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Bewährungsaufstieg für ausländische Lehrkräfte der Staatlichen-Europa-Schulen-Berlin

27.02.2002: Dr.15/0240

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat von Berlin wird aufgefordert, durch Änderung der Lehrer-Richtlinien (LehrerRL) die Möglichkeit des Bewährungsaufstieges für ausländische Lehrerinnen und Lehrer der Staat- lichen-Europa-Schulen-Berlin (SESB) zu schaffen. Die ausländischen Lehrkräfte der Staatlichen-Europa-Schulen-Berlin sollen so die Möglichkeit bekommen, aus BAT IVa nach BAT III, aus BAT IV b nach BAT IVa aufzusteigen.

Begründung: Die Staatliche-Europa-Schule-Berlin (SESB) ist ein Aushängeschild für die Internationalität des Berliner Bildungswesens. Die derzeit praktizierte Ungleichbehandlung in der Besoldung von deutschen und ausländischen Lehrkräften führt jedoch dazu, dass gerade qualifizierte ausländische Lehrkräfte die SESB wieder verlassen und gefährdet dadurch ein bundesweit einzigartiges und hochgelobtes Schulprojekt. Die Eingruppierung der ausländischen Lehrkräfte der Staatlichen-Europa-Schulen-Berlin ist seit dem 1. Juli 1995 in den Lehrerrichtlinien im Abschnitt B, Buchstabe a Nummer 14 und 15 geregelt. Danach sind die ausländischen Lehrkräfte der Staat- lichen-Europa-Schulen-Berlin nach BAT IVa bzw. BAT IV b eingruppiert, statt nach BAT III oder BAT II a wie die deutschen Lehrkräfte der SESB. Die Ungleichbehandlung ist zudem fachlich unbegründet. Die ausländischen Lehrkräfte der SESB besitzen im Regelfall bereits die volle Lehrbefähigung nach dem Recht ihres Heimatlandes. Da die Nicht-Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit mit einer herkömmlichen Lehrbefähigung nach deutschem Recht ganz überwiegend mit dem Fehlen des 2. Staatsexamens nach 2-jährigem Vorbereitungsdienst begründet wird, ist eine Bewährungszeit von mindestens 2 Jahren als ausreichend anzusehen. Berlin, den 27. Februar 2002 Dr. Klotz Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zugehörige Dateien:
d150240.pdfDownload (138 kb)
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