden.




