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Gemeinsamer Beschluss der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und Bündnis 90 / Die Grünen Landesverband Brandenburg

13.08.2004: Zukunftsfähige Bildung für Kitas und Schulen in Berlin und Brandenburg - Gemeinsam besser lernen!

1. Berlin und Brandenburg bilden eine gemeinsame Bildungsregion. Trotz der in Teilen schon existierenden Harmonisierung der beiden Schulsysteme gibt es noch zahlreiche Hindernisse und Unverträglichkeiten, die im Interesse der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern, aber auch der Lehrkräfte in beiden Ländern beseitigt werden müssen. Von der angestrebten Fusion der beiden Länder erhoffen wir uns positive Impulse, um die Bildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als einer Investition in die Zukunft besser als bisher ausgestalten zu können.

2. Der im Herbst 2003 von der gemeinsamen Bildungskommission der Länder Berlin und Brandenburg unter Leitung von Prof. Dr. Baumert vorgelegte Kommissionsbericht enthält zahlreiche Anregungen und konkrete Empfehlungen für die gemeinsame Bildungsregion. Leider ist ein Jahr danach festzustellen, dass wesentliche Empfehlungen bis heute von beiden Landesregierungen ignoriert oder nur halbherzig umgesetzt werden. Zwar gibt es auch jeweils länderspezifische Herausforderungen - Berlin hat sich in besonderer Weise der Herausforderung durch einen hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen nicht-deutscher Herkunft zu stellen und deren Recht auf gleiche Bildungschancen zu realisie-ren, Brandenburg muss auch in den sich entvölkernden Regionen ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot schaffen und aufrecht erhalten. Für eine langfristige Qualitätsentwicklung bedarf die Bildungspolitik in beiden Ländern jedoch zwingend einer gemeinsa-men Perspektive.

3. Bildungsreformen brauchen klare Zielsetzungen, verlässliche Rahmenbedingungen, und einen langen Atem. Grundlegende Veränderungen in Schulen lassen sich weder anord-nen, noch reicht es aus, in Verordnungen oder Schulgesetzen immer neue Anforderungen zu formulieren. Den Schulen muss zugleich die zur Umsetzung erforderliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung gestellt werden. Berlin und Brandenburg hat es in den letzten Jahren an dieser klaren, verlässlichen und berechenbaren Bildungspolitik gemangelt. Statt dessen wurden gut gemeinte Absichten oft schlecht administriert und neue Anforderungen mit steigenden Sparauflagen verbunden. Die Belastungen für Erzieherinnen und Lehrkräfte wurden erhöht, ohne dass die Qualifikations- und Unterstützungsangebote bereitgestellt wurden, sich auf diese erhöhten Anforderungen fachlich einstellen zu können. Paradebeispiel hierfür ist in Berlin die schlecht organisierte Umsetzung des - prinzipiell begrüßenswerten - Ausbaus der Ganztagsangebote an Schulen, in Brandenburg die überstürzte Einführung des Zentralabiturs in gleich 10 Fächern zum Schuljahr 2004/05. Eine solche Bildungspolitik wird, wenn überhaupt, nur kurzfristig Erfolg haben und keine nachhaltigen Qualitätssteigerungen im Gesamtsystem bewirken.

Ziel grüner Bildungspolitik in Berlin-Brandenburg ist es, die Zahl qualifizierter SchulabgängerInnen in der Region deutlich zu steigern und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die Mitglieder der AH Fraktion von Bündnis 90 /DIE GRÜNEN in Berlin und die Mitglieder der künftigen Landtagsfraktion von Bündnis 90 /DIE GRÜNEN in Brandenburg sind sich einig, dass eine aufeinander abgestimmte Bildungsreform in der Region Berlin und Brandenburg vorrangig Lösungen für folgende Problembereiche herbeiführen muss:

1. Auf den Anfang kommt es an

Lernen beginnt nicht erst in der Schule -angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder sind Kindertageseinrichtungen als erste Stufe des Bildungssystems von entscheidender Bedeutung für den weiteren Bildungsweg. Bei Investitionen im Bildungsbereich hat für uns die frühkindliche Bildung aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit Priorität. Wir setzen uns für eine Aufwertung der vorschulischen Erziehung und langfristig für deren Kostenfreiheit ein. Als erster Schritt ist der Kitabesuch im letzten Jahr vor Schulbeginn kostenfrei zu gestal-ten. Die in beiden Ländern erarbeiteten Bildungsprogramme für die Kitas müssen umgesetzt, durch Qualifizierungsprogramme der ErzieherInnen und Kita-Praxisberatung begleitet und aufeinander abgestimmt werden.

Das Prinzip, alle Kinder zu integrieren und von vornherein möglichst optimal zu fördern, gilt auch für die Grundschule. Lust auf Leistung entsteht durch Freude am Lernen, nicht durch eine Verschärfung der Auswahlverfahren. Statt Kinder als "nicht schulfähig" vom Schulbe-such zurückzustellen wollen wir die flächendeckende Einführung der flexiblen Eingangsphase auch in Brandenburg, statt sitzen bleiben eine individuelle Förderung für jedes Kind, statt Ziffernnoten ab Klasse 1 bis zum Ende der Grundschulzeit differenzierte Lernentwicklungsberichte.

2. Länger gemeinsam lernen - Schulstrukturen korrigieren

Die in Deutschland übliche frühzeitige Differenzierung von Kindern auf unterschiedliche Schultypen schafft keine besseren Voraussetzungen für SchülerInnenleistungen. Die meisten der im internationalen Vergleich überdurchschnittlich abschneidenden Länder haben integrierte Schulsysteme. Die für einen konstruktiven Umgang mit der Heterogenität der Schülerschaft erforderliche Veränderung der Lehr- und Lernkultur und die äußere Schulreform gehören zusammen. Ziel unserer Schulreform ist auch die Integration von Kindern mit Behinderungen. Für uns Grüne ist die sechsjährige Grundschule als gemeinsame Schule für alle eine Minimalforderung. Unser Ziel ist ein integratives System bis zur 10. Klasse.

Angesichts der unterschiedlichen Ausgangslagen und Traditionen bedeutet dies

Ø für Brandenburg: Die bestehenden Leistungsprofilklassen an Gymnasien (Mo-dell 4+8) sollen auslaufen, neue werden nicht mehr eingerichtet. Die mit Beendigung dieser Klassen frei werdenden Lehrerstellen werden für den Ausbau der Leistungs- und Neigungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 eingesetzt. Als Zwischenschritt hin zu einem integrierten Schulsystem wollen wir den Rückgang der SchülerInnenzahlen als Chance nutzten, das in unterschiedliche Schulformen gegliederte System der Sekundarstufe I zu einem System der Zweigliedrigkeit weiterzuentwickeln. Die Zusammenfassung von Realschulen und Gesamtschulen ohne Oberstufen zu integrierten Sekundarschulen kann einen Beitrag zur konsensfähigen regionalen Schulstrukturentwicklung leisten. Nur eine Schulform neben dem Gymnasium wird nicht automatisch zu besseren Leistun-gen der SchülerInnen führen, allerdings neue Bildungschancen ermöglichen und den ruinösen und unfruchtbaren Schulkampf zwischen Gesamtschulen und Realschulen beenden.

Ø für Berlin: Die in Berlin existierenden sogenannten grundständigen Gymnasien sollen langfristig auslaufen; neue grundständige Gymnasien werden nicht eingerichtet. Das Modell der Schnellläuferklassen (Express-Abitur) wird eingestellt. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Leistungsmöglichkeiten der Schüle-rInnen gerecht zu werden setzen wir auf individuelle Förderung durch eine Ver-stärkung des binnen- und neigungsdifferenzierten Unterrichts in den Klassen 5 und 6 sowie auf eine Flexibilisierung der Schulzeit (siehe Abschnitt 3). Als Zwischenschritt hin zu einem integrierten Schulsystem erhalten Grundschulen und Sek I-Schulen die Möglichkeit, sich freiwillig zu integrierten Schulen (Ge-meinschaftsschulen) unter einer Leitung zusammenzuschließen. Die durch das neue Berliner Schulgesetz eingeführten verbundenen Haupt- und Realschulen sollen nicht nur organisatorisch verbunden sondern als integrative Schulen eingerichtet werden. Auch hier gilt: Veränderungen in der Schulstruktur führen nicht au-tomatisch zu besseren SchülerInnenleistungen. Wenn sie ein Abschieben leis-tungsschwächerer SchülerInnen erschweren, können sie jedoch wichtige Impulse für die Entwicklung einer besseren Lern- und Lehrkultur geben.

3. Die Schulzeitdauer flexibilisieren

Die angemessene Antwort auf die verschiedenen Lerngeschwindigkeiten der SchülerInnen ist nicht eine Reduzierung der Schulzeit für alle sondern ihre Flexibilisierung. Wichtig ist uns, dass die Durchlässigkeit, d.h. die Möglichkeit des Wechsels zwischen den verschiedenen Schulformen in der 4-jährigen Sekundarstufe I uneingeschränkt erhalten bleibt. Deshalb wollen wir strukturelle Maßnahmen zur Flexibilisierung der Schulzeit auf die gymnasiale Oberstufe begrenzen. Unser Vorschlag: Individuelle Formen der Schulzeitverkürzung (Übersprin-gen von Klassen) in der Primarstufe und Sekundarstufe I; und in der Sekundarstufe II das Angebot einer zwei- und dreijährigen gymnasialen Oberstufe. Die gymnasiale Oberstufe soll so umgebaut werden, dass sie in der 11. Jahrgangsstufe allen SchülerInnen vier Alternativen anbietet:

Ø Die Teilnahme an Unterrichtsangeboten, die auch nach erfolgreichem Abschluss der Se-kundarstufe I verbliebene Defizite aufarbeiten helfen. Ø Die Absolvierung eines einjährigen Praktikums, um auf diesem Weg die Grundlage für individuelle Entscheidungen hinsichtlich des weiteren Bildungs- und Ausbildungsweges zu verbreitern. Ø Die Nutzung dieses Jahres für einen Auslandsaufenthalt. Ø Das "Überspringen" der 11. Jahrgangsstufe.

Zwei- und dreijährige Angebote sollen (unter Beachtung der besonderen Probleme des Flächenlandes Brandenburg) nach Möglichkeit an jedem Standort einer gymnasialen Oberstufe gemacht werden.

4. Sicherung fachlicher Mindeststandards

Bereits heute sind in Berlin und Brandenburg Schulform und Schulabschluss nicht mehr fest aneinander gekoppelt. So können z.B. an Haupt- und Realschulen in Berlin gleichwertige Abschlüsse erreicht werden und in Brandenburg erlangen 60 % der Absolventen von Realschulen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Dies wirft verstärkt die Frage nach der tatsächlichen Vergleichbarkeit der Abschlüsse auf - im jeweiligen Land, aber auch zwischen den beiden Ländern. Da die am Ende der Sekundarstufe I und II vergebenen Abschlüsse wesentliche Zugangsberechtigungen für weiterführende Bildungswege sind, muss ihre Vergleichbarkeit grundsätzlich gegeben sein.

Gemeinsame, in beiden Ländern geltende Rahmenlehrpläne von der Grundschule bis zur gymnasialen Oberstufe sind für Bündnis 90 / DIE GRÜNEN die Voraussetzung für eine schrittweise und behutsame Einführung gemeinsamer Prüfungen zur Erlangung des mittleren Abschlusses. Das gleiche gilt für die Planung zentraler Elemente bei der Abiturprüfung. Statt unabgestimmter und wenig begründeter Festlegungen sowohl zum Umfang zentraler Prüfungen als auch zum Zeitpunkt der Einführung fordern wir eine Planung, die den Schulen Zeit für die erforderliche Orientierung des Unterrichts an den künftig geltenden Standards gibt. Dazu sind entsprechende Arbeitsgruppen zwischen beiden Ländern einzurichten, die die erforderlichen Arbeitsschritte koordinieren und unnötige Doppelarbeit vermeiden.

5. Selbstbestimmung und Verantwortung gehören zusammen

Stärkere Autonomie für die Einzelschule bedeutet eigenverantwortliches Handeln auf dem Weg zu einem gesellschaftlich vorgegebenen Bildungsziel. Selbstständige Schulen sind keine Schulen der Beliebigkeit. Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft müssen lernen festzustellen, ob und wie sie die individuelle Förderung der Kinder tatsächlich erreichen. Die Selbstevaluation der Schulen muss durch regelmäßige externe Evaluation ergänzt werden.

Wir fordern dafür in der Region Berlin-Brandenburg eine wissenschaftlich arbeitende, unabhängige Qualitätsagentur, die die Schulen bei ihrer internen Evaluation unterstützt, aber auch durch die Entwicklung verbindlicher Vergleichsarbeiten und diagnostischer Testverfahren in ihren Leistungen überprüft. Doch nicht nur Schulen müssen sich der Evaluation stellen - die Entwicklung einer Evaluationskultur muss das gesamte System der Schulaufsicht einbeziehen.

"Durch´s Wiegen wird die Sau nicht fetter", lautete lange Zeit das Argument der Evaluationsgegner. Damit die durch Evaluation gewonnenen Erkenntnisse und Anregungen wirksam werden können brauchen Schulen verlässliche Rahmenbedingungen und effektive Beratungs- und Unterstützungsangebote. Wir fordern für alle Schulen eigene Finanzbudgets, um sich externe Beratungsleistungen für die Schulentwicklung sowie eine auf die spezifische Situation der Einzelschule zugeschnittene Fort- und Weiterbildung einkaufen zu können.

6. Sicherung des zukünftigen Lehrerbedarfs durch abgestimmte Lehrerbildungskonzepte

Eine gemeinsame Region mit einem abgestimmten Schul- und Bildungsangebot braucht auch eine abgestimmte LehrerInnenbildung. Seit Anfang der neunziger Jahre gibt es bereits Übereinkünfte zwischen beiden Bundesländern, sich einen Teil der Ausbildungsaufgaben im Bereich der LehrerInnenbildung zu teilen. Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Berlin und Brandenburg auf der Basis realistischer Bedarfsprognosen in Zukunft verbindliche Regelungen darüber treffen, wie viele und welche Studienplätze im Bereich der LehrerInnenbildung mindestens angeboten werden. Nur so können ausreichende Studienplatzzahlen und AbsolventInnen im Bereich der unterschiedlichen Lehramtsstudiengänge für Berlin und Branden-burg garantiert werden. Die bisherigen Beschlüsse beider Landesregierungen verfehlen dieses Ziel vollständig.

Im Rahmen dieser Absprachen wollen wir, dass in Berlin und Brandenburg die bislang nur schlecht laufende inhaltliche und strukturelle Reform der entsprechenden Studiengänge endlich konsequent weitergeführt und mit neuer Qualität umgesetzt wird. Der Tendenz, durch Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge in der Lehrerbildung diese zu verkürzen werden wir entgegenwirken. LehrerInnenbildung muss für alle Schulstufen eine ausreichend qualifizierte pädagogische, fachdidaktische und fachwissenschaftliche Vorbereitung auf den Beruf leisten.

Gemeinsamer Beschluss der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin und Bündnis 90 / Die Grünen Landesverband Brandenburg

Linow, den 13.08.2004

Zugehörige Dateien:
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