Weiterführung der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB)
29.11.2002: und Erwerb von Abschlüssen der Partnerländer
Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) Weiterführung der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) und Erwerb von Abschlüssen der Partnerländer
Ich frage den Senat:
1. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher in Folge der Drucksachen 14/1271, 14/1386 und 14/1594 ergriffen, und welche Schritte sind dies im Einzelnen?
2. Mit wie vielen und welchen Partnerländern fanden bisher Gespräche zur gegenseitigen Anerkennung von Schulabschlüssen statt?
3. Welche Ergebnisse wurden bei den bisherigen Gesprächen erzielt, und wie bewertet der Senat diese?
4. Mit welchen Partnerländern konnten bisher keine Gespräche geführt werden, und was waren die Gründe dafür?
5. Ist es gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler der SESB bis zum Abitur ihren bilingualen Bildungsgang fortführen können?
6. Gibt es schon Rahmenpläne für die Sekundarstuf II, und welche konkreten Veränderungen sind für die jeweiligen Prüfungsfächer vorgesehen? e - - Deutsch-Polnisch im Schuljahr 2009/10
7. Wie verhält es sich z.B. mit Polnisch oder Türkisch als Prüfungsfach und wird es möglich sein in diesen Fächern eine Abiturprüfung abzulegen?
8. Wenn ja, ist dieses durch einen Rahmenplan geregelt und auch personell gewährleistet?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. In welcher Art und Weise ist die SESB von der beabsichtigten Reform der gymnasialen Oberstufe (neue Vo-Go) betroffen, und welche Auswirkungen folgen für die SESB?
Berlin, den 29. November 2002
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Der Senat hat die Beschlüsse durch Genehmigungsschreiben an den entsprechenden Europaschulen umgesetzt. In dem Genehmigungsschreiben ist ausgeführt, dass jede im Rahmen der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) geführte Partnersprachkombination in der gymnasialen Oberstufe fortgesetzt wird. Die Genehmigung beginnt für die Partnersprachen- Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch und Deutsch- Russisch im Schuljahr 2003/04,- Deutsch-Italienisch und Deutsch-Spanisch im Schuljahr 2005/06,- Deutsch-Griechisch und Deutsch-Türkisch im Schuljahr 2006/07,- Deutsch-Portugiesisch im Schuljahr 2008/09, und umfasst nach dem Eintritt des ersten Schülerjahrgan-ges jeweils vier Schuljahre.
Zu 2.: Gespräche zur gegenseitigen Anerkennung von Schulabschlüssen fanden bislang mit 6 Partnerländern statt: Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, Griechen-land, Russland.
Zu 3.: Einige Partnerländer haben sich bereits durch Absichtserklärungen verpflichtet, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen voranzutreiben. Der Senat erwartet, dass diese Zusagen eingehalten werden. Die deutsch-französische SESB ist in das Programm „Gleichzeitiger Erwerb der deutschen und französischen Hochschulzugangsberechtigung Abitur – Baccalauréat“ aufgenommen worden.
Zu 4.: Gespräche zur gegenseitigen Anerkennung von Schulabschlüssen mit den restlichen Partnerländern (Polen, Portugal, Türkei) sind geplant. Im Übrigen verbleibt für Gespräche mit Polen und Portugal noch ausreichend Zeit, da diese SESB Deutsch-Polnisch und Deutsch-Portugiesisch erst bis Klassenstufe 4 bzw. 5 hochgewachsen sind. Mit dem neuen Erziehungsattaché des Türkischen Generalkonsulats sind diese Gespräche über die gegenseitige Anerkennung der Schulabschlüsse für 2003 geplant.
Zu 5.: Dies ist gewährleistet (s. auch Antwort zu 1.).
Zu 6. und 7.: Die vorläufigen Unterrichtspläne für die Sekundarstufe I für Mutter- bzw. Partnersprache werden derzeit erarbeitet. Sobald diese fertiggestellt sind (voraussichtlich 2003), wird mit der Erarbeitung der Unterrichtspläne Englisch, Französisch, Russisch etc. auf muttersprachlichem Niveau der Sekundarstufe II begonnen, die auf den Plänen der Sekundarstufe I aufbauen müssen. Ab Klassenstufe 9 wird kein gesonderter Partnersprachenunterricht mehr erteilt, sondern für alle Schüler nur noch Unterricht auf muttersprachlichem Niveau. Für alle übrigen Fächer gelten in der Sekundarstufe II – wie in der Grundschule und der Sekundarstufe I - die Rahmenpläne der Berliner Schule. Alle nichtdeutschen Sprachen der SESB sind Prüfungsfächer bei den Abiturprüfungen, also auch Polnisch und Türkisch.
Zu 8.: Zum Rahmenplan siehe Antwort zur Frage 6. Die personelle Ausstattung ist für Türkisch bereits jetzt gewährleistet. Für Polnisch wird sie durch Neueinstellungen entsprechend qualifizierter muttersprachlicher Lehrkräfte in den Berliner Schuldienst gesichert, sobald die Schüler der SESB mit der Sprachkombination Deutsch-Polnisch in die Oberschule eintreten.
Zu 9.: Entfällt
Zu 10.: Die Reform der gymnasialen Oberstufe (neue Vo-Go) wird auch in der SESB umgesetzt.
Berlin, den 19. Dezember 2002
Klaus Böger Senator für Bildung, Jugend und Sport




