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Zukunft von Fifty-Fifty an Berliner Schulen

10.04.2002: Anfrage zur Fortführung des Programms Fifty-fifty an Berliner Schulen

Kleine Anfrage Nr. 15/272 der Abgeordneten Felicitas Kubala und Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen)

über: Zukunft von Fifty-Fifty an Berliner Schulen

Wir fragen den Senat: 1. Beabsichtigt der Senat, das Projekt Fifty-Fifty fort- zuführen? Wenn ja, welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um möglichst viele Schulen in das Projekt einzubeziehen?

2. Ist dem Senat bekannt, dass viele Schulträger der Fortführung des Fifty-Fifty-Projekts ablehnend gegenüberstehen, weil sie annehmen, dass der Senat die Zuweisung der Bewirtschaftungsmittel dauerhaft in der Höhe der durch FiftyFifty einge- sparten Mittel kürzt und dass eine solche Kürzung es den Schulträgern unmöglich macht, den Schu- len die Einsparung anteilig zu vergüten?

3. Welche Maßnahmen sieht der Senat vor, um den Schulträgern den finanziellen Spielraum weiterhin zu erhalten und damit verhaltensbedingte Kosten- und Ressourceneinsparung im Energiebereich auf Dauer zu gewährleisten?

4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die für eine Teilnahme an dem Projekt notwendige Ermittlung von Startwerten zu unterstützen?

5. Wie unterstützt der Senat die Beratung an den Schulen und den informellen Austausch zwischen den am Projekt Fifty-Fifty beteiligten Schulen?

6. Hält der Senat es für ausreichend, von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport für die pädagogische Betreuung aller am Projekt Fifty-Fifty beteiligten Schulen fünf Lehrer- wochenstunden zur Verfügung zu stellen?

7. Teilt der Senat die Auffassung, dass durch eine Erhöhung der für das Projekt zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden und der damit verbundenen intensiveren Betreuung deutlich mehr Betriebskosten eingespart werden könnten als bisher? Wenn ja, ist eine Ausweitung der pädagogischen Betreuung geplant?

8. Erwägt der Senat, Sanktionen gegen Bezirke zu ergreifen, die ihren Schulen eine Teilnahme an dem Projekt Fifty-Fifty verweigern und sich auch an anderen Formen der Energieeinsparung nicht beiteiligen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind denkbar bzw. geplant?

Berlin, den 10. April 2002

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 272 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Ein zentrales Projekt des Senats kann es nicht geben, da die Bewirtschaftung der Schulgebäude (ausgenom- men zentral verwaltete Schulen) als äußere Schulange- legenheit bezirkseigene Aufgabe ist. Die Gewährung von Anreizen liegt somit in der alleinigen Entschei- dung des jeweiligen Bezirks. Der Senat von Berlin hat als Hilfestellung bereits 1997 einen Leitfaden entwickelt, der das Verfahren zur Teilnahme an Anreizsystemen zur Energieeinsparung an Schulen beschreibt. Dieser Leitfaden ist dem Abge- ordnetenhaus als Mitteilung zur Kenntnisnahme, Drucksache 13/1438, vorgelegt worden. Er wurde den zentral verwalteten Schulen sowie allen Bezirksämtern zur Weiterleitung an die Schulen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist im derzeitigen Entwurf des neuen Schulgesetzes künftig die Stärkung des wirt- schaftlichen Handelns der Schule vorgesehen. Die Schulen sollen die für die Unterhaltung und den ord- nungsgemäßen Betrieb erforderlichen Mittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung erhalten, so dass die Entscheidung über den Umgang mit Ressour- cen bei der Schule selbst liegt.

Zu 2. und 3.: Durch die Verwendung entsprechender Titel im Modell A08 - Grundstücksbewirtschaftung - ist bei der Einführung des Fifty-Fifty-Modells dafür gesorgt worden, dass Einsparungen, soweit sie den Schulen zugute kommen, nicht zu Modellkürzungen führen. Der Senat plant keine Änderung des mit den Bezirken abgestimmten Verfahrens.

Zu 4. bis 7.: Es werden grundsätzliche themenspezifische Bera- tungsleistungen von den zuständigen Senatsressorts erbracht. Hierzu zählen u.a. Unterstützungen bei der Entwicklung von Vereinbarungen zur Durchführung von Fifty-Fifty-Projekten und bei der finanztech- nischen Handhabung. Der Senat unterstützt die Beratung in den Schulen und den informellen Austausch zwischen den am Pro- jekt Fifty-Fifty beteiligten Schulen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten durch Unterstützung des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen e. V. (UfU), das auf vielfältige Weise, so auch die Ermittlung von Startwerten, Projekte des Energieeinsparens mit Hilfe von Anreizmodellen in Schulen fördert. Darüber hinaus werden die Aktivitäten des Energiesparbüros für Schulen auf der Grundlage einer Zuwendung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanziert. Dieses Büro ist im Rahmen eines EU-Projektes (1998/ 1999) eingerichtet worden und wird von UfU e. V. betreut. Ungeachtet der beabsichtigten Streichung von 300 Lehrerstellen im Bereich der Anrechnungs- und Ermäß igungstatbestände gem. Senatsbeschluss vom 26. Fe- bruar 2002 ist beabsichtigt, ab Schuljahr 2002/2003 mit der Teilabordnung eines Lehrers die Arbeit des UfU zu unterstützen. Das UfU wird zudem wie bisher mit den Umweltbe- auftragten der Bezirke zusammenarbeiten, damit deut- lich mehr Betriebskosten in Schulen eingespart wer- den können als in der Vergangenheit. Inzwischen lie- gen ausgearbeitete Handreichungen vor, in die die Erfahrungen der bisher am Modellprojekt beteiligten Schulen eingegangen sind. Damit können Schulen, die sich zukünftig entschließen, an Projekten des Ressour- censchutzes teilzunehmen, auf Handlungsanleitungen und Unterrichtsmodelle zurückgreifen, die in der Praxis erprobt wurden.

Zu 8.: Nach der Regelung des Gesetzes über die Zuständig- keiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allge- meines Zuständigkeitsgesetz - AZG) liegen Vereinba- rungen mit Schulen über Anreize beim Energie ein- sparen, wie bereits zu 1. erwähnt, in der ausschließ- lichen Verantwortung und Entscheidung der Bezirke. Sanktionen des Senats würden somit die politisch gewollte und gesetzlich verankerte Eigenverantwor- tung der Bezirke konterkarieren

Berlin, den 29. April 2002

In Vertretung Thomas Hä r t e l Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

Zugehörige Dateien:
KAbfrage150272.pdfDownload (84 kb)
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