Jugendliche ohne Schulabschluss
27.02.2002: Anfrage, wie hoch der Anteil der Jugendlichen ohne Schluabschluss tatsächlich ist
Kleine Anfrage Nr. 144 des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) über: Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss tatsächlich?
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Jugendliche haben im Schuljahr 1999/2000 die Oberschule ohne einen Abschluss verlassen (sortiert nach Schultyp, Schüler nicht- deutscher Herkunft (ndH) - Angabe der absoluten Zahlen sowie des prozentualen Anteils)?
2. Wie viele Jugendliche haben im Schuljahr 2000/2001 die Oberschule ohne einen Abschluss verlassen (sortiert nach Schultyp, Schüler ndH - Angabe der absoluten Zahlen sowie des prozen- tualen Anteils)?
3. Womit ist die seit Jahren andauernde Diskrepanz zwischen Jugendlichen deutscher und nichtdeut- scher Herkunft zu erklären?
4. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergrif- fen, um diese Kluft zu schließen und die Bildungs- chancen von Jugendlichen nichtdeutscher Her- kunft zu erhöhen, und welche Konzepte plant der Senat diesbezüglich für die Zukunft?
5. Welche Möglichkeiten für einen Berufseinstieg bieten sich diesen Jugendlichen, und wie werden diese vom Senat gefördert?
6. Welche Möglichkeiten zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen bieten sich, und in welcher Art undWeise werden derartige Angebote sowie die betroffenen Personen gefördert?
7. Wie erklärt sich der Senat in diesem Zusammen- hang die Streichung von Kursen zum nachträg- lichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses an der Volkshochschule Mitte?
8. Was geschieht in diesem konkreten Fall mit den Personen, die sich derzeit an der Volkshochschule Mitte in der Ausbildung befinden und einen Schulabschluss nachholen wollen?
Berlin, den 27. Februar 2002
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 144 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.: Für die Schuljahre 1999/2000 und 2000/2001 werden die statistischen Angaben des Landesschulamtes vor- gelegt (siehe Anlage). Diese Statistiken weisen die Zahlen der Schulabgän- ger differenziert nach Schulformen und die der auslän- dischen Schulabgänger aus. Zahlen und Abgänger nichtdeutscher Herkunftssprache werden nicht erhoben.
Zu 3.: Unter Berücksichtigung der langfristigen Entwick- lung verringert sich die Diskrepanz bei den Schulerfol- gen deutscher und ausländischer Schülerinnen und Schüler der Berliner Schule. So verließen im Schuljahr 1983/1984 noch ca. 35 % der ausländischen Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss und nur ca. 4 % legten das Abitur ab. 2000/2001 verließen 23,6 % derselben Schü- lergruppe die Schule ohne Abschluss und 15,6 % erlangten die allgemeine Hochschulreife. Grundsätzlich nehmen die Bildungserfolge von Kin- dern aus Migrantenfamilien zu. Dennoch bestehen weiterhin deutliche Diskrepanzen, die auch auf einen sozialen Differenzierungsprozess innerhalb der ethni- schen Minderheiten zurückzuführen sind. Auf Grund langer Aufenthaltsdauer und anderer Integrationsfaktoren nehmen einerseits die Bildungs- erfolge zu, andererseits haben Kinder aus Migranten- familien mit geringer Bildungsorientierung und niedri- gem Sozialstatus sowie Neuzuwanderer Schwierig- keiten, die Schule erfolgreich zu absolvieren. Als entscheidender Faktor für die Bildungsteilhabe gilt die Qualität der deutschen Sprachbeherrschung, die den schulischen und außerschulischen Bildungs- erwerb entscheidend beeinflusst und zu kumulieren- den Effekten in allen Unterrichtsfächern der Berliner Schule führt.
Zu 4.: Um die Bildungschancen für ausländische Schüle- rinnen und Schüler und der nichtdeutscher Herkunfts- sprache zu erhöhen, konzentrieren sich die Maßnah- men der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport seit zwei Jahren im Wesentlichen auf die Förde- rung der Sprachkompetenz in der deutschen Sprache. Die direkte Förderung erfolgt im Unterricht, in Deutschkursen und im Förderunterricht in Regel- und Förderklassen, ausgestattet mit ca. 800 zusätzlichen Lehrerstellen. Sie wird von zusätzlichen Maßnahmen flankiert u. a. Sprachstandsfeststellungen bei künftigen Erstkläss- lern, regionalen Fachkonferenzen Deutsch als Zweit- sprache, Handreichungen zur fachlichen Orientierung, Ergänzungskursen Deutsch als Zweitsprache in der 2. Phase der Lehrerausbildung und Kursangebote der Lehrerfort- und -weiterbildung. Außerdem verfügen die Schulen über schulinterne Konzepte für die Förderung der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, mit denen der Spracherwerb besonders gefördert wird. Diese Maßnahmen werden fortgesetzt. Durch die Projekte "HIPPY" und "Mütterkurse" werden die Eltern in die Lage versetzt, ihre Kinder auch außerhalb der Schule individuell zu fördern und damit deren Bil- dungschancen in Eigeninitiative zu erhöhen. Weitere schulische Konzepte werden derzeit im Zusammenhang mit der Auswertung der PISA-Studie und einer Arbeitsgruppe "Bildungsoffensive für aus- ländische Schülerinnen und Schüler und Schüler/ innen nichtdeutscher Herkunftssprache" entwickelt. Darüber wurde noch nicht abschließend entschieden.
Zu 5.: Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Her- kunftssprache haben ebenso wie die deutschen Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlas- sen, die Möglichkeit, in einem berufsvorbereitenden Lehrgang in den berufsbildenden Schulen oder des Landesarbeitsamtes die erforderliche Berufsreife zu erreichen. Nach erfolgreichem Abschluss der berufs- vorbereitenden Maßnahme erhalten diese Jugend- lichen den Hauptschulabschluss. Sie können sich dann mit besseren Chancen u. a. um einen betrieblichen Ausbildungsplatz bewerben. Betriebe, die diese Jugendlichen ausbilden, erhalten nach den Richtlinien zur Förderung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen eine För- derung von derzeit 7 500 3 pro Arbeitsplatz. Für Jugendliche, denen es trotz des erfolgreichen Besuchs einer berufsvorbereitenden Maßnahme nicht gelingt, in ein betriebliches Arbeitsverhältnis einzu- münden, besteht die Möglichkeit, im Rahmen von MDQM II bzw. in außerbetrieblichen Berufsausbil- dungen entsprechend SGB III des Landesarbeitsamtes eine Ausbildung zu absolvieren.
Zu 6.: Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, können alle Schulabschlüsse der Berliner Schule im sog. Zweiten Bildungsweg an Schu- len, Volkshochschulen und Kollegs in Tages- oder Abendlehrgängen nachträglich erwerben. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist an den meis- ten Oberstufenzentren (OSZ) im Tages- oder Abend- unterricht möglich. Die Teilnahme an diesen Lehrgängen einschließlich der Prüfungen ist entgeltfrei, Lehrbücher werden teil- weise zur Verfügung gestellt. Der Empfang von BAföG ist bei Erfüllung der persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Alle Schulabschlüsse können außerdem auf dem Wege einer Prüfung für Nichtschüler erworben werden.
Zu 7.: Die Volkshochschule Wedding, die jetzt zur VHS Mitte gehört, führte seit 1983 berufsvorbereitende Jahrgänge zum Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. Erweiterten Hauptschulabschlusses mit interner Prüfung für junge Arbeitslose als Auftragsmaßnahme des Landesarbeitsamtes in bezirklicher Verantwortung durch. Das Arbeitsamt hat diese Finanzierung mit dem laufenden Jahr eingestellt. Der Senat bedauert diese Entscheidung, hat aber darauf keinen Einfluss.
Zu 8.: Die laufenden Lehrgänge werden ordnungsgemäß zu Ende geführt.
Berlin, den 28. März 2002
Klaus Böger Senator für Bildung, Jugend und Sport




