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Einbürgerungen in Berlin

29.01.2007: Dr. 16/10203

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1) Wie viele Einbürgerungen wurden seit dem 1.1.2004 in Berlin insgesamt vorgenommen (sortiert nach den einzelnen Rechtsgründen)?

2) Wie verteilen sich die Einbürgerungszahlen gemäß Frage 1 auf die jeweiligen Herkunftsländer der eingebürgerten Personen?

3) Wie verteilen sich die Einbürgerungszahlen gemäß Frage 1 auf die einzelnen Bezirke (sortiert nach den Rechtsgründen)?

Zu 1) bis 3): Im Jahr 2004 wurden in Berlin insgesamt 6.507 Personen eingebürgert. Mehr als 39 % der eingebürgerten Personen besaßen zuvor die türkische Staatsangehörigkeit, mehr als 5 % zuvor die polnische Staatsgehörigkeit und mehr als 4 % die Staatsangehörigkeit der Russischen Förderation.

Im Jahr 2005 wurden in Berlin insgesamt 7.097 Personen eingebürgert. Mehr als 29 % der eingebürgerten Personen besaßen zuvor die türkische Staatsangehörigkeit, mehr als 6 % zuvor die polnische Staatsangehörigkeit und mehr als 5 % die Staatsangehörigkeit der Russischen Förderation.

Einer aktuellen Auskunft des Amtes für Statistik Berlin- Brandenburg zufolge wurden im Jahr 2006 in Berlin insgesamt 8.186 Personen eingebürgert. Weitere statistische Angaben für das Jahr 2006 liegen gegenwärtig noch nicht vor.

Im Einzelnen wird in diesem Zusammenhang auf die beigefügten Statistiken des Statistischen Landesamts Berlin (vgl. Anlagen 1 - 4) verwiesen.

4) Welche Kenntnisse hat der Senat über die Dauer der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen in den Bezirken?

Zu 4): Nach den Erkenntnissen des Senats hat sich die Situation deutlich verbessert. Die Bezirke haben sich gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in einer Vereinbarung verpflichtet, sowohl den Bestandsabbau (Abarbeitung älterer Anträge) voranzutreiben als auch über aktuelle Anträge schneller zu entscheiden. Die Ergebnisse der bisherigen Zielkontrollen, die Aufschluss über die Zielerreichung geben, sind den Berichten an den Unterausschuss Stellenwirtschaft bzw. den Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik des Abgeordnetenhauses vom 21.10.2005 bzw. 26.10.2006 zu entnehmen.

5) Geben Sie die Zahl der Anträge an, die der Senatsinnenverwaltung sowie den bezirklichen Standesämtern vorliegen und bei denen die Antragstellungen länger als a.) 12 Monate, b.) 18 Monate, c.) 24 Monate zurückliegen?

Zu 5): Entsprechendes Zahlenmaterial existiert nicht.

Eine Erhebung ist aus folgenden Gründen nicht sinnvoll: Nach dem AZG werden alle Einbürgerungsanträge zunächst von den Bezirksämtern bearbeitet. Diese sind nach der unter 4. genannten Vereinbarung verpflichtet, über die Anträge innerhalb von 6 Monaten zu entscheiden. In den meisten Fällen werden die Anträge bei Vorliegen aller Einbürgerungsvoraussetzungen durch Erteilung einer Einbürgerungszusicherung entschieden, da regelmäßig vor einer Einbürgerung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss. Auf die Erteilung der Einbürgerungszusicherung bezieht sich auch die 6-Monatsfrist für die Bearbeitung aktueller Anträge, da auf die Dauer der Entlassungsverfahren auswärtiger Staaten keinerlei Einfluss genommen werden kann.

Die Vorgänge bleiben bis zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens im Bestand der Bezirksämter. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird erst in Fällen, in denen eine Ermessensentscheidung zu treffen ist, nach Antragsbearbeitung der Bezirksämter tätig. Hier ist durch die Vereinbarung sichergestellt, dass alle Vorlagen der Bezirksämter innerhalb von 6 Wochen abschließend bearbeitet und entschieden werden. Nach dem Ergebnis der unter 4. genannten Zielkontrollen ist die Verpflichtung bisher zu 100 % erfüllt worden.

6) Wie viele Anträge auf Einbürgerungen sind seit dem 1.1.2004 aus welchen Rechtsgründen abgelehnt worden (sortiert nach den Ablehnungsgründen)? Zu 6): Insgesamt wurden im Jahre 2004 1434, im Jahre 2005 1508 und im Jahre 2006 1101 Anträge abgelehnt. Weitergehendes statistisches Zahlenmaterial über die einzelnen Ablehnungsgründe existiert nicht.

7) Bei wie vielen Anträgen auf Ermessenseinbürgerung und der Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger wurde seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 8 Abs. 2 StAG abgesehen?

Zu 7): Auch diese Entscheidungen werden nicht gesondert erfasst. Durch das Rundschreiben I C 1 - 0206/ 325 der Senatsverwaltung für Inneres vom 15.12.2005 (Anlage 5) ist jedoch sichergestellt, dass von dieser gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit zur Schaffung und Erhaltung eines einbürgerungsfreundlichen Klimas angemessen Gebrauch gemacht werden kann.

8) Wie viele Einbürgerungen wurden seit dem 1.1.2000 im Nachhinein aberkannt (sortiert nach Jahren und nach Gründen der Aberkennung)?

Zu 8): Eine Einbürgerung ist seit dem 01.01.2000 bestandskräftig zurückgenommen worden und der Betroffene hat damit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Rücknahmegrund war eine Identitätstäuschung.

Berlin, den 29. Januar 2007 D r. E h r h a r t K ö r t i n g Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2007)

Die Kleine Anfrage kann nebst Tabellen nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
ka16-10203.pdfDownload (665 kb)
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