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Das neue Berliner Schulgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren

jahrelang diskutiert, heftig umstritten, immer wieder aus- und nachgebessert - heute wurde er endlich ins Parlament eingebracht, der Entwurf des neuen Schulgesetzes für Berlin.

Für uns Bündnisgrüne ist dieser Schulgesetzentwurf insofern eine Genugtuung, als er in zentralen Punkten - schulische Autonomie, pädagogische Schulentwicklung, Verbesserung der Mitbestimmung und Stärkung der Kompetenzen der Schulkonferenz - auf einen grünen Schulgesetzentwurf aus dem Jahre 1998 zurückgeht. Und auch sonst gibt es in viele Überschneidungen mit grünen Positionen und Forderungen.

Zunächst und vor allem begrüße ich außerordentlich die Richtungsentscheidung hin zu mehr Autonomie und Eigenverantwortung für die Schulen, die mit diesem Schulgesetzentwurf getroffen wurde. Erfreulich ist auch, dass die Entwicklung von Schulprogrammen und die Verpflichtung zur Evaluation als notwendiges Gegenstück zur autonomen Schule verbindlich festgeschrieben wurde.

Ein weiterer Punkt, der grüne Forderungen einlöst, ist die Entscheidung, parallel zu der Einrichtung einer flexiblen Eingangsstufe in der Grundschule, die vorschulische Erziehung und Bildung bei den Kitas anzusiedeln und so Doppelstrukturen abzuschaffen. Das ist eine mutige und zukunftsweisende Entscheidung, wenn es denn tatsächlich mit einer Weiterentwicklung und Qualifizierung der Kitas zu Bildungseinrichtungen einhergeht. Allerdings wird sich diese Entscheidung daran messen lassen müssen, wie der Senat die entsprechenden Rahmenbedingungen setzt. Das bezieht sich nicht nur auf die notwendige Qualifizierung der ErzieherInnen.

Wenn aber die im Tarifvertragsabschluss festgeschriebene Arbeitszeitreduzierung bei den ErzieherInnen nicht durch ausreichende Neueinstellungen ausgeglichen und damit faktisch der Betreuungsschlüssel in den Kitas verschlechtert wird, bleibt von der Vision der Kita als Bildungseinrichtung in der Realität nämlich nicht viel über. Da nützt dann auch ihr ambitionierte Bildungsprogramm für die Berliner Kitas nichts Herr Böger.

Ähnlich verhält es sich mit dem Projekt der Verlässlichen Halbtagsgrundschule und den Ganztagsangeboten, die wir sowohl wegen ihres Potentials für die Schulentwicklung als auch aus Gründen sozialer Gerechtigkeit lieber heute als morgen flächendeckend eingeführt sehen möchten. Doch damit Verlässliche Halbtagsgrundschule und Ganztagsschule nicht bloße Schlagworte bleiben, sondern mit pädagogischem Leben gefüllt werden können, bedarf es schlüssiger Konzepte, die finanziell wie personell abgesichert werden müssen!

Meine Damen und Herren, Herr Senator Böger hat stolz darauf aufmerksam gemacht, dass der vorliegende Gesetzentwurf das erste vollständig neu erarbeitete deutsche Schulgesetz ist, das unmittelbar Erkenntnisse der PISA-Studie aufnimmt. Gerade vor dem Hintergrund der PISA-Ergebnisse bleibt der Schulgesetzentwurf aber hinter den berechtigten Erwartungen der bildungspolitisch interessierten Öffentlichkeit zurück.

Lassen Sie mich das an zwei Punkten verdeutlichen, 1. der Frage der Schulstruktur bzw. der Selektivität der Berliner Schule und 2. der Förderung von SchülerInnen nicht-deutscher Herkunftssprache.

Die optimale Förderung und Entwicklung jedes einzelnen Schülers, jeder einzelnen Schülerin ist ein Gebot sozialer Gerechtigkeit. Soweit sind wir uns alle einig. Die Frage ist nur: Was heißt optimale Förderung? In Deutschland wurde diese Frage traditionell dahingehend beantwortet, dass das Lernen in leistungshomogenen Gruppen der Königsweg zum schulischen Erfolg sei, alles andere führe zwangsläufig zu einer Überforderung der schwächeren bzw. zu einer Unterforderung der leistungsstarken Schüler. Grüne Bildungspolitik hat sich diesem Credo schon immer verweigert. Sie begreift Heterogenität als Chance und sieht sich in dieser Haltung durch die PISA und IGLU-Ergebnisse bestätigt. Deshalb sagen wir auch ganz klar: mittel- bis langfristig streben wir eine integrative Schule an, in der bis zur 9. Klasse alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit- und voneinander lernen. Keine Missverständnisse - dass das gegliederte Schulsystem in Deutschland nicht von heute auf morgen abgeschafft werden kann, ist mir bewusst. Aber in einem Schulgesetz nach PISA muss zumindest die Marschrichtung angegeben sein, müssen zumindest die Weichen in Richtung einer stärkeren Integration, hinzu gezielter und individueller Förderung gestellt werden. Ich meine, eine neue Unterrichtskultur ist langfristig angewiesen auf eine Veränderung auch der Schulstruktur. Was passiert statt dessen im vorliegenden Entwurf? Er rechtfertigt mit der Formulierung von unterschiedlichen Bildungszielen für die verschiedenen Schultypen, weiterhin die Vielgliedrigkeit der Schule in Berlin.

Meine Damen und Herren, wir verschwenden in Deutschland zuviel Energie aufs Sortieren und zuwenig darauf, die Schülerinnen und Schüler möglichst optimal zu fördern. Und dieser Unsinn wird im vorliegenden Entwurf noch auf die Spitze getrieben dadurch, dass jetzt sogar in der Grundschule das Sitzen bleiben eingeführt werden soll. Sitzen bleiben ist nachweislich im überwiegenden Teil aller Fälle pädagogisch sinnlos oder sogar kontraproduktiv. Es verschwendet wertvolle Lebenszeit der Schülerinnen, bindet sehr viel Geld, welches besser für individuelle Förderung eingesetzt werden sollte, und beruht auf der so nicht haltbaren These von der Effizienz homogener Lerngruppen. Von einem Schulgesetz nach PISA hätte man sich im Idealfall eine Abschaffung des Sitzenbleibens erwartet, aber doch nicht dessen Ausweitung!

In einer modernen Schule müssen die Lehrerinnen und Lehrer mit den unterschiedlichen Lernständen ihrer Schülerinnen und Schüler angemessen umgehen und starke und schwache SchülerInnen gleichermaßen fördern können. Unsere Fraktion fordert deshalb eine Abschaffung des Sitzenbleibens und die Verwendung der hierdurch freiwerdenden Mittel für eine gezielte und individuelle Förderung.

Stichwort gezielte Förderung: Eine der erschreckendsten Ergebnisse der PISA-Studie war die enge Koppelung schulischer Leistungen an die soziale Herkunft, was sich in besonderem Maße bei den Kindern nicht-deutscher Herkunftssprache manifestierte.

Die Antwort des neuen Berliner Schulgesetzentwurfes auf dieses Problem? Eine vorsichtige Kann-Bestimmung, wenn es um Angebote zum Erlernen der Muttersprache geht - das weitere regelt das für Schulwesen zuständige Senatsmitglied, da hätte ich vom kleinen Koalitionspartner mehr erwartet, schließlich fordert die PDS in Ihren Programmen nach wie vor ein Recht zum erlernen der Muttersprache. Sicherlich ist die deutsche Sprache der Schlüssel zur Integration und ihre Beherrschung ausgesprochen wichtig, nicht desto trotz meine ich, dass die Muttersprache zumindest in der Schulanfangsphase aus linguistischen Gesichtspunkten ausgesprochen förderlich ist und zum erlerne einer Zweitsprache sehr wichtig ist.

Statt auf individuelle, auf die besondere Situation von Kindern nicht-deutscher Herkunftssprache zugeschneiderte Fördermaßnahmen setzt Senator Böger einmal mehr auf Auslese, wenn er - wie in der Presse zu lesen war - den Übergang in die dritte Klasse von ausreichenden Deutschkenntnissen abhängig machen will.

Zu kritisieren ist auch die Tatsache, das der rot-rote Senat nicht genügend Mut aufgebracht hat, in der Frage der Werteerziehung und des Religionsunterrichts, endlich zu einer Lösung zu kommen. In einer multikulturellen und multireligiösen Stadt wie Berlin, benötigen wir endlich Modelle, die den Gegebenheiten dieser Metropole gerecht werden. Wir können nicht zusehen, wie Jahr zu Jahr neue Religionsgemeinschaften antreten, um in der Berliner Schule ihren separaten und nach Konfession getrennten Religionsunterricht anzubieten. Dies widerspricht dem Integrationsgedanken, was wir brauchen sind Modelle die das Miteinander und den Dialog fördern, anstatt die Andersartigkeit der Schülerinnen und Schüler manifestieren! Ich begrüße in diesem Zusammenhang, dass endlich Kriterien hinsichtlich der Qualifikation der Lehrkräfte für den Religionsunterricht festgeschrieben wurden. In dieser Frage haben Sie unsere Unterstützung!

Meine Damen und Herren, wir begrüßen die schulgesetzliche Verankerung des Vorrangs der Förderung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen mit und ohne Behinderung war richtig und ist richtig!

Der Vorrangs der Integration wird aber durch einen Haushaltsvorbehalt und der Ermächtigung der jeweiligen Schulleitung, sonderpädagogische Förderung unter pädagogischen Gründen ablehnen zu können, gänzlich umgekehrt und ad absordum geführt. In dieser Frage sollten Sie nicht mit unserer Unterstützung nicht rechnen.

Meine Damen und Herren, wie sie sehen bietet das vorliegende Gesetz trotz der begrüßungswerten Ausrichtung noch viel Stoff für Debatten. Wir werden das Gesetz im Fachausschuss noch ausführlich diskutieren und wir werden das Gesetz mit Änderungsanträgen begleiten und ich hoffe, dass die rot-rote Koalition bis dahin mehr Einsicht zeigt und endlich im Interesse der Schülerinnen und Schüler, der Schulen und der Eltern handelt.

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