Was lange währt wird endlich gut?
11.12.2002: Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher, erklärt zum neuen Schulgesetzentwurf:
Erfreulich am neuen Schulgesetzentwurf ist die Entscheidung, den Schulen ein wesentlich höheres Maß an Autonomie zuzubilligen als bisher und die Mitbestimmungsmöglichkeiten innerhalb der Schulen zu vergrößern. Damit entspricht der neue Schulgesetzentwurf in seiner Stoßrichtung dem im Jahre 1998 von unserer Fraktion eingebrachten Antrag zur Reform des Berliner Schulgesetzes und greift auch in vielen Bereichen grüne Forderungen auf.
Trotz der generell begrüßenswerten Ausrichtung gibt es eine Reihe Schwachstellen: Unklar ist beispielsweise was mit den Vorklassen zukünftig passieren soll. Zu kritisieren ist auch die Verkürzung der gymnasialen Oberstufe, wohlwissend, dass derzeit nahezu alle Beteiligten in der Stadt, diese ablehnen. Offen ist auch die Frage von Werteerziehung. Der SPD-PDS-Senat handelt wie die große Koalition: Probleme auf die lange Bank schieben, heißt auch hier die Devise!
Sitzen bleiben - jetzt auch in der Grundschule: Leider hat Schulsenator Böger für die Grundstufe aus PISA die falsche Schlussfolgerung gezogen. Während in den so erfolgreichen skandinavischen Ländern Sitzenbleiben nahezu unbekannt ist, räumt Berlin diese "Chance" nun auch den Grundschülern ein. Damit werden Schulprobleme vertagt, nicht gelöst!
Eigenverantwortung - Stellung der Schulleitung: Wir begrüßen außerordentlich, dass den Schulen die Möglichkeiten gegeben wird, bei der Einstellung des Personals mitzuwirken und Personal in eigener Regie befristet einzustellen. Die Möglichkeit für die Schulen, wirtschaftlich handeln zu können, sowie die ihr zur Verfügung stehenden Mittel in nachfolgende Haushaltsjahre zu übertragen entspricht ebenfalls grünen Forderungen.
Schulprogramme und Qualitätssicherung: Die Entwicklung von Schulprogrammen verbindlich im Gesetz zu verankern, war längst überfällig. Der im Gesetz verankerte Spielraum für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit wird sicherlich zu einer Bereicherung und Ausdifferenzierung der schulischen Angebote in Berlin beitragen. Der zunehmende Gestaltungsspielraum der Schulen macht auf der anderen Seite die Verbindlichkeit von Maßnahmen zur Qualitätssicherung nötig. Nicht nachzuvollziehen ist dagegen, dass Schulen ihr Schulprogramm von der Schulbehörde genehmigen lassen sollen. Dieses Misstrauen steht im Gegensatz zur Eigenverantwortung von Schule.
Unterricht für SchülerInnen nichtdeutscher Herkunftssprache: Trotz der Betonung der interkulturellen Erziehung in der Präambel sehen wir bei diesem Punkt Diskussionsbedarf: Interkulturelle Erziehung und Bildung muss zum festen Bestandteil in der Berliner Schule werden. Die Zweisprachigkeit von SchülerInnen nichtdeutscher Herkunftssprache sollte ausdrücklich als Chance benannt werden und nicht als ein Nachteil, den es durch besondere Förderprogramme auszugleichen gilt. Die PISA-Studie und Bärenstark haben gezeigt, dass an dieser Stelle mehr unternommen werden muss. Ein weiter wie bisher kann und darf es an dieser Stelle nicht geben!
Grundschule: Die gesetzliche Verankerung der Ansätze der "Grundschulreform 2000" war längst überfällig. Die flexible Schulanfangsphase und die Verlässlichkeit der Öffnungszeiten haben wir seit langem gefordert und freuen uns, diese im Gesetzesentwurf wiederzufinden.
Oberschule: Die vorgesehene Einführung von Abschlussprüfungen betrachten wir als sehr problematisch. Wir sind der Auffassung, dass die Instrumente der internen und externen Evaluation sowie vergleichende Schüllerleitungsmessungen anstelle von Abschlussprüfungen ausreichen müssten. Bedauerlich ist, dass der Übergang von der Grundschule zur Oberschule nach wie vor nicht zufriedenstellend geregelt ist: Die ominöse Bildungsgangempfehlung ist kein geeignetes Auswahlkriterium für den Übergang in die Oberschule, bedauerlicherweise hat sich die PDS an dieser Stelle mit Ihrer Ablehnung nicht durchsetzen können.
Sonderpädagogische Förderung: Zu begrüßen ist der Vorrang, der der Integration prinzipiell eingeräumt wird. Allerdings ist sie nicht zum Nulltarif zu haben. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollten einen Anspruch auf Integration haben, wenn sie bzw. ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen. Solange die Zahl der Integrationsplätze weiterhin gedeckelt wird, bleibt es bei einer reinen Absichtserklärung.
Schulkonferenz: Die Erweiterung der Kompetenzen der Schulkonferenz stellt eine urgrüne Forderung dar. Die Beteiligung der Schulkonferenz bei der Auswahl der Schulleiterin oder des Schulleiters entspricht dem Bündnisgrünen Schulgesetzantrag aus dem Jahre 1998. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, weshalb bei einer so umfangreichen Reform nicht auch der Schritt gewagt wird, die Schulleiterstelle auf Zeit zu befristen. Hier sehen wir noch Diskussionsbedarf.




