Entscheidung zum Oberschulstandort der
15.01.2002: Dr. 15/0035
Entscheidung zum Oberschulstandort der Staatlichen Europa-Schulen Berlin (SESB) mit den Partnersprachen Griechisch und Portugiesisch
Ich frage den Senat:
1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Oberschulen für die Fortsetzung von SESB-Zügen in Frage kommen?
2. Nach welcher Begründung wurde das Heinrich- Kleist-Gymnasium und die Hedwig-Dohm-Realschule für die Fortsetzung der SESB dt/gr. und dt/pt. ausgewählt?
3. In welcher Weise kam es zu den besagten Entscheidungen, und in welcher Weise waren die Elterngremien an der Entscheidungsfindung beteiligt, und wie wurden sie informiert?
4. Wie lässt sich die Entscheidung zur Fortsetzung der besagten Züge an einem Gymnasium und an einer Realschule mit dem Konzept der SESB vereinbaren?
5. Was geschieht mit Schüler(inne)n, die lediglich eine Hauptschulempfehlung bekommen, und wie wird bei der geringen Anzahl von Schüler(inne)n gewährleistet, dass die gymnasiale Oberstufe nicht gefährdet wird?
6. Ist dem Senat bekannt, dass die Friedensburg- Gesamtschule und die Robert-Jungk-Gesamtschule bereit sind, SESB-Züge dt/gr. und dt/pt. zu gründen und von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt werden?
7. Welche Gründe sprachen gegen diese beiden Schulen und gegen die Gesamtschule?
8. Ist dem Senat der Beschluss der BVV Pankow bekannt, in dem der Bezirk aufgefordert wird, Maßnahmen zur Gründung von SESB-Zügen in der Sekundarstufe 1 (Sek-1) zu ergreifen?
Berlin, den 20. Dezember 2001
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 35 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Zentrale Kriterien für die Fortsetzung von SESB- Zügen in der Oberschule sind: positive Voten der Schulgremien von Schulen oder Schulkombinationen mit gymnasialer Oberstufe, die Unterstützung der Bewerbung durch den Schulträger und die Schulaufsicht sowie schulnetzplanerische Gesichtspunkte (Verteilung der SESB-Standorte auf die Regionen) und zentrale verkehrsgünstige Lage.
Zu 2.: siehe Kriterien unter 1.; hinzu kam der dezidierte Elternwille nach Fortsetzung im gegliederten Schulsystem.
Zu 3.: Nach Abwägen der Kriterien unter 1. wurden die geeignetsten Bewerber nominiert. Alle Eltern wurden im Laufe des Bewerbungsprozesses über die Alternativen in Veranstaltungen informiert und ihr eindeutiges schriftliches Votum für das gegliederte Schulsystem berücksichtigt.
Zu 4.: Das Konzept der SESB liegt für die Sekundarstufe I für die Varianten Gesamtschule, Realschule und Gymnasium vor.
Zu 5.: Die Eltern können unbeachtlich der Schulformempfehlung an Realschule oder Gymnasium an- melden. Für die SESB-Schüler an der Realschule ist kein Probehalbjahr vorgesehen.
Zu 6.: Ja - hinsichtlich der Friedensburg-Oberschule; die Robert-Jungk-Oberschule hatte sich für eine andere Sprachkombination beworben.
Zu 7.: Beide Gesamtschulen wie auch die anderen Bewerber hatten nach den unter 1. genannten Kriterien weniger Pluspunkte als die ausgewählten: die Robert- Jungk-Oberschule besitzt keine gymnasiale Oberstufe, die Bewerbung der Friedensburg-Oberschule wurde vom Schulträger nicht unterstützt. Aus der Sicht der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport war zudem zu berücksichtigen, dass durch die Auswahl eines dieser beiden Bewerber die Überrepräsentanz von Europaschulen in der Region verstärkt worden wäre.
Zu 8.: Dem Beschluss der BVV Pankow vom 24. Oktober 2001 folgte keine Bewerbung einer Oberschule der Region.
Berlin, den 15. Januar 2002 Klaus B ö g e r Senator für Schule, Jugend und Sport
Die Kleine Anfrage kann nachfolgend heruntergeladen werden.




