Bessere Bildung: Prüfung der Zweigliedrigkeit als Schritt für mehr individuelle Förderung und gemeinschaftliches Lernen.
07.03.2007: Dr. 16/0325
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, in Anlehnung an die Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring, die Voraussetzungen für eine optimale Förderung aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und familiären Situation, zu gewährleisten. In allen Schulen der Sekundarstufe I in Berlin gilt es daher, als Schritt zur Gemeinschaftsschule eine förderliche Lehr- und Lernkultur zu verankern, um die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in allen Kompetenzbereichen zu erhöhen, die Anschlussfähigkeit an weitere Bildungsprozesse in Ausbildung und Beruf zu verbessern sowie soziale Teilhabe, Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit zu sichern.
Parallel zu den notwendigen Reformprozessen der inneren Schulreform sind Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer umfassenden qualitativen Weiterentwicklung der bestehenden Schulstruktur noch in dieser Legislaturperiode führen:
Hierzu ist das Modell der Zweigliedrigkeit, das gegenwärtig für Hamburg geplant und entwickelt wird, auf seine Übertragbarkeit auf Berlin zu prüfen. Dabei ist zu klären, inwieweit Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die bisher in Berlin nach der Jahrgangsstufe 6 in Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen ohne Oberstufe getrennt beschult werden, in einer neuen gemeinsamen Oberschule zusammen unterrichtet werden können.
In diesen Prüfauftrag zur qualitativen Weiterentwicklung der Schulstrukturen in Berlin sind auch die Gymnasien einzubeziehen. Die immer heterogenere Schülerschaft an Gymnasien muss auch an dieser Schulform zu einer veränderten Lehr- und Lernkultur und zu verstärkter individueller Förderung führen.
Der Senat wird aufgefordert, einen ersten Bericht zur Prüfung des Berichtes der Hamburger-Enquete-Kommission zur Zweigliedrigkeit zum 31.12.2007 vorzulegen.
Begründung Die gegenwärtig stark gegliederte Schulstruktur in Berlin leistet durch sozial beeinflusste Selektionsprozesse an der Schnittstelle von der Primarstufe zur Sekundarstufe I Tendenzen sozialer Exklusion Vorschub und schafft vor allem für Hauptschülerinnen und Hauptschüler besonders ungünstige Entwicklungsbedingungen.
Für die Schülerinnen und Schüler an mehr als 50 Berliner Hauptschulen stellen sich Lernsituation und Arbeitsmarktperspektiven besonders problematisch dar, daran ändern auch einige gute Initiativen und Projekte nichts. Trotz zahlreicher engagierter Aktivitäten des pädagogischen Personals dieser Schulen ist damit zu rechnen, dass der Problemdruck an dieser Schulform weiter steigen und soziale Selektivität zunehmen wird. Auch die Einführung von Gesamtschulen als fünfte Schulform in Berlin hat an den Folgen des gegliederten Schulsystems nicht grundlegend etwas ändern können.
Dass die Auslese insbesondere die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf verschlechtert, ist heutzutage kein Geheimnis mehr. Vor allem Kinder aus wirtschaftlich und sozial schwächeren Familien werden dadurch benachteiligt. Das widerspricht dem Grundsatz der Chancengleichheit wie er im Schulgesetz für das Land Berlin verankert ist.
Berlin kann es sich nicht leisten, ca. 11 % eines Jahrganges in einer Schulform zu unterrichten, bei der die Lernzuwächse hinter den kognitiven Möglichkeiten dieser Schülerschaft zurückbleiben und soziale Ungleichheiten kumulativ zunehmen. Folgerichtig fordern viele Wissenschaftler/-innen und Expertinnen und Experten vor allem in städtischen Ballungsräumen wie Bremen, Hamburg und Berlin die Abschaffung der Hauptschule und eine Neugliederung der Schulstrukturen. Die in Hamburg geplante Schulstrukturreform bietet aufgrund der vergleichbaren Problemlagen beider Stadtstaaten auch für Berlin einen gangbaren Weg zur Verbesserung des Schulsystems an. Das in Hamburg beabsichtigte Aufgehen von Haupt- und Realschulen und Gesamtschulen mit Aufbaugymnasien und beruflichen Gymnasien in eine neue Schulform trägt dem Problem hoher sozialer Segregation in Stadtstaaten Rechnung.
Das damit verbundene pädagogische Konzept, praxisorientierte Bildung zu stärken und mit einer soliden Allgemeinbildung zu verbinden, macht Lernen auch für Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernem Milieu wieder attraktiv. Zu einer grundlegenden Schulstrukturreform gehört eine innere Schulreform, die sich durch eine veränderte Lehr- und Lernkultur auszeichnet, Eltern mehr einbezieht und Lehrer, Kinder und Jugendliche zur aktiven, gemeinsamen Gestaltung der Schule als Lern- und Lebensort motiviert. Die Notwendigkeit einer inneren Schulreform gilt in gleicher Weise für das Gymnasium. Statt scheinbar ungeeignete Schülerinnen und Schüler an andere Schulformen weiterzureichen, müssen Gymnasien ihre Schülerinnen und Schüler stärker individuell fördern und Selektionsmechanismen (wie z.B. das Probehalbjahr) abbauen. Mit der inneren Schulreform, die sich hohen Ansprüchen der Qualitäts- und Standardsicherung verpflichtet fühlt, müssen eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Einzelschule, Maßnahmen in der Lehrerfortbildung und eine verlässliche Finanzierung einhergehen.
Schulstrukturelle Veränderungen müssen sich daran messen lassen, welchen Beitrag sie leisten, um Bildungsziele besser verwirklichen zu können. Die Möglichkeit an einer integrierten Schulform das Abitur abzulegen, trägt dem Umstand Rechnung, dass individuelle Bildungskarrieren selten kontinuierlich verlaufen und Übergangsempfehlungen und -entscheidungen am Ende der Grundschule aus diesem Grund zu früh erfolgen und unter Leistungsgesichtspunkten fragwürdig sind. Eine integrierte Schulform wird den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern, die mehr Zeit brauchen, um ihre eigenen Potentiale zu entdecken und voll auszuschöpfen, eher gerecht. Die Möglichkeit, das Abitur an einer integrierten Schulform zu erwerben, trägt zudem dazu bei, die vertikale Durchlässigkeit des Bildungssystems insgesamt zu erhöhen.
Wir halten an der Überzeugung fest, dass das Ziel einer gemeinsamen Schule für alle nach dem Vorbild des skandinavischen Modells nach wie vor eine umsetzbare Perspektive darstellt. Allein auf den Erfolg von Freiwilligkeit oder die Überzeugungskraft von einigen Modellversuchen zu setzen, reicht allerdings nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Dazu sind die individuellen und gesellschaftlichen Folgeprobleme des gegliederten Systems zu gravierend. Die Einrichtung einiger weniger Gemeinschaftsschulen im Rahmen eines Modellversuchs, ändert nichts an der prekären Situation der Hauptschulen in der Hauptstadt. Mit der schrittweisen Einführung der Zweigliedrigkeit, wird einem höchst kontroversen gesellschaftlichen Streitthema ein realitätstaugliches Angebot zur Umsetzung gemacht.
Die Prüfung des von der Stadt Hamburg eingeschlagenen Weges respektiert die Entscheidung eines großen Anteils der Eltern dieser Stadt, die das Gymnasium weiterhin für die geeignete Schule für ihre Kinder halten. Die Sicherung der Qualität der Bildung und des schulischen Angebots ist dabei eine zentrale Aufgabe für alle Schulformen. Für alle Eltern muss erkennbar werden, dass für niemanden das schulische Angebot schlechter wird, sondern besser.
Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Bildungsregion in Berlin und Brandenburg ist eine Angleichung der Schulstrukturen beider Bundesländer sinnvoll. In Brandenburg gibt es seit 2005 neben den Gymnasien und Gesamtschulen mit Oberstufe, die direkt zum Abitur führen, nur noch eine "Oberschule" für alle. Nach der inhaltlichen Angleichung durch gemeinsame Rahmenlehrpläne würde mit einer Schulstrukturreform die Kompatibilität der Schulformen zwischen den beiden Ländern hergestellt.
Berlin, 7. März 2007 Eichstädt-Bohlig, Ratzmann, Mutlu und die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Antrag kann nachfolgend heruntergeladen werden.




