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Das neue Fach Ethik in Berlin II: Der Rahmenlehrplan Ethik und seine Defizite hinsichtlich der Bestimmungen zum Fach Ethik im Schulgesetz

21.08.2006: Dr: 15/13651

Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) vom 25. Juli 2006 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2006) und Antwort: Das neue Fach Ethik in Berlin II: Der Rahmenlehrplan Ethik und seine Defizite hinsichtlich der Bestimmungen zum Fach Ethik im Schulgesetz

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welches waren die bildungspolitischen und pädagogisch-fachlichen Vorgaben für die Arbeit der Kommission zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans Ethik, die im Oktober 2005 einen Rahmenlehrplanentwurf Ethik vorlegte, hinsichtlich: a) der Einschränkung der Bezugswissenschaften auf Philosophie, b) der Nichtberücksichtigung bzw. völlig ungenügenden Berücksichtigung einer sozialen und religions-/weltanschauungskundlichen Grundbildung, c) weiterer Aspekte des Rahmenlehrplans und durch wen erfolgten sie?

Zu 1.: Bei der Einberufung der Kommission zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans im Mai 2005 habe ich folgende Vorgaben gemacht:

  • Orientierung an den Kompetenzen der OECD und § 3 des Schulgesetzes:

(1) erfolgreich selbstständig handeln,

(2) mit den Instrumenten des Wissens und der Kommunikation souverän umgehen,

(3) in sozial heterogenen Gruppen erfolgreich handeln,

(4) interkulturelle Kompetenz

  • Vergleichbarkeit mit den parallel für alle Fächer in Berlin erarbeiteten Rahmenlehrplänen
  • Ethische Reflexion als Zentralkompetenz
  • Erwerb von Kenntnissen unterschiedlicher ethischer Theorien, Positionen und Modelle aus der Philosophie, den Weltanschauungen und Religionen, auch anderer, fremder Kulturkreise mit dem Ziel, eigene Positionen evtl. zu hinterfragen und zu begründeten Stellungnahmen und Prinzipien zu gelangen.
  • a) Eine Festlegung auf die Philosophie als Bezugswissenschaft erfolgte nicht, eine Orientierung auf die Philosophie ergibt sich aber notwendig daraus, dass Ethik eine philosophische Disziplin ist und in der Philosophie Methoden der argumentativen und dialogischen Auseinandersetzung entwickelt wurden, die inzwischen zur Grundlage aller Fachwissenschaften gehören. b) Die soziale und religions- bzw. weltanschauungskundliche Grundbildung fehlt nicht, sondern ist integraler Bestandteil der drei Perspektiven, aus denen jedes Thema bearbeitet werden soll, und ist insbesondere Bestandteil einiger Themenfelder. c) Bei der Erarbeitung des Rahmenlehrplans wurden die übrigen Rahmenlehrpläne in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere L-E-R und der Schulversuch Ethik-Philosophie, zum Vergleich herangezogen.

2. Wer gehörte der Kommission an, die im Oktober 2005 den Rahmenlehrplanentwurf Ethik vorlegte und warum waren dort neben Lehrkräften allein Philosophen vertreten?

Zu 2.: Der Kommission gehörten 4 Vertreter der Hochschulen (Vertreter der Disziplinen Ethik und Erziehungswissenschaften) und 4 Lehrkräfte an. Die Kommission sollte einen Rahmenlehrplan für ein Fach Ethik erarbeiten und die Erkenntnisse und Methoden zahlreicher relevanter Fachwissenschaften integrieren. Die Lehrkräfte kamen aus unterschiedlichen Schulformen, um die Spezifika verschiedener Schulform zu berücksichtigen. Außerdem hatte die Hälfte der Kommissionsmitglieder Erfahrungen mit dem Schulversuch Ethik-Philosophie.

3. Ist es zutreffend, dass die Koordinierung der Erarbeitung des Rahmenlehrplans nicht wie im Schulgesetz § 11 Abs. 1 vorgeschrieben durch das Berliner LISUM erfolgte, sondern allein durch einen Mitarbeiter der Senatsbildungsverwaltung und welche Rolle spielte bei der Anlage und Erarbeitung des Rahmenlehrplanentwurfs, die Tatsache, dass der Leiter der Rahmenlehrplankommission zugleich Landesvorsitzender des Fachverbandes Philosophie ist?

Zu 3.: Die Kommission zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans Ethik hatte aus verschiedenen Gründen einen anderen Status als die im § 11 Abs. 1 genannten Rahmenlehrplankommissionen. Wegen der besonderen politischen und pädagogischen Bedeutung habe ich die Kommission selbst eingesetzt. Sie sollte ein Konzept erarbeiten, das die Grundlage für die Entscheidung über die Einführung eines Faches Ethik bilden sollte.

Ich habe einen Vertreter der Fachaufsicht, der über reiche Erfahrungen in der Rahmenlehrplanarbeit verfügt, mit der Koordination der Rahmenlehrplankommission beauftragt. Dieser Koordinator erhielt wie alle anderen Kommissionsmitglieder Abordnungsstunden über das LISUM. Dass der Koordinator Landesvorsitzender des Fachverbandes Philosophie war, hat weder bei der Auswahl noch bei der Arbeit eine Rolle gespielt, da er in dieser Funktion ausschließlich organisatorisch tätig war. Die Rahmenlehrplanarbeit im Fach Ethik wurde - so-weit wie möglich - in die Arbeitsphasen der Kommissionen der anderen Fächer integriert.

4. Durch welche Organisationen und Personen wurden zum Rahmenlehrplanentwurf vom Oktober 2005 Stellungnahmen beim LISUM eingereicht (bitte einzeln aufführen), welche Kritikpunkte und welche konstruktiven Vorschläge zum Rahmenlehrplan wurden in den Stellungnahmen geäußert (bitte in Form einer Synopse tabellarisch darstellen) und wie wurden diese Kritikpunkte und Vorschläge im Einzelnen bei der Überarbeitung des Rahmenlehrplanentwurfs berücksichtigt?

5. Welche wesentlichen inhaltlichen Erweiterungen des Rahmenlehrplanentwurfs wurden in den abgegebenen Stellungnahmen vorgeschlagen, welche davon wurden aufgenommen und welche wurden nicht berücksichtigt und warum nicht?

Zu 4. und 5.: Von folgenden Personen oder Organisationen wurden formelle oder informelle Stellungnahmen abgegeben: AG Homosexuelle Lehrer der GEW Berlin Bund für Geistesfreiheit Bayern Dr. Barbara Brüning (Fachdidaktik Hamburg), Dr. Gerd Stein (Schadow-Schule Berlin) Dr. Gerhard Weil, Dr. Gerhard Weil / Christian Meyer, Dr. Henning Schluß, Dr. Horst Gronke, Dr. Peter Stolz (Heinrich-Hertz-Schule) Fachverband Ethik e.V. (Bundesverband), Fachverband LER e.V., Fachverband Philosophie e.V. (Bundesverband), Fachverband Philosophie e.V. (Landesverband Berlin), Fachverband Werte und Normen in Niedersachsen e.V., GEW Berlin (Beschluss der Landesdelegiertenversammlung), Gisela Unruhe (Schulrätin, Außenstelle Pankow), Günter Piening (Integrations- und Migrationsbeauftragter des Landes Berlin), Helmut Kleebank, Humanist. Verband, LV Landesverband Berlin, Humanistische Union e.V., Landesverband Berlin, Landeskommission gegen Gewalt, Peter Kriesel, Priv.-Doz. Dr. Hartwig Schmidt, Priv.-Doz. Dr. Ulrike Brunotte, Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. Benner, Prof. Dr. C.F.Gethmann, Prof. Dr. Dr. Karl-Heinz Hillmann, Prof. Dr. Johann Ev. Hafner, Universität Potsdam, Prof. Dr. Martens, Universität Hamburg, Prof. Dr. Ralf Stoecker, Universität Potsdam, Prof. Dr. Rapp, Prof. Dr. Reck, TU Berlin, Stiftung Weltethos, Arbeitsstelle Berlin TeamSozialesLernen, Verein frauen + schule Berlin/Brandenburg e.V., Werkstatt Soziales Lernen, Wilfried Seiring, Ltd. Oberschulrat a.D.

Diese Stellungnahmen standen vielfach in Widerspruch zueinander, so dass die Kommission eine aufwändige Prüfung vornehmen musste, um nicht die klare und stringente Ausrichtung zu verlieren, die für ein Unterrichtsfach erforderlich ist. Sie können folgendermaßen zusammengefasst werden: (Tabelle siehe Anhang)

6. Welche konkreten Änderungen nahm der Gesetzgeber an den Bestimmungen von Inhalten und Aufgaben des Ethikunterrichts in Bezug auf den Referentenentwurf vor und welche Änderungen hatten diese zur Folge a) bei der Besetzung der Rahmenplankommission, b) bei der Überarbeitung des Rahmenlehrplanentwurfs vom Oktober 2005, c) für die Fortbildungskonzeption des Senats?

Zu 6.: Der Gesetzgeber hat - gegenüber dem "Referentenentwurf" - den Namen des Faches und die zentrale Ausrichtung auf die ethische Reflexion und Urteilsbildung beibehalten.

Die erfolgten Ergänzungen konkretisieren noch einmal, was bereits in den Kompetenzbereichen, Perspektiven und Themenfeldern des Rahmenlehrplanentwurfs ausdifferenziert wurde. Die interdisziplinäre Anlage des Faches und die Betonung der sozialen und interkulturellen Kompetenz waren sowohl im Rahmenlehrplan als auch in der Fortbildungskonzeption bereits berücksichtigt.

Die Hauptaufgabe der Kommission bestand darin, missverständliche Formulierungen zu überarbeiten und für einige Kritiker nicht erkennbare Schwerpunktsetzungen (z. B. interkulturelle Kompetenz und Menschenrechtsbezug) zu verdeutlichen.

7. Im Besonderen hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 6 festgelegt, dass im Ethikunterricht auch über Philosophie und Ethik hinausgehende Inhalte, und zwar Kenntnisse "über verschiedene Kulturen, Lebensweisen, die großen Weltreligionen und zu Fragen der Lebensgestaltung" zu vermitteln sind. Welchen Mindestanforderungen muss in dieser Hinsicht der Ethikunterricht entsprechen, damit die vom Gesetzgeber festgelegten Inhalte und Aufgaben des Faches, neben der ethischen auch soziale Kompetenz und interkulturelle Dialogfähigkeit zu entwickeln, hinreichend erfüllt werden können, müssen welche Mindestanforde-rungen erfüllt werden a) vom Rahmenlehrplan, b) von der berufsbegleitenden Weiterbildung, c) von den geplanten grundständigen Studiengängen an Berliner Universitäten?

Zu 7.: In der endgültigen Fassung des Rahmenlehrplans wurden Standards eingefügt, die Mindestanforderungen formulieren. Somit werden die vom Gesetzgeber festgelegten Inhalte im Ethikunterricht erfüllt.

Der Rahmenlehrplan ist Grundlage sowohl der berufsbegleitenden Fortbildung wie der Einrichtung grundständiger Studiengänge.

Die lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge werden entsprechend des 12. Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 5. Dezember 2003 in der Verantwortung der Berliner Universitäten, aber unter Beteiligung von Vertretern des für das Schulwesen zuständigen Mitglieds des Senats modularisiert.

Studien- und Prüfungsordnungen werden die notwendige Zustimmung des für die Hochschulen zuständigen Mitglieds des Senats nur erhalten, wenn sichergestellt ist, dass die geltenden gesetzlichen Vorgaben bei der Modularisierung der Studiengänge beachtet wurden.

8. Welche spezifischen Beiträge soll das Fach Ethik unter den besonderen Bedingungen Berlins leisten a) für die Menschenrechtsbildung und -erziehung und b) für die interkulturelle Bildung und Erziehung entsprechend den KMK-Empfehlungen von 1996 und den Berliner Handreichungen von 2001 und wie werden die Lehrkräfte darin durch entsprechende Lehrveranstaltungen, Unterrichtsmaterialien und didaktische Handreichungen unterstützt?

Zu 8.: Die angesprochenen Gesichtspunkte sind Bestandteil des Unterrichts aller Fächer der Berliner Schule. Im Rahmenlehrplan wird deutlich, dass im Fach Ethik die genannten Themen eigenständige Schwerpunkte bilden. Deshalb nehmen diese Themen auch eine zentrale Rolle in der Fortbildung ein. Den Lehrkräften werden zur Unterstützung Materialien der Bundes- bzw. Landeszentrale für politische Bildung und des Migrationsbeauftragten empfohlen.

9. Welche Korrekturen sind vorgesehen, um die offensichtlichen Defizite des Rahmenlehrplans gegenüber den Schulgesetzvorgaben für das Fach Ethik zu beheben, a) damit in der Praxis des Unterrichts ein schulgesetzkonformer Unterricht erteilt wird, b) sowie die Lehrkräfte im Weiterbildungsstudium auch mit einer entsprechend breiten fachwissenschaftlichen und didaktisch-methodischen Kompetenz ausgestattet werden?

Zu 9.: Der Rahmenlehrplan weist keine Defizite auf. Der Unterricht im Fach Ethik wird, wie alle Fächer in der Berliner Schule, schulgesetzkonform erteilt werden.

Berlin, den 21. August 2006 Klaus Böger Senator für Bildung, Jugend und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2006)

Die Kleine Anfrage können Sie nebst Tabellen nachfolgend herunterladen.

Zugehörige Dateien:
ka15-13651.pdfDownload (193 kb)
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