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Eigenverantwortliche Schule - Fortbildungen

18.04.2006: Dr: 15/13407

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1.) Welchen Fortbildungsbedarf sieht der Senat im Hinblick auf das Leitbild einer selbständigeren Schule a) für die Schulen, insbesondere für die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, b) für die Schulleiterinnen und Schulleiter und die anderen Funktionsträgerinnen und -träger in der Schule, c) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung?

Zu 1.: Unter dem Leitbild einer eigenverantwortlichen Schule sehe ich für die Schulen und ihre Lehrkräfte, für die Führungskräfte und die pädagogischen Mitarbeiter/innen in erster Linie einen Bedarf an Unterstützung, d.h. für Qualifizierung und Beratung in den Bereichen- Unterrichtsentwicklung (z.B. Entwicklung einer neuen Lehr- und Lernkultur, Lehrertrainings), - Organisationsentwicklung (z.B. Unterstützung bei der Selbststeuerung, Qualifizierung in Innovationsmanagement) - Personalentwicklung (z.B. Teamentwicklung im Kollegium, Konfliktmanagement, Moderation) - Unterstützung bei interner und nach externer Evaluation (Schulinspektion) Für die Mitarbeiter/innen der Schulverwaltung sehe ich einen Bedarf an Qualifizierung zur Stärkung der veränderten Beratungsfunktion.

2.) Mit welchen konkreten Angeboten unterstützt der Senat die Schulen konkret bei ihrer Weiterentwicklung und insbesondere bei der Entwicklung von Schulprogrammen und deren Evaluation?

Zu 2.: Für den Bereich Schulprogramm und Evaluation wurde im LISUM die Agentur für Prozessberatung eingerichtet, deren Berater/innen Schulen bei der Entwicklung ihrer Schulprogramme unterstützen. Im Projekt "Pädagogische Schulentwicklung" werden Schulen in den Bereichen Unterricht, Kooperation im Kollegium und Schulmanagement fortgebildet. Eine steigende Anzahl von Schulen nimmt daran teil (inzwischen 150). Fortbildungsangebote des LISUM zur Entwicklung von schulinternen Curricula werden nachfrageorientiert angeboten und verstärkt nachgefragt. Je 2 Lehrer/innen jeder Schule werden in einem mehrtägigen Lehrgang durch das LISUM in Kooperation mit der FU zu schulinternen Evaluationsberatern/innen ausgebildet.

3.) Wie will der Senat sicherstellen, a) dass die vorhandenen und die neu zu schaffenden Fortbildungs- und Beratungspotentiale wirksam gebündelt und koordiniert werden, b) dass das Fortbildungs- und Beratungsangebot am regionalen Bedarf orientiert wird?

Zu 3.: Die Fortbildungsstruktur des LISUM wird im Zusammenhang mit der Gründung eines gemeinsamen Landesinstituts der Länder Berlin und Brandenburg von einer zentralen auf eine regionale umgestellt. Dabei übernimmt das LISUM die Aufgabe, regionale Multiplikatoren/-innen zu qualifizieren und zu koordinieren. Vorhandene zentrale Potentiale sollen direkt nachfrageorientiert den Schulen zur Verfügung gestellt werden - auch unter Einbeziehung regional vorhandener Potentiale. Die regionale Fortbildung erfolgt in enger Absprache zwischen LISUM und Schulaufsicht.

4.) Wie viele Stunden bzw. Tage pro Jahr nehmen die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Schulleiterinnen und Schulleiter und andere Funktionsträgerinnen und -träger in der Schule sowie die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten an vom Land durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen oder dienstlich anerkannten Fortbildungsveranstaltungen teil?

Zu 4.: Das Angebot des LISUM wurde im Jahr 2004 von ca. 31.900 Lehrerkräften angenommen. Auf die Anzahl der Lehrkräfte in Berlin bezogen ergäbe sich daraus rechnerisch, dass jede Lehrkraft im Jahr 2004 ca. eine Fortbildungsveranstaltung besucht hat. Eine auf die Person bzw. Personengruppe bezogene Aussage über die Nutzung (z.B. einfache oder mehrfache Teilnahme) ist nicht zu ermitteln, da personenbezogene Daten hierzu nicht erhoben werden dürfen.

5.) Welcher Anteil an der Gesamtarbeitszeit kommt dabei nach Auffassung des Senats den einzelnen Aufgabenbereichen zu?

Zu 5.: Die Aufgaben der Lehrerin oder des Lehrers (Lehrkraft) sind nicht abschließend geregelt. Nach § 67 SchulG fördern die Lehrkräfte die persönliche Entwicklung, das eigenständige Lernen und das eigenverantwortliche Handeln der Schülerinnen und Schüler. Die Aufgaben der Lehrkräfte bestehen im Wesentlichen aus Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Bewerten, Beraten und Betreuen in eigener pädagogischer Verantwortung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele und der sonstigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der Beschlüsse der schulischen Gremien. Die Aufgaben der Lehrkräfte gemäß § 67 SchulG müssen in Abhängigkeit vom schulischen Einsatzort differenziert betrachtet werden und werden von den Lehrkräften in den einzelnen Schularten sehr unterschiedlich sowie mit sehr verschiedenen Zeitanteilen wahrgenommen. Dies kann vor allem darauf zurückgeführt werden, dass die Tätigkeit der Lehrkräfte an den einzelnen Schularten mit unterschiedlichen Schwerpunkten verbunden ist:- Bei Lehrkräften an Grundschulen stellt das Betreuen und Erziehen der kleineren Schülerinnen und Schüler einen vergleichsweise deutlich größeren Schwerpunkt in der Tätigkeit dar. Hieraus resultiert ein entsprechend größerer zeitlicher Anteil in der Tätigkeit als bei Lehrkräften an anderen Schularten. - Lehrkräfte an weiterführenden Schulen leisten vor allem in der Sekundarstufe I - und hier in der Pubertät bzw. bei der Vorbereitung einer möglichen Berufs-/Studienwahl - einen größeren Zeitanteil für die Beratung dieser Schülerinnen und Schüler. - Bei Lehrkräften an Hauptschulen tritt - u.a. aufgrund des im Vergleich zu Gesamtschulen und Gymnasien geringeren Umfangs der schriftlichen Arbeiten - Beurteilen und Bewerten eher in den Hintergrund, während die Beratung der Schülerinnen und Schüler, hier mit dem Schwerpunkt Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten bzw. Arbeit mit dem Jugendamt oder anderen Einrichtungen sowie ggf. die Betreuung von der Bedeutung und damit auch von der zeitlichen Inanspruchnahme her deutlich in den Vordergrund tritt. Für das aus der Wahrnehmung der aufgeführten Aufgaben resultierende Arbeitsvolumen ist für die Lehrkraft nur die Unterrichtszeit genau bestimmbar und festlegbar. Die zeitliche und auch inhaltliche Ausgestaltung der übrigen Aufgaben sind in die Hand der Lehrkraft gelegt. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben findet zumindest anteilig im häuslichen Rahmen statt. Es ist vor allem von der Professionalität der Lehrkraft im Hinblick auf fachliche und persönliche Kompetenzen, hier u.a. Zeitmanagement und Organisationsvermögen, aber auch von der räumlichen Arbeitssituation im häuslichen Rahmen sowie ggf. von der familiären Situation abhängig, wie intensiv und effektiv diese Arbeitsphase gestaltet werden kann und wie groß die aus der Wahrnehmung dieser Aufgaben resultierende zeitliche Inanspruchnahme ist. Aus diesen Darlegungen und der allgemeinen Lebenserfahrung gehen hervor, dass sich die Arbeitszeit der Lehrkräfte nur grob pauschalierend und modellhaft erfassen lässt.

6.) Welche finanziellen Mittel stehen in Berlin für die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten im Schulwesen zur Verfügung (insgesamt und aufgeschlüsselt nach zentraler, regionaler und schulinterner Fortbildung), gemessen am Gesamtetat des Schulwesens?

Zu 6.: Im LISUM stehen für die unmittelbare Verwendung für Fort- und Weiterbildung im laufenden Jahr 2006 insgesamt 546.800 € für Honorar- u. Sachmittel zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Schuljahr 2005/06 Lehrer (Moderatoren, Teilnehmer und Dozenten) im Umfang von rd. 160 Stellen für die Lehrerfort- und Weiterbildung zum LISUM abgeordnet.

7.) Welche Mittel werden in diesem Zusammenhang für Schulentwicklungsberatung bereitgestellt?

Zu 7.: Für Schulentwicklungsberatung stehen dem LISUM ein Abordnungskontingent im Umfang von rd. 12 Lehrerstellen und Honorarmittel in Höhe von 33.000 € zur Verfügung.

8.) Wie haben sich diese Finanzmittel seit 2001 entwickelt?

Zu 8.: Die finanziellen Mittel des LISUM (vgl. zu Ziffer 6) haben sich im Wesentlichen durch Einsparungen im Personalbereich seit dem Jahre 2001 um rd. 50 % reduziert. Im gleichen Zeitraum sind die Abordnungen aus dem Lehrerbereich um rd. 20 Stellen gestiegen.

9.) Welche Geldbeträge werden in Berlin nach Kenntnis des Senats von den Lehrkräften aus eigener Tasche für ihre Fortbildung aufgebracht?

Zu 9.: Hierzu werden keine Daten erhoben.

10.) Welche Kenntnisse hat der Berliner Senat darüber, wie viele Unterrichtsstunden jeweils in den letzten drei Jahren wegen der Teilnahme der Lehrkräfte an Fortbildungsveranstaltungen ausgefallen sind (im Vergleich zur Gesamtzahl der Unterrichtsstunden)?

Zu 10.: In den vergangenen drei Schuljahren sind an öffentlichen allgemein bildenden Schulen zwischen 10,1 % und 11,9 % der Unterrichtsstunden zur Vertretung angefallen; davon sind zwischen 2,6 % und 3,1 % der Unterrichtsstunden ausgefallen. An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen sind lediglich rund 5 % der zur Vertretung anfallenden Stunden, d.h. 0,5 % aller Unterrichtsstunden, auf "Fortbildung/Sonderurlaub" zurückzuführen. Der daraus resultierende Unterrichtsausfall dürfte unter 0,1 % aller Unterrichtsstunden liegen.

11.) Beabsichtigt der Senat, endlich ein Arbeitszeitmodell für Lehrkräfte vorzulegen, das den Erfordernissen der Praxis nach mehr Flexibilität für die Arbeitsbereiche Unterricht (incl. Vor- und Nachbereitung), Schulentwicklung, Fort- und Weiterbildung, Elternarbeit, Beratung der Schülerinnen und Schüler, Durchführung von Schulveranstaltungen, Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen etc. gerecht wird?

Zu 11.: Eine Arbeitsgruppe meiner Verwaltung hat sich intensiv mit der Neuregelung der Arbeitszeit für Lehrerinnen und Lehrer auseinandergesetzt und zunächst die aus Untersuchungen zur Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer vorliegenden Ergebnisse (u.a. Gutachten von M. und Partner) sowie die in anderen Bundesländern (u.a. Hamburg) bzw. Ländern (u.a. Österreich) eingeführten bzw. in Vorbereitung befindenden Lehrerarbeitszeitmodelle geprüft und ausgewertet. Bei der Neuregelung sollte den unterschiedlichen Arbeitsbelastungen der Lehrkräfte in den einzelnen Fächern (u.a. Arbeitsaufwand für Vor- und Nachbereitung von Unterricht, erhöhter Zeitaufwand für Korrekturen in einzelnen Fächern sowie Berücksichtigung der planbaren, zeitaufwändigen Aufgaben, die von den Lehrkräften neben ihrer Unterrichtsverpflichtung zu bewältigen sind) Rechnung getragen werden. Angesichts der zahlreichen Reformmaßnahmen in dieser Legislaturperiode und der daraus resultierenden Bindung personeller Ressourcen, wird die Frage in der 16. Wahlperiode zu regeln sein.

Berlin, den 18. April 2006 Klaus Böger Senator für Bildung, Jugend und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2006)

Die Kleine-Anfrage können Sie nachfolgend herunterladen.

Zugehörige Dateien:
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