Polizist geduzt - Prozess-Posse geht weiter
Staatsanwaltschaft beantragt Revision im Verfahren gegen den Grünen-Politiker Özcan Mutlu von Hans H. Nibbrig
Ein Prozess wird zur Farce. Seit nunmehr drei Jahren beschäftigt sich die Berliner Justiz mit dem Grünen-Abgeordneten Özcan Mutlu und dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der Beamten-Beleidigung. Weil er im Oktober 2001 im Streit um einen falsch geparkten Pkw einen Polizisten geduzt hatte ("Du kannst mir gar nichts"), wurde der Politiker ein Jahr später vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.
Mutlu ging in Berufung und wurde in der vergangenen Woche vom Landgericht freigesprochen. Damit wiederum will sich nun offenbar die Staatsanwaltschaft nicht abfinden. Sie beantragte, wie Justizsprecher Michael Grundwald gestern bestätigte, nun beim Kammergericht ihrerseits Revision. Ring frei zur nächsten Runde.
Ob das Verfahren aber auch tatsächlich vor dem höchsten Berliner Gericht landet, ist allerdings noch nicht sicher. Revisionsanträge werden oft vorsorglich gestellt, um die einwöchige Frist zu wahren.
Die Entscheidung, ob an dem Antrag festgehalten oder er zurückgezogen wird, trifft der Antragsteller zumeist dann, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft auf der Revision besteht, bleibt abzuwarten, ob das Kammergericht sie überhaupt zulässt. Nur dann kommt es zu einer weiteren Verhandlung.
Stellt das Duzen des Polizeibeamten durch Mutlu eine Beleidigung dar oder nicht, so lautet die Kernfrage in dem Verfahren. Ja, befand das Amtsgericht in erster Instanz. Nein, entschied jetzt das Landgericht. Begründung des Vorsitzenden Richters: Duzen stelle nur dann eine Beleidigung dar, wenn es in der Absicht erfolge, dem anderen gegenüber seine Missachtung zum Ausdruck zu bringen. Das sei bei Mutlu, der sich schließlich sofort entschuldigt habe, nicht der Fall gewesen, argumentierte der Richter, der es sich nicht verkneifen konnte, im Prozess einige spitze Bemerkungen ("Wir verhandeln hier ja eine ganz wichtige Sache") über den Gegenstand des Verfahrens zu machen.
Auch bei der Berliner Polizei ist man inzwischen nicht mehr sehr glücklich über den Verlauf des Verfahrens. "Natürlich hat gerade ein Polizeibeamter, der im Dienst ständig Aggressionen ausgesetzt ist, das Recht, sich dagegen zur Wehr zu setzen", stellte ein Sprecher gestern offiziell fest. Inoffiziell wurde das endlose Hickhack dagegen von mehreren Beamten als "ausgemachter Blödsinn" bezeichnet. "Wenn ich bei jeder Unverschämtheit eine Anzeige geschrieben hätte, wäre ich in meinen 30 Dienstjahren zu nichts anderem gekommen", erklärte ein erfahrener Polizist lapidar.
Artikel erschienen am Di, 14. September 2004




