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Forderungen der Union haben mit Terrorbekämpfung nichts zu tun!

Volker Ratzmann, Fraktionsvorsitzender, und Özcan Mutlu, migrationspolitischer Sprecher, erklären:

Wenn das Zuwanderungsgesetz in der Verhandlungsrunde am kommenden Dienstag noch eine Chance haben soll, wird die CDU/CSU ihre absurden Forderungen zurücknehmen müssen. Der durchsichtige Versuch, die Sorge vor Terroristen zur Spaltung von Rot-Grün zu instrumentalisieren, darf nicht aufgehen.

Völlig zu Recht weisen auch Anwaltsverbände und MigrationsexpertInnen die Unionsforderungen zurück und warnen vor einem Zuwanderungsgesetz, dass diesen Namen nicht verdienen würde.

Mit Ladenhütern der Union - vom Rückwärtsgang bei der Einbürgerung bis zu Absenkung der Verpflegung von Asylbewerbern - hat Terrorbekämpfung nichts zu tun. Die behauptete "Sicherheitslücke" im Ausländerrecht besteht nicht. Sanktionen bis zur Ausweisung sind bereits jetzt möglich. Eine Abschiebung ist aber nicht immer sinnvoll, gerade bei Terroristen kann es nicht um "Export" gehen, sondern um konsequente strafrechtliche Verfolgung.

Die jetzige Regelung, die zwingend eine Ausweisung bei einer Verurteilung zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe vorsieht, darf nicht verschärft werden. Ein solche Verschärfung träfe nicht den Terrorismus, sondern vor allem hier geborene oder aufgewachsene Jugendliche, die auf die schiefe Bahn geraten sind.

Zweck des Zuwanderungsgesetzes war die Erleichterung der Integration und eine vernünftige Regelung der Einwanderung. Wenn es nach der CDU/CSU ginge, würden mit einer Verschärfung des Ausländerrechts nur neue Integrationsbarrieren aufgestellt. Die Grünen haben deutlich gemacht, dass sie ein solches Spiel nicht mitmachen. Gerade in Berlin wissen wir, dass die Einwanderung positiv gestaltet werden muss. Wenn sich die Union verweigert, muss das Notwendige eben bestmöglich ohne sie getan werden.

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