Ganztagsschulen - Quo vadis?
21.05.2003: DR. 15/10653
Ganztagsschulen - Quo vadis?
Ich frage den Senat:
1. Wie hoch sind die Mittel, die Berlin im Rahmen des Bundesprogramms zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Schulen (4 Milliarden-Programm) tatsächlich erhalten soll? (sortiert nach Jahresscheiben)
Zu 1.: Von den 4 Mrd. €, die der Bund den Ländern insgesamt zur Verfügung stellt, entfallen auf das Land Berlin 147.186.408 €. Für das Jahr 2003 stehen 11.038.981 €, in den Jahren 2004 bis 2006 jeweils 36.796.602 € und im Jahre 2007eine letzte Rate in Höhe von 25.757.621 € zur Verfügung.
2. Welchen Eigenanteil muss Berlin insgesamt erbringen und sind diese Mittel anteilig im Haushalt 2003 schon eingestellt?
3. Wenn ja, in welcher Höhe?
Zu 2. und 3.: Bei geforderten Eigenaufwendungen in den Ländern von mindestens 10 v.H. entfällt auf das Land Berlin ein Betrag von etwa 14,7 Mio. €, verteilt auf die Jahre 2003 bis 2007. Diese Summe müssen die Schulträger, also die Bezirke und die freien Schulträger maßnahmebezogen erbringen.
4. Wie hoch sind die Mittel die im Doppelhaushalt 2004/2005 für die Fortsetzung des Ganztags-Programms veranschlagt sind?
Zu 4.: Im Entwurf des Doppelhaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2004/05 sind im Kapitel 1010 / Titel 701 90 jeweils 40.477.000 € (Bundes- und Landesanteil) pauschal veranschlagt. Wie viele zusätzliche Ganztagsschulen sollen mit den besagten Bundesmitteln bis 2006 in Berlin tatsächlich eingerichtet werden?
5. Wie viele zusätzliche Ganztagsschulen sollen mit den besagten Bundesmitteln bis 2006 in Berlin tatsächlich eingerichtet werden?
Zu 5.: Die Anzahl der zusätzlich einzurichtenden Ganztagsschulen ist - unter Berücksichtigung bereits vorhandener Angebote - insbesondere abhängig von der Zahl der jeweils einzurichtenden Plätze und somit erst nach Maßnahmenmeldung/-auswertung aller Bezirke und nach Billigung der pädagogischen Konzepte abschließend für das betreffende Jahr festzulegen.
6. Nach welchen konkreten Förderkriterien sollen die Bundesmittel in Berlin verteilt werden?
Zu 6.: Das Auswahlverfahren beinhaltet Komponenten wie Bedarf, Ausgewogenheit der Angebotsstruktur, pädagogisches Konzept oder den Schwerpunkt in Gebieten mit besonderem Förderbedarf. Darüber hinaus müssen die räumlichen Voraussetzungen gegeben sein, um unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel ein qualitativ gutes Angebot schaffen zu können.
Um diese Kriterien prüfen zu können, mussten die Anträge folgende Angaben enthalten: 1. Beschreibung der Schule 2. Anzahl der neu einzurichtenden Plätze 3. Beschreibung der pädagogischen Konzeption 4. Darstellung der Gesamtmaßnahmen: 4.1 Art und Umfang der Investitionen, Gesamtkosten 4.2 Realisierungszeitraum, anteilige Kosten pro Jahr 4.3 Eigenanteil 4.4 Stellen 5. Zu-/Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung 6. Zustimmung der Schulgremien 7. Zustimmung der regionalen Schulaufsicht
7. Auf welche Art und Weise wurden die Schulträger und die Schulen hinsichtlich der Förderkriterien in Kenntnis bisher gesetzt?
Zu 7.: Erste Sondierungsgespräche über Grundsätze, geplante Vorgehensweise und voraussichtliche Rahmenbedingungen bei der Einrichtung zusätzlicher Ganzstagsschulen haben im Vorgriff auf den vorgesehenen Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den Bezirken bereits im Herbst 2002 stattgefunden. Die bedeutsamen Rahmenbedingungen sowohl des Bundes als auch die weitergehenden Landesbedingungen sind mit Schreiben vom 6. Februar 2003 in den wesentlichen Zügen dargestellt worden. Zugleich sind die Schulträger gebeten worden, bis zum 31. März 2003 konkrete Maßnahmen zu benennen.
8. Wie viele Anträge seitens der Schulträger bzw. der Schulen liegen dem Senats bereits vor?
Zu 8.: Die bezirklichen Schulträger haben auf Initiative daran interessierter Schulen und in Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht und den Jugendhilfeplanern infrage kommende Schulstandorte benannt. Derzeit liegen aus allen Bezirken Anträge zur Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze, zum Aufbau neuer Ganztagsschulen oder zur Qualifizierung bestehender Ganztagsangebote für 53 Maßnahmen vor; davon für 33 Ganztagschulen in gebundener und 20 Ganztagsschulen in offener Form. Darüber hinaus haben bisher 11 freie Schulträger Anträge auf Gewährung von Investitionsmitteln aus dem Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" gestellt, bzw. zunächst ihr Interesse daran mitgeteilt.
9. Wie sieht der Zeitplan des Senats konkret aus bzw. wann wird über die jeweiligen Anträge entschieden und wann sollen die Schulen die ersten Raten erhalten?
Zu 9.: Die von den Bezirken gemeldeten Maßnahmen werden derzeit insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit und Umsetzbarkeit der jeweils beschriebenen pädagogischen Konzeption, der Anzahl der zusätzlich einzurichtenden Plätze, der Art und des Umfangs der Investitionen, der Darstellung der Realisierungszeiträume, der Ausgestaltung der bezirklichen Eigenaufwendungen und der Aussagen zu den Stellen geprüft und fehlende Unterlagen nachgefordert. Nach Abschluss dieser Prüfung werden die zu realisierenden Maßnahmen für das Jahr 2003 in die dem Bund vorzulegende Vorhabenplanung aufgenommen und die Finanzhilfen des Bundes abgerufen. Es ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Mittel den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.
10. Wie hoch ist der Personalanteil das Berlin insgesamt zur Verfügung stellen muss und ist die Bereitstellung dieser Personalmittel bis 2006 tatsächlich sichergestellt?
Zu 10.: Die Personalkosten sind vom Land Berlin zu tragen. Zur Finanzierung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher sind bis 2006 insgesamt 270 Lehrerstellen in der Personalplanung enthalten.
Berlin, den 11. Juni 2003
Klaus Böger Senator für Bildung, Jugend und Sport
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