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Gebets-Urteil wird von Schulleitern kritisiert

13.03.2008: Berliner Zeitung

Von Unverständnis bis hin zu blankem Entsetzen reichten die Reaktionen der Schulleiter auf das Gebets-Urteil des Verwaltungsgerichts. "Die bisherige Linie, Staat und Kirche klar zu trennen, ist auf den Kopf gestellt", sagte Wolfgang Harnischfeger, Leiter des Beethoven-Gymnasiums in Steglitz und Vorsitzender der Berliner Schulleitervereinigung. Bald werde man den Stundenplan um die Gebetsvorgaben verschiedener Religionen bauen müssen, sagte Wilfried Kauert, Leiter der Willy-Brandt-Gesamtschule in Wedding.

Das Gericht hat in einer einstweiligen Anordnung einem muslimischen Schüler Recht gegeben, der verlangte, in seiner Schule beten zu können. Die Schule müsse es ihm ermöglichen, einmal täglich außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule zu beten, heißt es in dem Beschluss. Zur Religionsfreiheit gehöre auch die Religionsausübung.

Dem Hinweis der Schule auf die Neutralitätspflicht der Schule folgte das Gericht ebenso wenig wie dem Argument, ein solches Gebet beeinträchtige den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Die Richter sehen die Schule in der Pflicht, "zumutbare Bedingungen" für ein "ungestörtes Beten" zu schaffen "in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes". Damit sei die von der Schule gesehene Gefahr "einer demonstrativen beziehungsweise werbenden Präsentation des Gebets" gebannt.

Das Urteil umzusetzen, bedeute, Gebetsräume zu schaffen, sagte Reiner Völkel, Leiter des Robert-Koch-Gymnasiums in Kreuzberg. Dadurch werde der Druck auf die Schüler, die nicht strenggläubig leben, größer. Schon einmal sei bei ihm eine Schülerin verbal attackiert worden, weil sie im islamischen Fastenmonat gegessen hat. Außerdem hätten dann andere Religionen auch einen Anspruch auf eigene Gebetsräume, sagte Harnischfeger. "Solche Forderungen kommen von Dogmatikern und die betonen das Trennende." Für das friedliche Zusammenleben an der Schule ist der Beschluss des Gerichts kontraproduktiv, sagte er.

Der Beschluss des Gerichts ist "Gift für die Integration", sagte der bildungspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Özcan Mutlu. "Das schüttet keine Gräben zu, das schafft neue." Mutlu und sein CDU-Kollege Sascha Steuer appellierten an Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD), mit aller Entschiedenheit gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.

Ein Gerichtssprecher sagte gestern, dass die Anordnung noch keine allgemeine Rechtskraft entfalte. Der endgültige Beschluss werde erst im Hauptverfahren getroffen. Zöllner ließ offen, ob er dann Beschwerde einlegt. Bis zur endgültigen juristischen Klärung seien die Verantwortlichen in der Pflicht, dem Beschluss Folge zu leisten. Das Gericht habe für das Gebet ausdrücklich auf Zeiten außerhalb des regulären Unterrichts hingewiesen. Es müsse sich störungsfrei in den Schulbetrieb einfügen, sagte er.

www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/732677.html

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