Berufsorientierung ohne Arbeitslehre?
04.12.2007: Dr. 16/11389
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie kann die in §4 (7) Schulgesetz verankerte Berufsorientierung an Gesamtschulen noch durchgeführt werden, wenn das didaktische Zentrum der Berufsorientierung, das Fach Arbeitslehre radikal auf eine einzige Wochenstunde gekürzt wurde?
Zu 1.: Die Berufsorientierung und die Vorbereitung auf den Übergang von der Schule in die Arbeits- und Berufswelt ist eine Kernaufgabe der gesamten Schule und erfolgt sowohl im Fach Arbeitslehre als auch fachübergreifend und fächerverbindend. Im Übrigen verweise ich auf meine Beantwortung Ihrer kleinen Anfrage Nr. 16/10636 vom 10.05.2007, in der dargestellt wurde, dass durch die Flexibilisierung der Stundentafel von einer generellen Kürzung im Bereich Arbeitslehre nicht gesprochen werden kann.
2. Das "Berliner Programm zur vertieften Berufsorientierung" hat seine Rechtsgrundlage in §33 SGB III. Die dort festgeschriebene Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit ist ausdrücklich als zusätzlich, außerhalb der regulären Unterrichtszeit und auf maximal 4 Wochen begrenzt definiert. Wie will der Senat sicherstellen, dass unter diesen Bedingungen, also der Freiwilligkeit und dem sehr kurzen Zeitrahmen, an den Gesamtschulen eine systematische Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt für alle Schülerinnen und Schüler der Gesamtschulen erreicht wird?
Zu 2.: Die Berufsorientierung und die Vorbereitung auf den Übergang von der Schule in die Arbeits- und Berufswelt, wie das Schulgesetz sie vorsieht, kann nicht ausschließlich durch das "Berliner Programm zur vertieften Berufsorientierung - BVBO" erreicht werden. Dies ist auch nicht beabsichtigt. Wie durch den Namen des Programms deutlich wird, handelt es sich um Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung. Das Programm unterstützt und ergänzt die bereits bestehenden schulischen und außerschulische Angebote und soll diese nicht ersetzen. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.
3. Hält es der Senat für vertretbar, das didaktische Zentrum der Berufsorientierung, die Arbeitslehre für ca. 45.000 Schülerinnen und Schüler an den Gesamtschulen aufzugeben und dafür im Gegenzug für eine Summe von 1,3 Mio. € ein Programm zu unterstützen, das nur max. 6.000 Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtszeit erreicht?
4. Wie will der Senat bei der Stundentafelkürzung der Arbeitslehre auf nur noch eine einzige Wochenstunde im 9. Jahrgang eine Basis für eine "vertiefte Berufsorientierung" außerhalb der Unterrichtszeit organisieren?
Zu 3. und 4.: Ich verweise auf meine Antworten zur Frage 1 und 2.
5. Wie will der Senat die in Aus- und Fortbildung und in langjähriger Praxis erworbenen besonderen Qualifikationen für die Berufsorientierung der Lehrerinnen und Lehrer für das Fach Arbeitslehre an Gesamtschulen künftig nutzen, wenn Arbeitslehre im Pflichtbereich nur noch in einem Jahrgang und mit nur einer Stunde vertreten ist?
Zu 5.: Ich verweise auf die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage Nr. 16/10636 vom 10.05.2007, in der dargestellt wurde, dass durch die Flexibilisierung der Stundentafel, die an Gesamtschulen die Ausweitung des Wahlpflichtbereiches und/oder die Einbindung von Profilstunden für Arbeitslehre ermöglicht, das Angebot größer ist. Über die Zahl der Stunden entscheidet eigenverantwortlich die Schule. Die besonderen Qualifikationen für die Berufsorientierung der Arbeitslehrelehrerinnen und -lehrer, die diese durch Aus- und Fortbildung und in der langjährigen Praxis erworben haben, können selbstverständlich sowohl im Pflichtfach und Wahlpflichtfach Arbeitslehre als auch fachübergreifend, fächerverbindend und außerhalb von Unterrichtsfächern eingesetzt werden.
Berlin, den 04. Dezember 2007
In Vertretung Eckart R. Schlemm Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezemb. 2007)
Die Kleine Anfrage kann nachfolgend heruntergeladen werden.




