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Elternwahlrecht stärken (I): Bildungsgangempfehlung in bisheriger Form abschaffen

12.02.2008: Dr. 16/1299

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. das Verfahren der verpflichtenden Bildungsgangempfehlung in der Grundschule zugunsten des Elternwahlrechts aufzuheben;

2. dafür zu sorgen, dass das regelmäßige "Beratungsgespräch" zwischen dem Lehrerteam einer Klasse, oder wo dieses noch nicht existiert, zwischen dem/der Klassenlehrer/-in, den Eltern und den Schüler/-innen über den Lernfortschritt geführt wird. Auf dieser Basis können die Eltern mit der Schule, die Entscheidung über die weiterführende Schule für ihr Kind treffen.

3. durch eine Fortbildungsoffensive für Grundschullehrkräfte, die Diagnose- und Beratungskompetenz dieses Fachpersonals zu stärken;

4. mit gezielten Maßnahmen die weiterführenden Schulen dabei zu unterstützen, die heterogene Schülerschaft individueller und besser zu fördern.

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2008 die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen.

Begründung: Der Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen des gegliederten Schulsystems bedeutet den entscheidenden Einschnitt in die Bildungsbiografie von Schulkindern.

Geregelt wird dieser Übergang, auch in Berlin, durch die "Bildungsgangempfehlung", die für die aufnehmenden Schulen eine entsprechende Entscheidungsgrundlage ist.

Die Bildungsgangempfehlung ist in Berlin zwar nicht zwingend oder bindend für die Eltern, sie transportiert aber nichtsdestotrotz subjektive Beurteilungen der Kinder, die, wie wir seit der IGLU- und der PISA-Studie wissen, stark durch deren soziale Herkunft oder durch einen evtl. vorhandenen Migrationshintergrund geprägt sind. Die Praxis der Bildungsgangempfehlung belastet zudem die Kinder, die Eltern, die Lehrkräfte und das pädagogische Klima an der Grundschule und beeinträchtigt den gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule.

Durch die Abschaffung der Bildungsgangempfehlung wird die Zusammenarbeit von Grundschule und Elternhaus gestärkt. Eltern und Lehrkräfte können entspannter miteinander umgehen und in einem engen Vertrauensverhältnis vom Beginn der Grundschulzeit an die Lernfortschritte und Lernprobleme sowie notwendige Maßnahmen zur Stärkung und Verbesserung des kindlichen Lernens jährlich besprechen. Das Gespräch über den Lernfortschritt und den Lernstand der Schüler/-innen zwischen Schule, Eltern und Schüler/-innen wird so ein wirkliches Beratungsinstrument und ein Teil des Beratungsprozesses.

Mit der Abschaffung der Bildungsgangempfehlung kann eine wichtige Verbesserung an einer Schnittstelle des Schulsystems erreicht werden, die vor allem positive Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Grundschule hat.

Berlin, den 12.02. 2008 Eichstädt-Bohlig Ratzmann Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Antrag kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
d16-1299.pdfDownload (24 kb)
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