Reform des Berliner Schulgesetzes
13.05.2003: Es wurde auch Zeit!
Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher, erklärt:
Laut rot-rotem Koalitionsvertrag sollte das neue Schulgesetz zum 1. August 2003 in Kraft treten. Daraus wird wohl nichts mehr. Dennoch ist es erfreulich, dass dieser Senat es überhaupt geschafft hat, nach jahrelangen Querelen ein neues Schulgesetz in die Wege zu bringen.
Angesichts der Dringlichkeit von Reformen in der Berliner Schule stellt sich die Frage, wohin der rot-rote Senat steuert und wann den vollmündigen Ankündigungen endlich auch Taten folgen!
Nun müssen die parlamentarischen Beratungen zügig beginnen und die Mitbestimmungsgremien zeitnah beteiligt werden. Der uns vorliegende Entwurf fasst das bisherige Schulgesetz, das Schulverfassungsgesetz sowie zahlreiche Ausführungsvorschriften und Rechtsverordnungen zu einem Gesetz zusammen. Aus unserer Sicht erfreulich ist die Entscheidung, den Schulen ein wesentlich höheres Maß an Autonomie zuzubilligen als bisher und auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten innerhalb der Schulen zu vergrößern. Damit entspricht der neue Schulgesetzentwurf in seiner Stoßrichtung dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1998 eingebrachten Antrag zur Reform des Berliner Schulgesetzes und greift auch in anderen Bereichen grüne Positionen und Forderungen auf.
"Was lange währt, wird endlich gut" heißt es - dennoch weist das neue Gesetz diverse Schwachstellen auf, die wir angehen werden. Trotz der generell begrüßenswerten Ausrichtung ist beispielsweise die seit langem geforderte Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe auch im neuen Schulgesetzentwurf nicht festgeschrieben.




