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Einhaltung des Rauchverbots an Schulen und Kitas

18.01.2007: Dr. 16/1068

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Kenntnisse hat der Senat hinsichtlich der Einhaltung des Rauchverbots an Berliner Schulen und Kindergärten?

Zu 1.: Das Rauchverbot an Schulen, Schulgesetz Teil V, Abschnitt I, §52 (4), wird in der Regel eingehalten. In den Kindergärten wird das in § 9 (4) des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) geregelte Rauchverbot eingehalten. Es liegt in der Verantwortung des Trägers sowie der Leitung der jeweiligen Tageseinrichtung diese gesetzliche Vorgabe umzusetzen.

2. Welche Maßnahmen hat der Senat zur Kontrolle und Sicherstellung des Rauchverbots bisher ergriffen?

Zu 2.: Die Einhaltung des Rauchverbots als Bestandteil der Suchtprophylaxe an den Schulen wird durch die Schulaufsicht und die Schulinspektion überprüft. Die entsprechenden Kriterien für die Inspektion lauten zum Beispiel:

a. In der Schule gibt es Projekte und Maßnahmen zur Umwelt- und Gesundheitserziehung.

b. Die Schule hat ein Gesundheitskonzept entwickelt.

c. Die Schule hat ein Beratungskonzept für Problemsituationen ihrer Schülerinnen und Schüler.

d. Die Schule hat ein abgestimmtes Verfahren zur Konfliktlösung und zum Umgang mit Regelverstößen.

e. Es gibt in der Schule ein Konzept zur Suchtprophylaxe bei Schülerinnen und Schülern, das angemessen umgesetzt wird.

f. Es gibt in der Schule ein Konzept zur Suchtprophylaxe und zum Umgang mit Suchtproblemen bei Beschäftigten. Nach Abschluss der 1. Phase der Inspektion werden alle Kriterien ab 2008 verbindlich in die Schulinspektion einbezogen.

3. Liegen dem Senat Informationen vor, dass das Verbot gänzlich oder teilweise übergangen wird?

4. Wenn ja, wie reagiert der Senat darauf?

Zu 3. und 4.: Nein, derartige Informationen liegen nicht vor. Es gibt Problemberichte aus Schulen mit hauptsächlich volljähriger Schülerschaft, die das Schulgelände verlassen dürfen und in den umliegenden Straßen rauchen. In Zusammenarbeit mit dem LISUM und dem Institut für betriebliche Suchtprävention (IBS), werden derzeit Schulleiterfortbildungen speziell zu diesem Problem vorbereitet.

5. Ist dem Senat bekannt, dass an immer mehr Schulen Aufweichungstendenzen des Rauchverbots beobachtet werden?

6. Liegen dem Senat diesbezügliche Beschwerden o.ä. vor?

7. Wenn ja, wie geht der Senat damit um, und wie wurde Abhilfe geschaffen?

Zu 5., 6. und 7.: Nein, davon ist nichts bekannt. Es liegen keine Beschwerden vor.

8. Wie will der Senat in Zukunft Aufweichungstendenzen des Verbots entgegenwirken?

Zu 8.: Siehe Antworten zu 2. und 9.

9. Welche Art der Aufklärung erfolgt derzeit an Schulen, und werden flächendeckend alle Schulen durch Anti-Rauch-Programme unterstützt?

Zu 9.: An den Schulen werden folgende Angebote durchgeführt: Grundschule: KLASSE 2000; Nichtraucherwettbewerb "Be smart - don’t start", Newsletter 1 wird derzeit an den Schulen verteilt; Klassengespräche zum Thema Rauchen; Mitmachparcour "Rauchst du noch oder lebst du schon?" in Kooperation mit Karuna e.V. und der Fachstelle für Suchtprävention; Weiterführende Schulen: Nichtraucherwettbewerb "Be smart - don’t start", Newsletter 1 wird derzeit an den Schulen verteilt; LionsQuest "Erwachsen Werden"; Mitmachparcour "Rauchst du noch oder lebst du schon?" in Kooperation mit Karuna e.V. und der Fachstelle für Suchtprävention; Raucherausstiegskurse; "PuSch", Pubertät und Schule, Fortbildungsprogramm zur Steigerung der Qualität in der Suchtprophylaxe; Klassengespräche zum Thema Rauchen; Weitere Initiativen: Fortbildung für Lehrer zur Durchführung von Raucherausstiegskursen für Schüler; Kooperation mit dem TZB, Tumorzentrum Berlin, und der Fachstelle für Suchtprävention zur Durchführung von Schülerveranstaltungen.

10. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, damit weder Zigarettenwerbung noch Zigarettenautomaten im Umfeld von Schulen aufgestellt werden können?

Zu 10.: Diese Maßnahmen liegen in der Verantwortlichkeit der Bezirke. Dem Senat sind mehrere Initiativen auf bezirklicher Ebene bekannt, die zu entsprechenden Veränderungen im Umfeld der Schulen beigetragen haben. Bei Bedarf ist die Thematik für eine der nächsten Bezirksstadträtesitzungen vorgesehen.

Berlin, den 18. Januar 2007 Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2007)

Die Kleine Anfrage kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
ka16-10168.pdfDownload (113 kb)
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