Rot-rot muss "Kopftuchfrage" endlich regeln!
Kürzlich musste im Amtsgerichts Tiergarten eine Frau den Gerichtssaal verlassen, weil sie ein Kopftuch trug. Wir können die Beweggründe des Richters in keiner Weise nachvollziehen. Es ist ungeheuerlich, dass Frauen Gerichtssäle verlassen müssen, nur weil sie ein Kopftuch tragen. Wohin soll das noch führen? Dieser aktuelle Fall zeigt, wie dringend notwendig eine gesetzliche Regelung ist. Rot-Rot muss sich endlich einigen!
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen steht bei der Frage nach landesgesetzlichen Konsequenzen aus dem "Kopftuchurteil" des Bundesverfassungsgerichts die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates im Vordergrund. Sie ist die entscheidende Voraussetzung für ein freies, gerechtes und friedliches Zusammenleben der über 100 unterschiedlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie des hohen Bevölkerungsanteils, die sich keiner dieser Gemeinschaften zugehörig fühlen.
Im Kern muss es darum gehen, die grundgesetzlich verbürgten Prinzipien der Gleichberechtigung, der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der interkulturellen Integration in Übereinstimmung zu bringen. Dabei kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine gesetzliche Reglementierung der Kleidung von LehrerInnen und ErzieherInnen im staatlichen Dienst erforderlich ist, die für alle äußerlich sichtbaren Symbole mit religiösem oder weltanschaulichem Bezug gilt.
Ein generelles Verbot religiös-weltanschaulicher Symbole für den gesamten öffentlichen Dienst lehnen wir ab, weil es ein Unterschied darstellt, ob eine Sachbearbeiterin/Angestellte einer Behörde ein Kopftuch trägt, oder die Lehrerin vor der Klasse. Frauen mit Kopftuch gar aus Gerichtssälen zu verweisen, ist in keiner Weise gerechtfertigt!
Wir wenden uns entschieden gegen Versuche, die Kopftuchdebatte zur Stimmungsmache gegen Musliminnen und Muslime zu instrumentalisieren. Die überwältigende Mehrheit der hier lebenden Musliminnen und Muslime erkennt die Verfassungsordnung einschließlich der Prinzipien von Säkularität des Staates und Gleichberechtigung der Geschlechter an.




