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Muttersprachlicher Unterricht

24.03.2002: Anfrage zu Muttersprachlichem Unterricht an Berliner Schulen

Kleine Anfrage Nr. 15/234 des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) über: Muttersprachlicher Unterricht an der Berliner Schule

Ich frage den Senat:

1. Welche Rolle spielt nach Ansicht des Senats die Muttersprache eines Kindes für das Erlernen der deutschen Sprache?

2. Wie kann das Erlernen derMuttersprache auch für Schüler(innen) gewährleistet werden, deren Mut- tersprache nicht die Amtssprache des jeweiligen Herkunftslandes ist und daher auch nicht der Zuständigkeit einer diplomatischen Vertretung unterliegen kann?

3. Sind angesichts der steigenden Forderungen von zahlreichen Verbänden nach möglichst umfassen- den Sprachkompetenzen europäischer Bürger die zahlreichen Muttersprachen in Deutschland lebender Kinder und Jugendlicher - neben den Angeboten der Staatlichen Europa-Schulen Berlin (SESB) - nicht als Potential zu betrachten und daher auch der Förderung wert?

4. Welche pädagogischen, personellen und finanziel- len Voraussetzungen sind in anderen Bundeslän- dern zum muttersprachlichen Unterricht im Allge- meinen und zum muttersprachlichen Unterricht Kurdisch im Besonderen gegeben?

5. Wie könnten in Berlin ähnliche Voraussetzungen geschaffen werden, um muttersprachlichen Unter- richt in kurdischer Sprache anzubieten?

6. Was hat die Auswertung des Senats in Bezug auf die Schulversuche "Unterricht in der Mutterspra- che Kurdisch" in Bremen und Niedersachsen gemäß Drs 12/5706 vom 22. Juni 1995 ergeben?

7. Welche Art der Zusammenarbeit mit Bremen und Niedersachsen kommt für den Senat in Frage, und auf welche Erfahrungen und Materialien aus diesen Ländern kann der Senat zurückgreifen?

Berlin, den 24. März 2002

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 234 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. u. 2.: Der Einfluss nicht-deutscher Muttersprachenkennt- nisse auf das Erlernen der deutschen Sprache ist seit langem wissenschaftlich umstritten. Derzeit überwiegt eine Betrachtungsweise, die der Muttersprachenkennt- nis eine eher geringe Bedeutung zumisst insbeson- dere, wenn im Elternhaus und in der Lebensumwelt die nicht-deutsche Muttersprache in der Funktion eines restringierten Codes vermittelt wird. Der Senat von Berlin vertritt dezidiert die Position, dass in der Berliner Schule ein optimaler Schulerfolg nur dann erreichbar ist, wenn alle Schülerinnen und Schüler frühzeitig die deutsche Sprache beherrschen. Darauf sind die zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgerichtet.

Zu 3.: Die Vielfalt der in Berlin anzutreffenden Sprachen und Kulturen betrachtet der Senat von Berlin als eine Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens. Solche Voraussetzungen werden in der Berliner Schule in bilingualen Bildungsgängen, an der Staatlichen Europaschule Berlin, an der John-F.-Kennedy-Schule und am Französischen Gymnasium sowie bei der zweisprachigen deutsch-türkischen Alphabetisierung/ Erziehung genutzt. Dies trägt dazu bei, ein frühzeiti- ges und vielfältiges Fremdsprachenangebot in der Ber- liner Schule zu realisieren.

Zu 4. bis 7.: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Ihrer Klei- nen Anfrage Nr. 78 vom 25. Februar 2002 über "Mut- tersprachlicher Unterricht in kurdischer Sprache" mit annähernd gleichen Fragestellungen. Einen neuen Erkenntnisstand dazu gibt es nicht.

Berlin, den 29. April 2002

In Vertretung Thomas Härtel Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

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