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Gewaltvorfälle an Berliner Schulen

08.06.2006: Dr: 15/13472

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Gewaltvorfällen an Berliner Schulen?

Zu 1.: In Folge der seit 1992 verbindlichen Verpflichtung der Schulen, Gewaltvorfällen und Fälle von Extremismus zu melden, verfügt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport über differenzierte Erkenntnisse zu verschiedenen Aspekten der Gewaltbelastung der Berliner Schulen. Die pro Schuljahr vorgenommene Auswertung wird seit Jahren im Netz unter www.senbjs. berlin.de/gewaltpraevention "Gewaltsignale an Berliner Schulen - Verstehen und Handeln" veröffentlicht. Die - insbesondere seit 2003/04 - steigende Anzahl der Meldungen weist auf eine zunehmende Erhellung des Dunkelfeldes bei Straftaten in Schulen hin. Die Polizei erfasst den Tatort Schule im Jahr 2005 weiterhin recherchier und vergleichbar nur im Bereich der Jugendgruppengewalt (gemeinschaftliche Handlung von mindestens zwei Tätern im Alter von 8 bis unter 21 Jahren - oder von einem Einzeltäter, der die Gruppe als Machtinstrument einsetzt.) Die Polizei hat im Schuljahr 2004/2005 352 Straftaten am Tatort "Schule" im Bereich der Jugendgruppengewalt erfasst. Im Vergleich zum Schuljahr 2003/2004 ist das eine Abnahme um 14 Taten oder 3,8 %. Am Tatort "auf Schulwegen" sind im Schuljahr 2004/2005 mit 202 Tatorten 81 weniger oder -28,6 % erfasst worden als im vorherigen Schuljahr. Dies ist insgesamt eine Abnahme um 95 Tatorte, d.h. -14,6 % zum Schuljahr 2003/2004. Seit April 2005 wird der Tatort Schule im neuen IT-System POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) erfasst. Die Schule ist nach polizeilichen Erkenntnissen weiterhin kein Brennpunkt der Jugendgruppengewalt.

2. An welchen Schulen kam es in den letzten drei Jahren zu Gewaltvorfällen, die den örtlichen Bezirksämtern oder der Schulaufsicht gemeldet wurden? (sortiert nach Bezirk, Name der Schule; Art des Vorfalls, Häufigkeit und Konsequenzen)

Zu 2.: Die Auswertung der Gewaltmeldungen der Schulen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport erfolgt nicht nach Einzelschulen, sondern nach Delikten, Geschlecht der Beteiligten, nach dem Täterstatus, den Schularten und Regionen insgesamt. Daher sind Aussagen über das Meldeverhalten der derzeit 984 Einzelschulen in der gewünschten Form nicht möglich. Eine Meldepflicht gegenüber den "örtlichen Bezirksämter" besteht nicht.

3. Welche pädagogischen Konzepte werden an den betroffenen Schulen verfolgt, um die Gewalt einzudämmen?

Zu 3.: Die pädagogischen Konzepte der Schulen orientieren sich am Rundschreiben I Nr. 41/3003 "Hinsehen und Handeln" sowie am § 62 Schulgesetz, das die Wiedergutmachung als eine wichtige Maßnahme vorsieht. Welche pädagogischen Konzepte im Umgang mit Gewaltvorfällen verfolgt werden, hängen vom jeweiligen Fall und von den schulischen Bedingungen ab. So können z. B. neben dem Täter-Opferausgleich ein Verhaltenstraining für die Schüler/innen einer Klasse oder ein Kooperationsvertrag der gesamten Schule mit der Polizei vereinbart werden. Die Einschätzung, was angezeigt ist, und die Einleitung der Maßnahmen liegen im Ermessen und in der Verantwortung der Schulen und der für Gewaltprävention verantwortlichen Psychologen und Präventionsbeauftragten der Polizeiabschnitte in einer Region und lassen sich daher nicht für alle Regionen der Stadt gleichermaßen beschreiben. In Mitte z. B. findet an einer Reihe von Oberschulen ein Verhaltenstraining für das gesamte Kollegium als schulinterne Fortbildungsmaßnahme gemeinsam mit der Schulpsychologin für Gewaltprävention und Krisenintervention und mit der Polizei statt. Zu einer der Hauptaufgaben der Präventionsbeauftragten der Polizeiabschnitte gehört jedoch die Durchführung von Anti-Gewalt-Trainings in den Schulklassen. Auch werden hochaggressive Schüler/innen auf Initiative der Schulleitung in Antiaggressionstrainings des Sozialpädagogischen Instituts vermittelt. In Einzelfällen werden mehrfach straffällig gewordene Jugendliche in das Projekt "Denkzeit" der Freien Universität Berlin überwiesen. In diesem arbeiten Trainer/innen gezielt an der Förderung kognitiver Kompetenzen, die eine verbesserten Affektkontrolle und eine erhöhte Kompetenz der konstruktiven Konfliktbearbeitung zum Ziel haben.

4. Welche Unterstützung bieten der Senat, die örtliche Schulaufsicht und die bezirklichen Schulträger, den Schulen vor Ort?

Zu 4.: Drei Gruppen profund ausgebildeter und erfahrener Fachleute für Prävention und die Bearbeitung von Konflikten, Gewaltvorfällen und Extremismusfällen, die Arbeitsgruppe >pax an!<, die Standpunktpädagogen/innen (Berater/innen gegen Extremismus) - beide gehören zum Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) - und die Schulpsychologen/innen für Gewaltprävention und Krisenintervention (G/K) unterstützen die Berliner Schulen in ihrer Arbeit. Sie kooperieren miteinander und unterstützen die Zusammenarbeit der im Feld Gewaltprävention tätigen Personen und Institutionen in ihrer jeweiligen Region. Im Schuljahr 2006/07 soll die Wirksamkeit des bisherigen Fortbildungsangebotes durch ein verstärkt auf die Regionen bezogenes Angebot erhöht werden. Die regionale Schulaufsicht berät die Schulen. Sie kooperiert mit dem Schulträger.

5. Kann der Senat besondere Gewalt-Schwerpunkte in einzelnen Bezirken, Sozialräumen oder an einzelnen Schulen bzw. Schultypen feststellen und wie begegnet es diesen? (sortiert nach Bezirk und Name der Schule)

Zu 5.: Die Regionen mit den meisten gemeldeten Gewaltvorfällen sind Mitte, Neukölln und Lichtenberg. Eine weitere Aufschlüsselung nach regionalen Sozialräumen ist nicht möglich. Die Grundschulen, Grundschulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten und Gesamtschulen haben im Schuljahr 2004/05 am häufigsten Gewaltvorfälle gemeldet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 34 % der Schüler/innen die Grundschule besuchen, die Gesamtschulen werden von 11 % der Schüler/innen besucht. Dort, wo Schwerpunkte der Gewaltbelastung in Regionen er kennbar werden, werden diese in Kooperation zwischen den regionalen zuständigen Schulpsychologen/innen für Gewaltprävention und Krisenintervention, den Jugendämtern und den Präventionsbeauftragten der Polizei genau analysiert. In der Folge werden geeignete Maßnahmen entsprechend den regionalen Bedingungen eingeleitet.

6. Welche konkreten Angebote der Jugendämter stehen den betroffenen Schulen in ihren jeweiligen Sozialräumen zur Verfügung?

7. Wie wird eine schnelle und gemeinsame Reaktion von Schule - Schulträger - Jugendamt - Schulaufsicht und ggf. Polizei sichergestellt? (bitte dargestellt an einem beispielhaften Vorfall)

Zu 6. und 7.: Jugendhilfe und Schulen sind verpflichtet, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben abzustimmen und gegenseitig zu unterstützen, vgl. §§ 2 Abs. 2 und 14 AG KJHG und § 5 SchulG. Zur Sicherstellung des Informationsaustauschs sind zwischen den Leitungen der Jugendämter und den Leitungen der Schulen des jeweiligen Bezirks konkrete Ansprechpartner vereinbart. Die Schule informiert das Jugendamt unverzüglich von Gewaltvorfällen, damit das Jugendamt intervenieren und prüfen kann, ob Hilfen oder Maßnahmen nach dem SGB VIII einzuleiten sind. Es stimmt seine Maßnahmen mit der Schule ab. Der Senat hat im Dezember 2005 hierzu das Schul- und Jugend-Rundschreiben Nr. 1/2006 über die gegenseitige Information und Zusammenarbeit von Jugendämtern und Schulen herausgegeben, das seitdem Anwendung findet. Der Senat bittet um Verständnis, dass er in diesem Zusammenhang keinen beispielhaften Vorfall nennen kann, denn jeder Fall unterscheidet sich von dem anderen. Grundsätzlich erfolgt aufgrund der Meldung in jedem Fall, in dem dies angezeigt ist, eine Kooperation der Schule mit der Schulaufsicht, dem regionalen Gewaltexperten des Schulpsychologischen Dienstes, dem Jugendamt und der Polizei. Dies geschieht in der Regel mündlich oder an Runden Tischen.

8. Welche Lehren zieht die Senatsschulverwaltung z.B. aus den Vorfällen der Neuköllner Rütli-Schule, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsweise der örtlichen Schulaufsicht?

9. Wie soll gewährleistet werden, dass die örtliche Schulaufsicht in Zukunft, Fehler wie im Fall der Rütli-Schule vermeidet und schneller auf die Missstände in den Schulen reagiert?

Zu 8. und 9.: Die Schulaufsicht Neukölln reagiert nicht erst seit "Rütli" auf die besonderen Probleme in ihrer Region. Bereits seit November 2004 hat sie sich gemeinsam mit der Polizei, der Schulpsychologie, Freien Trägern der Jugendhilfe, dem Jugendamt und dem LISUM im Netzwerk im sozialen Raum Neukölln organisiert und unterstützt die Arbeit dieses Netzwerkes aktiv. Dieses Netzwerk hat interdisziplinär die Fragen der Schuldistanz, der Gewaltprävention und der Arbeit mit Schülern/innen und ihren Eltern mit Migrationshintergrund aufgenommen, denn nur so können gesellschaftliche Schieflagen, die sich zwar auch in Schulen manifestieren, dort aber nicht ihre Ursache haben, bearbeitet werden. Auch außerhalb der Arbeit im sozialen Netzwerk ist die Schulaufsicht bemüht in regelmäßigen Gesprächen mit den Schulen im Bezirk die Problematik der Schuldistanz der Gewaltprävention und der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund zu thematisieren. Nach Eingang des Schreibens der Rütli-Oberschule, das am 28.02.2006 gefertigt wurde, Druckdatum 02.03. 2006, wurde sofort ein Gesprächstermin mit der Schulaufsicht in der Außenstelle Neukölln vereinbart. Dieser Termin kam auf Wunsch der Schule erst am 21.03.2006 zustande, allerdings ergriff die Schulaufsicht bereits vor diesem Termin Maßnahmen, um der Schule zu helfen. Im Gespräch mit der Schule wurden die anstehenden Probleme und Lösungsmöglichkeiten detailliert erörtert. Auch wurde der Schule mitgeteilt, dass zwei Sozialarbeiter (1 türkisch- und 1 arabischsprechender) demnächst ihre Arbeit an der Rütli-Schule aufnehmen würden. Unbeachtet blieb, dass die örtliche Schulaufsicht in dieser extremen Problemlage, einschließlich der Notwendigkeit eines schnellen Einsatzes eines kommissarischen Schulleiters nicht alle erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung veranlassen konnte. Somit wäre es dringend geboten gewesen, die zuständige Abteilungsleitung sofort über den Brief der Schule zu informieren. Mit der Schulaufsicht ist die Problematik eingehend erörtert worden. Über besondere Probleme wird sie in Zukunft die Referats- und Abteilungsleitung umgehend informieren. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass weiterhin auf Missstände reagiert wird, sobald sie bekannt sind.

10. In welcher Art und Weise werden Vorfälle von Kriminalität, Bewaffnung, Vandalismus und Mobbing an den Schulen erfasst und gemeldet?

Zu 10.: Die Schulen sind verpflichtet Gewaltvorfälle, die Personen betreffen, auf einem Vordruck an die regionale Schulaufsicht, die Zentrale und die Schulpsychologie innerhalb von 24 Stunden zu melden. Auf diesem ist sowohl die Deliktart wie auch der Einsatz von Gegenständen als Waffe bzw. die Art der Waffe (z. B. Messer) zu melden. Sachbeschädigungen sind nicht zu melden.

Berlin, den 08. Juni 2006 Klaus Böger Senator für Bildung, Jugend und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2006)

Die Kleine-Anfrage können Sie nachfolgend herunterladen.

Zugehörige Dateien:
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