Inklusive Schule jetzt - UN-Konvention über die Rechte von Behinderten umsetzen!
19.05.2009: Dr. 16/2422
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Um die UN-Konvention über die Rechte von Behinderten vom 13.12.2006, die am 30.03.2007 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde, auf Landesebene umzusetzen, wird der Senat aufgefordert, inklusiven Unterricht auch in der Tat und in der Fläche Vorrang in den Schulen einzuräumen. Hierzu sind modellhaft in mehreren geeigneten Bezirken die Parallelstrukturen von Förderzentren und Integrationsschulen aufzubrechen und neu zu strukturieren.
Dafür wird die Finanzierung der integrativen Beschulung in den Modellbezirken folgendermaßen umstrukturiert:
Die bisherige Form der Lehrerstundenzuweisung nach Einzeldiagnostik wird ersetzt durch eine pauschale Lehrer/Stundenkontingentzuweisung von 6 Prozent, die sich nach der Gesamtzahl der Schüler/-innen pro Schule richtet und der Schule zur Förderung für die Bereiche Lernen, Verhalten, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache zur Verfügung gestellt wird.
Das Globalbudget bildet sich aus den bisherigen Mitteln, die im Rahmen der Organisationsrichtlinienzuweisung Integration und aus zwei Dritteln der Mittel, die den Förderzentren bisher zur Verfügung standen.
Die Förderzentren in ihrer bisherigen Form als schulische Einrichtung ändern ihren Charakter und werden zu Kompetenzzentren weiterentwickelt. Ein Drittel des Gesamtbudgets für Förderzentren bleibt den Einrichtungen erhalten und wird zur Aus- und Fortbildung des Lehrpersonals der Inklusionsschulen verwendet.
Im Rahmen der regionalen Aus- und Weiterbildung wird die Schulaufsicht in den Modellbezirken damit beauftragt, entsprechende Fortbildungspläne für die allgemeinbildenden Schulen gemeinsam mit den Schulen und den nun neuen Förderkompetenzzentren zu entwickeln.
Im Rahmen des bezirklichen Modellversuchs werden die Fördercurricula und die Förderlehrpläne entweder aufgehoben oder verschmelzen mit den Rahmenlehrplänen der allgemeinbildenden Schule. Dieser Prozess wird über eine Arbeitsgruppe beim LISUM zu Beginn der bezirklichen Modellversuche eingeleitet und im Rahmen des Umstrukturierungs-prozesses der Förderzentren und der bezirklichen allgemeinbildenden Schulen als Grundlage der anzustrebenden Lernkompetenzen und als Musterrahmen für Lehr- und Lerninhalte für den Unterricht zugrunde gelegt.
Bewilligte Therapieleistungen können im Rahmen der Ganztagsbeschulung künftig von entsprechendem medizinischen und therapeutischen Personal auf dem Schulgelände und im Schulgebäude durchgeführt werden. Dazu entwickelt die Schulverwaltung entsprechende Mustervereinbarungen, die von den Schulen als Vorlage für Vertragsschließungen über räumliche und zeitliche Regelungen und Ausstattungen verwendet werden können. Dies trifft auf alle Formen der Einschränkungen von Kindern zu (geistige Behinderung, Konzentrationsschwäche, Lese-Rechtschreibschwäche, ADHS, Legasthenie, Dyskalkulie, Sinnesbehinderung, Einschränkung im emotionalen und sozialen Verhalten, Körperbehinderung, Essstörungen).
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.10.2009 mit einem Zeit- und Maßnahmeplan über die Umsetzung zu berichten.
Begründung: Die 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene und von Deutschland im März 2007 ratifizierte Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verbietet sowie bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte garantiert, muss auch in Berlin umgesetzt werden. Um das Menschenrecht auf Bildung für alle zu gewährleisten, Diskriminierung zu beenden sowie Chancengerechtigkeit zu verwirklichen, muss auch das integrative Bildungssystem in Berlin neu strukturiert werden. Aussondernde "Förderschulen" für Kinder mit Behinderungen sind in diesem Zusammenhang kontraproduktiv. Sie gewährleisten keine Chancengerechtigkeit, sondern reproduzieren soziale Ungleichheit. Das deutsche Förderschulwesen segregiert und schädigt Kinder für ihr Leben. Prägungen in diesen jungen Jahren determinieren Lebensläufe und zerstören so Perspektiven der Teilhabe in unserer Gesellschaft.
Nach der innerstaatlichen Gesetzeskraft der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem darin enthaltenen Art. 24, der die "full inclusion" der Schüler/innen mit Behinderungen innerhalb der allgemeinen Schulen verlangt, und angesichts des im Berliner Schulgesetz (§ 4 Abs. 3) formulierten Vorrangs des gemeinsamen Unterrichts (GU), sind die gegenwärtigen personellen Ressourcen des Landes Berlin im Bereich der sonderpädagogischen Förderung und die entsprechenden Parallelstrukturen mit dem Ziel einer flächendeckenden, also landesweiten Umsetzung des GU unter Verzicht auf die Sonderschulen im Bereich Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache neu zu strukturieren. Statt den Schulen Mittel im Zuge der Einzeldiagnostik bereitzustellen, soll eine pauschale Zuweisung von 6 Prozent für die Bereiche Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache erfolgen.
Bei der geplanten neuen Schulstruktur in Berlin und bei der Umsetzung des Investitionsprogramms im Bereich der Schulen ist darauf zu achten, dass alle neuen integrativen Sekundarschulen Raumbedarf für den Bereich der individuellen, auch sonderpädagogischen Förderung haben. Zugleich ist zu prüfen, ob modernisierte Sonderschulgebäude für integrative Sekundarschulen geeignet sind.
Berlin hat mit dem Schulgesetz und dem darin enthaltenen Vorrang der GU einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan. Nun müssen weitere Schritte folgen.
Eichstädt-Bohlig, Ratzmann, Mutlu, Jantzen und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Antrag kann nachfolgend herunter geladen werden.




