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Integration der Kinder mit Behinderungen bei der Verlagerung der Hortplätze an die Schulen sicher stellen!

29.11.2004: Dr: 15/3457

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Integration der Kinder mit Behinderungen bei der Verlagerung der Hortplätze an die Schulen sicher stellen!

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, bei der Personalbemessung für die ergänzende Betreuung an Grundschulen/Hort den Integrationszuschlag für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf analog zu dem bisherigen Personalschlüssel nach § 5 (1) und (2) Kitapersonalverordnung sicher zu stellen.

Die Anerkennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für den schulischen Teil und die ergänzende Betreuung soll nach den gleichen Verfahren erfolgen.

Begründung: Für die spezielle Förderung und Betreuung der Kinder mit Behinderungen und der Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten die Kindertagesstätten nach dem Berliner Kitagesetz zusätzliches pädagogisches Fachpersonal.

Nach derzeitigem Kenntnisstand plant der Senat, den Integrationszuschlag für Kinder mit Behinderungen nach § 5 (1) der KitaPers-VO (sogenannte A-Kinder) im Zuge der Verlagerung der Hortplätze an die Schulen zu halbieren. Hintergrund ist, dass die Schulen mit Offenem Ganztagsbetrieb im Ostteil der Stadt diesen Integrati-onszuschlag für die ergänzenden Betreuungsangebote bisher nicht erhalten und der Senat die derzeit in den Kitahorten vorhandenen Stellen für die sonderpädagogische Förderung auf alle Schulen mit Offenem Ganztagsbetrieb verteilen will.

So sehr wir es begrüßen, dass nun endlich die Ungleichbehandlung zwischen den Hortangeboten in Kitas und der ergänzenden Betreuung an den Grundschulen/Horte beendet wird, darf dies nicht zu einer Verschlechterung der speziellen Förderung und Unterstützung der Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf führen. Das neue Berliner Schulgesetz schreibt die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausdrücklich als Regelfall fest. Dies ist jedoch nur dann zu realisieren, wenn diese Kinder nicht nur während des Unterrichts sondern auch im Rahmen der ergänzenden Betreuung an Schulen/Hort angemessen unterstützt und gefördert werden. Mit dem Ausbau der Ganztagsangebote und der Verlagerung der Horte an die Schule muss daher der bisher für die Horte in Kitas geltende Integrationszuschlag analog dem bisherigen Personalschlüssel nach § 5 (1) und (2) Kitapersonalverordnung für die ergänzende Hortbetreuung an den Schulen zur Verfügung gestellt werden.

Berlin, 29. November 2004 Dr. Klotz, Ratzmann, Jantzen, Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Antrag kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
d15-3457.pdfDownload (28 kb)
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