Endlich wird die Aufnahmeregelung für die Geschwisterkinder im Schulgesetz aufgenommen!
Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher, erklärt:
Wir freuen uns, dass eine weitere Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, nämlich die Aufnahmeregelung für Geschwisterkinder in der Grundschule, endlich ernst genommen und umgesetzt wird. Langsam scheint Rot-Rot zu begreifen, dass wir unsere Anträge nicht aus Langeweile stellen.
Absatz zwei des neuen Gesetzes zur Sprachförderung enthält folgende neue Fassung: "(2) Die Erziehungsberechtigten können den Besuch einer anderen Grundschule unter Darlegung der Gründe beantragen (Erstwunsch). Dem Antrag ist im Rahmen der Auf-nahmekapazität und nach Maßgabe freier Plätze gemäß den Organisationsrichtlinien nach den folgenden Kriterien in abgestufter Rangfolge stattzugeben, wenn
1. der Besuch der zuständigen Grundschule längerfristig gewachsene, stark ausgeprägte persönliche Bindungen zu anderen Kindern, insbesondere zu Geschwistern, beeinträchtigen würde[...]."
In vielen Fällen müssen Eltern und alleinerziehende Mütter oder Väter ihre Kinder auf zwei und mehr Schulen verteilen. Für die Kinder wird durch die Zuweisung an eine weiter entfernte Grundschule der Schulweg länger und manchmal sogar gefährlicher. Das ist eine unhaltbare Situation für Kinder und Eltern!
Wir haben gefordert, dass es wenigstens Geschwisterkindern ermöglicht werden muss, die gleiche Schule besuchen zu können. Um die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder zu entlasten, den Kindern beim Übergang in die Schule das gewohnte soziale Umfeld zu erhalten und den Schulweg möglichst kurz zu halten. Daher haben wir eine Änderung des Schulgesetzes gefordert. Wir freuen uns, dass Rot-Rot endlich auch die Notwendigkeit dafür erkannt hat.




