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Ganztagsbetreuung für alle, keine Lücke in Klassenstufe 5 und 6

01.03.2010: Dr. 16/3016

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Schüler/-innen der Klassenstufe 5 und 6 ohne Prüfung eines "besonderen Betreuungsbedarfes" an der Ganztagsbetreuung teilnehmen können. Dazu ist das Schulrundschreiben II Nr. 14/2006 hinsichtlich der Ganztagsbetreuung in den Klassen 5 und 6 zurückzunehmen. Das Schulgesetz und die Grundschulverordnung sind gegebenenfalls anzupassen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30.09.2010 zu berichten

Begründung Mit der Reform des Berliner Schulgesetzes im Jahre 2004, wurden die Horte den Grundschulen übertragen und so die flächendeckende Ganztagsbetreuung (in offener und gebundener Form) an den Grundschulen ermöglicht. Allerdings hat Berlin hinsichtlich des Anspruchs auf Betreuung der schulpflichtigen Kinder nach § 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) für die 5. und 6. Klasse den Zugang zur ergänzenden Förderung und Betreuung vom Vorliegen eines besonderen Bedarfs abhängig gemacht. Diese Hürde macht es den Schüler/-innen der Klassenstufe 5 und 6 nahezu unmöglich, an den Angeboten der Ganztagsbetreuung teilzunehmen.

Mittlerweile steht außer Frage, dass aus pädagogischer und bildungspolitischer Sicht die Schule im Ganztagsbetrieb die bestmögliche individuelle Förderung der Schüler/-innen ermöglicht. Deshalb ist es schon aus fachlichen Gründen geboten, gerade auch in der 5. und 6. Klasse den Ganztagsbetrieb ohne Prüfung eines "besonderen Betreuungsbedarfes" zu ermöglichen. Hierzu ist es notwendig, das Schulrundschreiben II Nr. 14/2006 zurückzunehmen und das Schulgesetz sowie die Grundschulordnung entsprechend anzupassen.

Völlig abwegig wird dieses schulpolitische Vorgehen in Bezug auf die neue Berliner Schulstruktur, wonach in der Sekundarschule allen Schüler/-innen eine ganztägige Betreuung ab der Klassenstufe 7 angeboten werden soll. Hier wird der Ganztagsbetrieb gerade wegen der besseren Voraussetzungen zur gezielten und individuellen Förderung von Anfang an implementiert.

Warum gerade Grundschüler/-innen der 5. und 6. Klasse von der Ganztagsbetreuung ausgeschlossen werden, erschließt sich bildungspolitisch in keiner Weise. Deshalb ist es notwendig das Schulrundschreiben II Nr. 14/2006 hinsichtlich der Ganztagsbetreuung in den Klassen 5 und 6 zurückzunehmen, um den berechtigten Wünschen der Elternverbände zu entsprechen und hinreichende Maßnahmen zu ergreifen, damit eine Ganztagsbetreuung in den Klassenstufen 5 und 6 ohne die Regelung einer bürokratischen Prüfung des "besonderen Betreuungsbedarfes", die in aller Regel die trifft, die eine Ganztagsbetreuung nötig haben, gewährleistet wird. Die Mehrkosten von ca. 6 Mio. Euro bei Nutzung von 50% mehr Ganztagsmodulen für die Klassen 5 und 6 sind daher gut investiert und bieten genau diesen Schüler/-innen die Möglichkeit, von der pädagogisch sinnvollen Ganztagsbetreuung zu profitieren.

Berlin, den 1. März 2010

Pop Ratzmann Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

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