Karlsruhe lässt Entscheidung vermissen!
Karlsruhe lässt Entscheidung vermissen!
Mit Bedauern nehmen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Kopftuch-Streit zur Kenntnis. Die Richter hatten nicht den Mut, das Verhältnis zwischen Religionsfreiheit und Neutralitätspflicht des Staates klarzustellen und überlassen nun die Entscheidung den Gesetzgebern der Bundesländer.
Damit droht Beliebigkeit. Wir befürchten, dass dieser Streit spätestens in fünf Jahren wieder in Karlsruhe zur Entscheidung anliegen wird. Dabei hatten die Richter genügend Gründe, ein Urteil zur Stärkung der Neutralitätspflicht des Staates zu fällen. Jetzt sind die einzelnen Bundesländer gefordert, klare Verhältnisse in Sachen Neutralitätspflicht des Staates zu schaffen.
Denn das Kopftuch ist weder bloße Kopfbedeckung, noch ist es ein Zeichen der Toleranz. Naivität und falsche Toleranz sind in dieser Frage Fehl am Platze. Wir bleiben dabei, das Kopftuch hat in der Institution Schule nichts verloren!




