Rot-Rot in der Pflicht - Schließen Sie die Betreuungslücke in Klasse 5 und 6!
Elfi Jantzen, familienpolitische Sprecherin, und Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher, sagen zur Ablehnung des Volksbegehrens Grundschule durch den Senat:
Die Forderungen des Volksbegehrens Grundschule sind berechtigt. Mittlerweile steht auch außer Frage, dass aus pädagogischer und bildungspolitischer Sicht die Schule im Ganztagsbetrieb die bestmögliche individuelle Förderung der SchülerInnen ermöglicht und eine Notwendigkeit darstellt. Jedoch können die Forderungen des Volksbegehrens in Anbetracht der Haushaltslage des Landes Berlin, so wünschenswert sie auch sind, schwer realisiert werden.
Nichtdestotrotz besteht ein dringender Handlungsbedarf für die Klassen 5 und 6. Warum gerade GrundschülerInnen der 5. und 6. Klasse einer besonderen Bedarfsprüfung unterzogen werden und damit von der Ganztagsbetreuung ausgeschlossen werden, erschließt sich bildungspolitisch in keiner Weise. Die Forderungen der Eltern sind mehr als berechtigt.
Die Gelegenheit, hier Abhilfe zu schaffen, hat die rot-rote Koalition leider verpasst: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Ganztagsbetreuung für alle, keine Lücke in Klassenstufe fünf und sechs" (Drucksache 16/3016) wurde von der Koalition im September abgelehnt. Jetzt kann der Senat diese Entscheidung korrigieren. Wir fordern SPD und Linkspartei auf, ihre Blockade aufzugeben und die nachschulische Betreuung bis 16 Uhr ohne besondere Bedarfsprüfung zu gewährleisten, einschließlich und insbesondere in den Klassen 5 und 6.




