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Erklärung zum Abstimmungsverhalten zum Verkauf der Bankgesellschaft

Nach reiflicher Überlegung und weiterhin mit erheblichen Zweifeln am Verfahren und einigen der Begleitumstände haben wir uns entschlossen, dem Antrag auf Verkauf der LBB an den DSGV zuzu-stimmen.

Die Zweifel, ob angesichts des Verfahrens eine Zustimmung überhaupt möglich sein kann, begründen sich wie folgt:

  • Nichtöffentlichkeit des Verfahrens: Mit Ausnahme weniger Details in den Anlagen zum Ver-kaufsvertrag war bei Einsicht in die Akten nichts zu entdecken, das rechtfertigen würde, der Öf-fentlichkeit das Wissen um die vertraglich vereinbarten Regelungen vorzuenthalten. Dass den-noch der gesamte Vorgang in allen Einzelheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgewickelt werden soll und diese sich höchstens in Spekulationen über das umfangreichste Verkaufsge-schäft, dass das Land Berlin jemals getätigt hat, ergehen können, ist nicht akzeptabel. So wird es den BürgerInnen unmöglich gemacht, sich unabhängig eine Meinung über die Entscheidungen der von ihnen gewählten MandatsträgerInnen und der Landesregierung zu bilden.
  • Das Parlament wird gezwungen, vor Einholen der Genehmigungen durch Kartellbehörde etc. zu beschließen. Der Bedeutung des Geschäftes angemessen wäre eine andere Reihenfolge gewesen. Der heutige Beschluss und unsere Zustimmung können sich rein logisch nur auf den vorliegen-den Vertragstext beziehen. Sollte eine der in die Genehmigung des Geschäftes eingebundenen Behörden oder Institutionen eine Genehmigung bzw. Zustimmung von einer Veränderung der Bedingungen abhängig machen, erwarten wir, dass das Parlament ein weiteres Mal mit dem Vorgang befasst wird. Sinnvoll wäre es also gewesen, zunächst die nötigen Genehmigungen ab-zuwarten, und dann das Parlament unverzüglich zusammentreten zu lassen.
  • Das so genannte "Konto für Jedermann", eine zentrale Forderung unsererseits, aber auch Be-standteil eines Beschlusses, der mit Koalitionsmehrheit gefasst wurde, ist nicht verankert. Wer heutzutage vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen wird, hat dadurch mehr als nur finanzielle Nachteile. Deswegen ist es längst überfällig, durch die Sparkasse Berlin ein derarti-ges Angebot zu schaffen. Da der Vertrag keinerlei Verpflichtung enthält, dies zu tun, muss nun als nächster Schritt tatsächlich - wie von Bündnis 90/Die Grünen immer angestrebt - die ent-sprechende Regelung im Sparkassengesetz geschaffen werden. Dies zeigt auch der Brief der EU-Kommissarin Kroes vom März eindrücklich.
  • In den letzten Tagen hat Finanzsenator Sarrazin es geschafft, erhebliche Zweifel daran zu säen, dass der Verkaufserlös, wie geplant und vom Regierenden Bürgermeister auch so in einer Ple-narsitzung ausgesprochen, ausschließlich als Sondervermögen für die Absicherung der Risiko-abschirmung verwandt werden wird. Eine Verwendung des Geldes zur Zwischenfinanzierung von Haushaltsrisiken o.ä. hielten wir für nicht akzeptabel.

Wir haben trotz dieser Zweifel zugestimmt. Diese Entscheidung haben wir getroffen, weil wir den Verkauf sachlich richtig finden. In den beiden Punkten Sondervermögen und "Konto für Jedermann" hat das Parlament durchaus noch Handlungsspielraum, der genutzt werden muss. Und wir gehen da-von aus, dass es auch weiterhin nur einen sinnvollen Weg gibt, Spekulationen über den Vertragsinhalt vorzubeugen: die Veröffentlichung. Wichtig ist aber auch zu sehen, dass der Verkauf zum einen der letzte notwendige Schritt der Sanie-rung der Landesbank ist, und zum anderen politischen Finanzierungsinstrumentes abschafft, dass bislang immer der öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle des Haushaltsgesetzgebers entzogen war. Erst dadurch wurde der Bankenskandal überhaupt möglich. Aus dieser Perspektive kann man der Bank kaum eine Träne nachweinen - die oben ausgeführten Kritikpunkte an Verfahren und Rahmen bleiben allerdings dennoch bestehen.

Özcan Mutlu, MdA Anja Schillhaneck, MdA

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