Die Reform des Schulgesetzes von Berlin - Schluss mit der Flickschusterei!
16.05.2002: Mit Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1999 wurde von Senator Böger die Reform des Schulgesetzes angekündigt, doch die Umsetzung verzögerte sich immer wieder. Mittlerweile existieren zahlreiche Entwürfe.
Nun soll durch ein Vorschaltgesetz, die 27. Änderung des Schulgesetzes durchgeführt werden. Wenn wir jetzt dazu übergehen, die Punkte mit dringlichstem Regelungsbedarf immer wieder per Vorschaltgesetz regeln, besteht die Gefahr, dass wir am Ende dieser Legislaturperiode immer noch kein neues Schulgesetz haben.
Wir wollen keine Flickschusterei am alten und mittlerweile in weiten Teilen überholten Schulgesetz. Und wir wollen das neue Schulgesetz auch nicht peu à peu in lauter Einzelteilen in Form von Vorschaltgesetzen verabschieden.
Wir wollen ein neues Schulgesetz aus einem Guss. Dazu bedarf es endlich eines fertigen Entwurfes, der unter Beteiligung der entsprechenden Mitbestimmungsgremien und Interessenverbände abschließend diskutiert und zur Beratung ins Parlament eingebracht wird.
Angesichts der Dringlichkeit von Reformen in der Berliner Schule, können wir weitere Verzögerungen nicht hinnehmen und fordern den Schulsenator auf, seiner Pflicht nachzukommen und dem Parlament endlich eine abgestimmte Vorlage des Schulgesetzes zur Beratung vorzulegen. Im rot-rot Koalitionsvertrag heißt es: Im ersten Halbjahr 2002 wird ein Schulreformgesetz eingebracht und zum 1.8.2003 soll dieses neue Schulgesetz in Kraft treten. Dann spurten Sie mal!




