Martin-Lichtenstein-Schule - Integration vor dem Aus?
22.08.2007: Dr. 16/11032
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie beurteilt der Senat das Zwei-Pädagogen-System, d.h. eine Lehrkraft und ein Pädagoge arbeiten eng in einer Integrationsklasse zusammen, das z.B. an der Martin-Lichtenstein-Schule praktiziert wird?
2. Warum will der Senat diese besondere Prägung an der Martin-Lichtenstein-Schule, welche ihre integrative Arbeit seit 18 Jahren sehr erfolgreich im Zwei-Pädagogen-System organisiert hat, nicht fortführen?
Zu 1. und 2.: Der Senat von Berlin bewertet die Umsetzung von Maßnahmen des gemeinsamen Unterrichts an jeder Schule als eine wichtige Regelaufgabe. Das Schulgesetz für Berlin hat dieser Organisationsform der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor der Beschulung in einer Sonderschule Vorrang gegeben. Integrativ arbeitende Schulklassen sind im Allgemeinen im Zweipädagogenmodell organisiert. Die Zusammenarbeit erfolgt in einer temporären Doppelsteckung durch die Mitarbeit von Sonderpädagogen oder entsprechend in der Förderung erfahrener Lehrkräfte. Der Schwerpunkt liegt in der gemeinsamen Arbeit in der Klasse; bei besonderem Bedarf kann auch eine Parallelförderung außerhalb des Klassenraumes zur Anwendung kommen.
Die Martin-Lichtenstein-Grundschule hatte sich in der Ursprungsphase an das Förderkonzept der Fläming-Grundschule angelehnt. Dieser Förderansatz ist gekennzeichnet durch die Bereitschaft zur Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf - unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderungen. Für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf "Geistige Entwick-lung" und schwerer Mehrfachbehinderung wurde in die-sem Organisationsmodell auch die Bereitstellung von Pädagogischen Unterrichtshilfen vorgesehen.
Während an der Fläming-Grundschule diese Zielgruppe weiterhin kontinuierlich aufgenommen wurde, befindet sich an der Martin-Lichtenstein-Grundschule derzeit kein einziges Kind mit einer schweren Mehrfachbehinderung. In dem gesamten Grundschulzug (Jahrgangsstufe 1 - 6) haben derzeit 3 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf "Geistige Entwicklung" Aufnahme gefunden.
Die Schule hat in den zurückliegenden Jahren keine weiteren Schülerinnen und Schüler mit entsprechend umfangreichem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen. Der Einsatz von Pädagogischen Unterrichtshilfen ist daher an diesem Schulstandort nicht mehr zu vertreten und kann in der Stellenbedarfsplanung nicht mehr berücksichtigt werden., da diese Fachkräfte an Schulen mit dem tatsächliche vorhandenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" dringend benötigt werden.
Es kann nicht zugelassen werden, dass die "Überausstattung" der Martin-Lichtenstein- Grundschule die Einlösung des sachgerechten Förderanspruchs von Schülerinnen und Schülern an anderen Schulen verhindern würde.
3. Warum sollen ab dem Schuljahr 2007/2008 an der Martin-Lichtenstein-Schule keine neuen Integrationsklassen mehr eingerichtet werden, und welche Alternativen bietet der Senat den Schülerinnen und Schülern?
Zu 3.: Die Martin-Lichtenstein-Grundschule kann und soll wie jede andere Berliner Schule den Auftrag des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen. Dazu kann sie ihre Klassen nach dem üblichen Verfahren der Schulanfangsphase einrichten. Entsprechende Stunden für sonderpädagogische Förderung stehen dann - wie an anderen Schulstandorten - zur Verfügung.
Für die Klassen der höheren Jahrgangsstufen ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen - zur Vermeidung von organisatorisch-pädagogischen Umstellungen - Bestandsschutz in Aussicht gestellt worden.
4. Welche Bedeutung hat ein genehmigtes Schul programm, in dem ausdrücklich durch die zuständige Schulrätin gefordert wurde das Zwei-Pädagogen-Modell zu verankern und festzuschreiben, wenn es schon nach geringer Zeit für nichtig erklärt wird, wie es beispielsweise bei der Martin-Lichtenstein-Schule nun der Fall ist?
Zu 4.: Grundsätzlich ist festzustellen, dass über ein Schulprogramm keine personellen bzw. sächlichen Ausstattungsstandards einer Schule bestimmt werden können. Im Falle des Schulprogramms der Martin-Lichtenstein-Schule werden Prinzipien und Organisationsmodelle der Arbeit im Bereich der sonderpädagogischen Förderung, die bis zum damaligen Zeitpunkt praktiziert wurden, beschrieben. Diese Beschreibungen müssten bei der routinemäßigen Fortschreibung des Schulprogramms angepasst werden.
Berlin, den 22. August 2007 Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung




