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Die Farce geht weiter - Staatsanwalt legt im Duz-Prozess Revision ein

Endlich, endlich vorbei, dachte sich Özcan Mutlu, als er vor einer Woche im Duz-Prozess vom Berliner Landgericht freigesprochen wurde. Doch er hat sich zu früh gefreut: Die Anklage will in die dritte Instanz, sie hat gegen das Urteil jetzt Revision eingelegt. "Ich kann nicht verstehen, warum der Staatsanwalt so erpicht darauf ist, dass ich verurteilt werde", sagt der grüne Abgeordnete.

Eine Farce, drei Jahre alt. Im Oktober 2001 sollte Mutlu (36) in der Aziz-Nesin-Grundschule den damaligen Bundespräsidenten Rau begrüßen. Der türkischstämmige Politiker war spät dran, stellte sich ins Parkverbot und geriet darüber in Streit mit dem Polizeihauptmeister Andreas G. Ein Wort jagte das nächste, dann das Ungeheuerliche: Du!

Polizeihauptmeister G. (32) stellte Strafanzeige. Er fühle sich persönlich beleidigt, in seiner "Funktion als Hoheitsträger" und "auch hinsichtlich der weltpolitischen Lage". Mutlu beteuerte hingegen, dass das Du nicht böse gemeint war. In seiner Generation, bei den Grünen und auf Kreuzbergs Straßen gehöre die Anrede zum Umgangston. Eine Entschuldigung wollte G. aber nicht akzeptieren. Also zieht der Duz-Prozess von Instanz zu Instanz. Die Schelte des Richters galt vorm Landgericht aber nicht dem Angeklagten, sondern Polizeihauptmeister G. Der Vorsitzende sprach von "mutwilliger Schikane" des Beamten und bezeichnete seine Anzeige als "geradezu lächerlich". Was wohl das Kammergericht zur Revision zu sagen hat? Von Katja Füchsel

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